Seit dem 24. Juli 2026 ist die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach §34c GewO aufgehoben. Das bedeutet aber nicht, dass Makler Fortbildung, Fachkenntnis und Dokumentation beiseitelegen dürfen. Wer als Makler 2026 ohne Weiterbildungspflicht tätig ist, muss eigenverantwortlich sicherstellen, dass Rechts- und Marktkenntnisse aktuell bleiben, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Kunden seriös zu beraten.
Key Takeaways
- Ab dem 24. Juli 2026 gilt keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr für Immobilienmakler nach §34c Abs. 1 Nr. 1 GewO.
- Wohnimmobilienverwalter sind von dieser Befreiung ausgenommen: Für sie bleiben 20 Zeitstunden Weiterbildung je drei Kalenderjahre verpflichtend.
- Der Wegfall der Pflicht schafft keine Befreiung von Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber Kunden.
- Makler, die keine Fortbildung mehr absolvieren, riskieren Wettbewerbsnachteile und Haftungsansprüche bei Beratungsfehlern.
- Kernthemen wie Vertragsrecht, Geldwäscheprävention, Datenschutz, Energierecht und digitale Vermarktung bleiben relevant, unabhängig von gesetzlichen Pflichten.
- Makler mit einer Doppelrolle als Verwalter müssen die separate Weiterbildungspflicht für Verwalter weiterhin erfüllen.
- Die Aufbewahrungspflicht für Weiterbildungsnachweise wurde bei Verwaltern auf drei Jahre verkürzt; die gesonderte Erklärung gegenüber der Behörde entfällt.
- Freiwillige Fortbildung ist das stärkste Instrument, um sich gegenüber Kunden und Wettbewerbern zu differenzieren.
Was ändert sich 2026 bei der Weiterbildungspflicht für Makler?
Zum 24. Juli 2026 trat das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung in Kraft, das die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach §34c Abs. 1 Nr. 1 GewO abschafft. Diese Pflicht hatte vom 1. August 2018 bis zum 23. Juli 2026 gegolten und verlangte alle drei Kalenderjahre mindestens 20 Zeitstunden Weiterbildung.
Das Gesetz wurde am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I (Nr. 215) verkündet. Ziel war ausdrücklich der Abbau von Berichtspflichten und Verwaltungsaufwand, nicht die Absenkung von Fachkunde oder Verbraucherschutz. Die Frage, was ein Immobilienmakler 2026 ohne Weiterbildungspflicht nicht vernachlässigen darf, ist daher praktisch relevanter denn je.
Für 2026 ist kein politischer Schritt erkennbar, die Weiterbildungspflicht für Makler kurzfristig wieder einzuführen. Die Phase sollte strategisch genutzt werden, nicht als Erlaubnis zur Untätigkeit.

Unterschied zwischen obligatorischen und freiwilligen Kursen
Obligatorische Kurse sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums nachgewiesen werden. Freiwillige Kurse erfolgen aus eigener Initiative, ohne gesetzliche Mindestanforderung oder Sanktionsdrohung.
Für Immobilienmakler gilt seit dem 24. Juli 2026: Es gibt keine obligatorischen Kurse mehr. Für Wohnimmobilienverwalter hingegen bleibt die Pflicht bestehen.
| Merkmal | Immobilienmakler (ab 24.07.2026) | Wohnimmobilienverwalter |
|---|---|---|
| Gesetzliche Pflicht | Nein, aufgehoben | Ja, 20 Std. / 3 Jahre |
| Aktueller Zeitraum | Entfallen | 01.01.2026 bis 31.12.2028 |
| Aufbewahrung Nachweise | Keine gesetzliche Pflicht | 3 Jahre |
| Erklärung an Behörde | Entfallen | Entfallen |
| Zertifizierung WEG | Nicht erforderlich | Empfohlen / geregelt |
Makler, die freiwillig Kurse absolvieren, können diese gegenüber Kunden und Gerichten als Qualitätsnachweis anführen, auch ohne gesetzliche Verpflichtung.
Brauchen Makler Fortbildung auch ohne Pflicht?
Ja. Der Wegfall der gesetzlichen Pflicht ändert nichts an der zivilrechtlichen Verantwortung. Ein Makler haftet für fehlerhafte Beratung, veraltete Rechtskenntnisse und Aufklärungsmängel gegenüber Kunden. Wer nicht mit gesetzlichen Änderungen Schritt hält, riskiert Schadensersatzforderungen.
Industrie- und Handelskammern sowie der DIHK betonen, dass Fachkunde für eine sachkundige Beratung weiterhin sichergestellt sein muss. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich nicht aus der GewO, sondern aus allgemeinen Beratungs- und Aufklärungspflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Faustregel: Wer das frühere Niveau von 20 Zeitstunden alle drei Jahre freiwillig beibehält, bleibt wettbewerbsfähig und reduziert Haftungsrisiken deutlich.
Welche Themenbereiche sollten Makler kennen?
Was darf ein Immobilienmakler 2026 ohne Weiterbildungspflicht nicht vernachlässigen? Vor allem die Rechtsbereiche, die sich regelmäßig ändern und bei Fehlern direkt zu Haftungsansprüchen führen.
- Vertragsrecht: Maklervertrag, Widerrufsrecht, Provisionsteilung nach BGB
- Energierecht: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweispflicht, ESG-Anforderungen
- Geldwäscheprävention (GwG): Identifizierungspflichten, Verdachtsmeldungen, Risikoanalyse
- Datenschutz (DSGVO): Umgang mit Interessenten- und Eigentümerdaten, Löschpflichten
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Sonderregelungen bei Eigentümergemeinschaften
- Finanzierung und Bewertung: Grundkenntnisse zu Immobilienbewertung, Beleihungswert
- Digitale Vermarktung: Portalpflichten, Grundbuchabfragen, KI-gestützte Bewertungstools
Wer in diesen Bereichen veraltet arbeitet, schadet nicht nur dem eigenen Ruf, sondern auch dem Käufer oder Verkäufer.
Wirkt sich fehlende Weiterbildung auf die Makler-Lizenz aus?
Direkt nicht mehr: Seit dem 24. Juli 2026 kann die zuständige Behörde einem Makler die Erlaubnis nicht mehr allein wegen fehlender Weiterbildungsstunden entziehen. Die formale Sanktionsdrohung ist entfallen.
Indirekt bleibt die Gefahr aber bestehen. Wenn Beschwerden bei der Gewerbeaufsicht eingehen oder Gerichte Beratungsfehler feststellen, kann mangelnde Fachkunde als Faktor bei der Bewertung der Zuverlässigkeit nach §34c GewO herangezogen werden. Die Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für den Erhalt der Maklererlaubnis.
Können Makler ohne aktuelle Kenntnisse verklagt werden?
Ja. Die zivilrechtliche Haftung für Beratungs- und Aufklärungsfehler gilt unabhängig von der GewO. Makler schulden Käufern und Verkäufern eine sorgfältige, aktuelle und vollständige Beratung.
Ein typischer Fehler: Ein Makler verkauft eine Immobilie, ohne auf aktuelle Pflichten nach dem GEG hinzuweisen. Stellt sich später heraus, dass der Käufer erhebliche Sanierungskosten übersehen hat, weil der Makler ihn nicht informiert hat, kann eine Schadensersatzklage folgen. Fehlende Weiterbildung schützt in diesem Fall nicht.
Gibt es Ausnahmen von der neuen Regelung?
Ja, eine wesentliche Ausnahme: Makler, die gleichzeitig als Wohnimmobilienverwalter tätig sind oder eine entsprechende Erlaubnis nach §34c Abs. 2a GewO halten, unterliegen für diese Tätigkeit weiterhin der Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden je drei Kalenderjahre.
Auch Makler, die in WEG-Strukturen beraten oder Verwaltungsaufgaben übernehmen, müssen die Anforderungen an zertifizierte Verwalter kennen und respektieren. Wer diese Schnittstellen ignoriert, handelt fahrlässig.
Merke: Die Befreiung gilt nur für die reine Maklertätigkeit nach §34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, nicht für alle Tätigkeiten, die ein Makler möglicherweise ausübt.
Was kostet eine Maklerausbildung und Weiterbildung?
Für freiwillige Fortbildungen variieren die Kosten je nach Anbieter, Format und Thema erheblich. Allgemeine Richtwerte ohne Gewähr:
- Einzelseminare bei IHK-Trägern: häufig zwischen 200 und 600 Euro pro Tag
- Online-Kurse auf Fachplattformen: oft zwischen 50 und 300 Euro je Modul
- Verbands-Weiterbildungen (z. B. IVD, BVFI): Mitgliederrabatte üblich, Jahrespakete verfügbar
- Spezialkurse (z. B. GwG-Schulungen, DSGVO-Zertifizierungen): 100 bis 400 Euro
Die Erstausbildung zum Immobilienkaufmann dauert drei Jahre und endet mit einer IHK-Prüfung. Der Maklerberuf ist kein geschützter Beruf, weshalb der Marktzugang formal über die Erlaubnis nach §34c GewO erfolgt.
Wie bleibt man als Makler am Markt kompetitiv?
Was darf ein Immobilienmakler 2026 ohne Weiterbildungspflicht nicht vernachlässigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Die Antwort: Spezialisierung, digitale Kompetenz und Kundenkommunikation.
- Spezialisierung aufbauen: Energieeffizienz, Gewerbeimmobilien, ESG-konforme Objekte
- Digitale Kenntnisse schärfen: KI-gestützte Bewertungstools, CRM-Systeme, virtuelle Besichtigungen, SEO für Exposés
- Netzwerk pflegen: Kooperationen mit Finanzierungsberatern, Notaren, Energieberatern
- Transparenz kommunizieren: Kunden erwarten nachweisbare Kompetenz, auch wenn keine Pflicht mehr besteht
Makler, die freiwillig Zertifikate erwerben oder Spezialisierungen kommunizieren, gewinnen das Vertrauen von Kunden schneller als solche, die nur auf die Erlaubnisurkunde verweisen.
Welche digitalen Kenntnisse sind wichtig für Makler?
Digitale Kompetenz ist 2026 kein Bonus mehr, sondern Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Makler. Kunden recherchieren online, vergleichen Preise auf Portalen und erwarten professionelle digitale Kommunikation.
Mindeststandards für digitale Kompetenz:
- Umgang mit den großen Immobilienportalen und deren Exposé-Anforderungen
- Grundkenntnisse in KI-gestützter Immobilienbewertung
- Datenschutzkonforme Verwaltung von Interessentendaten (DSGVO)
- Nutzung von CRM-Systemen zur Kundenpflege
- Virtuelle Besichtigungen und 360-Grad-Darstellungen
Makler ohne digitale Kompetenz verlieren Marktanteile, weil Kunden zunehmend selbst Marktpreise kennen und von Maklern mehr als reine Vermittlung erwarten.

Was erwartet der Kunde von seinem Makler?
Kunden erwarten vom Makler aktuelle Rechtskenntnisse, transparente Kommunikation und nachweisbare Fachkompetenz, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Weiterbildungspflicht besteht.
Konkret bedeutet das:
- Aufklärung über alle relevanten Kosten: Nebenkosten, Provision, Sanierungs- und Energiepflichten
- Korrekte Einschätzung des Marktwerts: Überbewertungen führen zu Vertrauensverlust
- Sorgfältige Prüfung der Unterlagen: Grundbuch, Teilungserklärungen, Energieausweis
- Datenschutz: Kunden erwarten, dass ihre Daten sicher und rechtskonform behandelt werden
Wer als Makler diese Erwartungen nicht erfüllt, verliert Kunden nicht durch Gesetze, sondern durch Bewertungen auf Portalen und Mundpropaganda.
Wie informiere ich mich als Makler selbstständig?
Makler können sich ohne formale Pflicht durch eine Kombination aus Branchen-Newslettern, Verbandsmitgliedschaften, Online-Kursen und behördlichen Informationsquellen auf dem Laufenden halten.
Bewährte Quellen:
- IHK-Informationen zu Gewerberecht und GewO-Änderungen
- Bundesgesetzblatt für neue Gesetze (bgbl.de)
- Verbände: IVD, BVFI, BVI mit Mitgliederzeitschriften und Webinaren
- Fachzeitschriften: ImmobilienwirtschaftJournal, Haufe Immobilien
- Behördliche Hinweisblätter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Empfehlung: Mindestens einmal pro Quartal die relevanten Gesetze prüfen: GEG, GwG, DSGVO, WEG, MaBV. Das dauert weniger als eine Stunde und schützt vor teuren Beratungsfehlern.
Häufige Fehler, die Makler machen
Makler machen typische Fehler, die unabhängig von Weiterbildungspflichten zu Haftung und Reputationsschäden führen.
- Kein aktueller Energieausweis beim Exposé vorgelegt
- GwG-Identifizierungspflichten bei Kaufinteressenten nicht eingehalten
- Mündliche Zusagen gemacht, die nicht im Maklervertrag stehen
- Datenschutzerklärung fehlt oder ist veraltet
- Marktpreis systematisch überschätzt, um den Auftrag zu gewinnen
- Interessenkonflikte (Doppelmaklertum) nicht transparent kommuniziert
Diese Fehler entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus veralteten Kenntnissen. Genau deshalb ist die Frage, was ein Immobilienmakler 2026 ohne Weiterbildungspflicht nicht vernachlässigen darf, so praxisrelevant.
FAQ
Gilt die Weiterbildungspflicht für Makler noch in 2026? Nein. Seit dem 24. Juli 2026 ist die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler nach §34c Abs. 1 Nr. 1 GewO aufgehoben. Eine formale Stundenpflicht besteht nicht mehr.
Für wen gilt die Weiterbildungspflicht noch? Für Wohnimmobilienverwalter nach §34c Abs. 2a GewO. Sie und ihre unmittelbar mitwirkenden Mitarbeiter müssen weiterhin 20 Zeitstunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren nachweisen.
Kann ein Makler wegen fehlender Fortbildung verklagt werden? Nicht wegen der fehlenden Stunden selbst, aber wegen der daraus resultierenden Beratungsfehler. Wer falsch oder unvollständig berät, haftet zivilrechtlich, unabhängig von GewO-Pflichten.
Wie lange müssen Weiterbildungsnachweise aufbewahrt werden? Für Wohnimmobilienverwalter gilt eine Aufbewahrungspflicht von drei Jahren (verkürzt von fünf Jahren). Für Makler gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr, aber eine freiwillige Dokumentation empfiehlt sich zur Absicherung.
Was passiert, wenn ein Makler auch als Verwalter tätig ist? Dann gilt für die Verwaltungstätigkeit weiterhin die Weiterbildungspflicht. Die Makler- und Verwalterfunktion werden rechtlich getrennt behandelt.
Welche Themen sollten Makler 2026 unbedingt aktuell halten? Vertragsrecht, Energierecht (GEG), Geldwäscheprävention (GwG), Datenschutz (DSGVO), WEG-Recht und digitale Vermarktungskenntnisse.
Lohnt sich freiwillige Fortbildung für Makler? Ja. Freiwillige Fortbildung reduziert Haftungsrisiken, stärkt das Kundenvertrauen und ist ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Maklern ohne nachweisbare Qualifikation.
Müssen Makler Kunden über den Wegfall der Weiterbildungspflicht informieren? Es gibt keine gesetzliche Informationspflicht. Wer aber Kunden aktiv auf eigene Qualifikationen hinweist, sollte dabei keine falschen Eindrücke über gesetzliche Mindeststandards erwecken.
Gibt es neue Pflichten, die stattdessen 2026 gelten? Keine neuen speziellen Maklerpflichten. Die bestehenden Pflichten aus GwG, DSGVO, MaBV und BGB gelten unverändert und müssen aktiv beobachtet werden.
Kann man als Makler ohne Ausbildung tätig sein? Der Maklerberuf ist kein geschützter Beruf. Wer eine Erlaubnis nach §34c GewO erhält, darf legal tätig sein. Fachkenntnisse werden aber durch die Erlaubnis nicht garantiert und schützen nicht vor Haftung.
Fazit
Was darf ein Immobilienmakler 2026 ohne Weiterbildungspflicht nicht vernachlässigen? Kurz gesagt: Fachkompetenz, rechtliche Aktualität, Kundenschutz und Dokumentation. Der Gesetzgeber hat Bürokratie abgebaut, nicht Verantwortung.
Konkrete nächste Schritte für Makler:
- Bestehende Kenntnisse zu GwG, DSGVO, GEG und WEG auf Aktualität prüfen.
- Einen jährlichen Fortbildungsplan aufstellen, auch wenn keine Stundenpflicht besteht.
- Prüfen, ob eine Doppelrolle als Verwalter besteht, die weiterhin Weiterbildungspflicht auslöst.
- Fortbildungsnachweise intern dokumentieren, auch ohne gesetzliche Pflicht.
- Digitale Kompetenzen gezielt ausbauen: KI-Tools, CRM, Datenschutz.
- Kunden transparent über eigene Qualifikationen und Spezialisierungen informieren.
Makler, die diese Phase nutzen, um eigene Standards zu setzen, statt sich auf das gesetzliche Minimum zu verlassen, werden langfristig erfolgreicher und rechtssicherer arbeiten.
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