Die Maklerprovision ist in Deutschland grundsätzlich verhandelbar, auch wenn ihre Verteilung seit 2020 gesetzlich geregelt ist. Käufer und Verkäufer können die Gesamthöhe der Courtage sachlich besprechen, solange der gesetzliche Halbteilungsgrundsatz eingehalten wird. Wer den richtigen Zeitpunkt wählt und mit Marktdaten argumentiert, erzielt Nachlässe, ohne die Beziehung zum Makler zu belasten.
Key Takeaways
- Die Gesamtprovision liegt in Deutschland je nach Bundesland typischerweise zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises und ist frei verhandelbar.
- Seit der Gesetzesreform 2020 muss die Courtage bei Wohnimmobilien hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden; der Bundesgerichtshof bestätigte diesen Grundsatz zuletzt 2025.
- Käufer dürfen maximal 50 % der Gesamtprovision tragen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
- Verhandlungen gelingen am besten vor der Reservierung oder Kaufzusage, nicht danach.
- Sachliche Argumente wie regionale Marktdaten und die gesetzliche Gleichbehandlungsregel wirken weniger konfrontativ als persönliche Preiskritik.
- Bei hochpreisigen Objekten ab etwa 500.000 € ist ein Nachlass von 0,5 bis 1 Prozentpunkt realistisch.
- Für Mehrfamilienhäuser und Anlageobjekte gelten andere Regeln: Hier ist die Kostenverteilung freier verhandelbar.
- Verkäufer sollten eher am Kaufpreis justieren als an der Provisionsstruktur, um das Verhältnis zum Makler stabil zu halten.
- Formulierungen wie „im unteren Bereich der regional üblichen Spanne“ klingen professionell und nicht beleidigend.
- Es ist weder unhöflich noch ungewöhnlich, den Makler nach einem Nachlass zu fragen, sofern der Ton wertschätzend bleibt.
Wie hoch ist die durchschnittliche Maklerprovision in Deutschland?
Die Gesamtprovision liegt in Deutschland 2026 je nach Bundesland zwischen etwa 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises, häufig bei 5,95 % bis 7,14 %. Diese Spanne wird in der Regel hälftig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Konkret bedeutet das bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einer Gesamtprovision von 7,14 %: Jede Seite zahlt rund 14.280 Euro. Die regionalen Unterschiede sind erheblich. In Bayern und Baden-Württemberg sind höhere Sätze üblich, in einigen norddeutschen Regionen liegen sie niedriger.
Typische Gesamtprovisionssätze nach Region (2026, Schätzwerte):
| Region | Typische Gesamtprovision |
|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 7,14 % |
| Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
| Berlin, Hamburg | 7,14 % |
| Sachsen, Thüringen | 5,95 % |
| Niedersachsen, Schleswig-Holstein | 5,95 %,7,14 % |
Diese ortsüblichen Spannen sind der wichtigste Referenzrahmen für jede Verhandlung.
Kann man Maklerprovision verhandeln oder ist sie festgelegt?
Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar. Gesetzlich geregelt ist nur die Verteilung: Bei Wohnimmobilien muss die Courtage hälftig geteilt werden, wenn der Makler für beide Seiten tätig ist.
Der Bundesgerichtshof hat im März 2025 in zwei Leitentscheidungen klargestellt, dass Vereinbarungen, die den Käufer zur alleinigen Übernahme der Gesamtprovision verpflichten, vollständig nichtig sind. Käufer können in solchen Fällen bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Das bedeutet für die Praxis: Die Verteilung ist nicht verhandelbar, die Gesamthöhe sehr wohl.
Wichtige Unterscheidung:
- Nicht verhandelbar: Das Verhältnis der Aufteilung (50/50 bei Doppelbeauftragung).
- Verhandelbar: Der prozentuale Gesamtsatz und damit die absolute Summe, die beide Seiten zahlen.
Makler Provision verhandeln als Käufer: Tipps und Tricks
Käufer haben mehr Verhandlungsspielraum als oft angenommen, besonders bei teuren Objekten. Der Schlüssel liegt im richtigen Timing und in der richtigen Sprache.

Konkrete Schritte für Käufer:
- Vor der Reservierung handeln. Wer erst nach der Kaufzusage verhandelt, hat kaum noch Hebel. Das Gespräch über die Provision gehört in die Phase der ernsthaften Interessensbekundung.
- Marktdaten recherchieren. Die ortsübliche Spanne kennen und argumentieren: „Ich möchte mich im unteren Bereich der regional üblichen Spanne bewegen.“ Das klingt sachlich, nicht feindselig.
- Auf den Halbteilungsgrundsatz verweisen. Formulierung: „Damit wir gemeinsam im Rahmen des Gesetzes bleiben, spreche ich die Verteilung gerne offen an.“ Das signalisiert Rechtsbewusstsein ohne Angriff.
- Kaufentschlossenheit zeigen. Ein Nachlass von 0,5 Prozentpunkten ist realistischer, wenn gleichzeitig schnelle Zahlungsbereitschaft und Finanzierungsbestätigung signalisiert werden.
- Einen Win-Win-Vorschlag formulieren. Beispiel bei 600.000 Euro Kaufpreis und 5,95 % Gesamtprovision: „Wäre eine Aufteilung von 3,0 % Verkäufer / 2,5 % Käufer für Sie denkbar?“ Das gibt dem Makler Spielraum, ohne ihn zu beschämen.
Häufiger Fehler: Käufer bringen das Thema Provision erst bei der Schlussverhandlung auf. Zu diesem Zeitpunkt hat der Makler bereits viel Zeit investiert und ist weniger bereit, nachzugeben.
Makler Provision verhandeln als Verkäufer: Strategien
Verkäufer beauftragen den Makler und haben deshalb den stärksten Verhandlungseinfluss, bevor der Vertrag unterschrieben ist. Danach sinkt der Hebel erheblich.

Strategien für Verkäufer:
- Vor Vertragsabschluss vergleichen. Mehrere Makler anfragen und deren Provisionsvorstellungen gegenüberstellen. Ein Makler, der 6 % verlangt, muss erklären, warum er mehr Leistung bietet als ein Wettbewerber mit 5,5 %.
- Leistungsumfang konkretisieren. Professionelle Fotografie, 3D-Grundrisse, Energieausweis-Beratung: Wer weiß, was im Paket enthalten ist, kann gezielter verhandeln.
- Bei Käuferforderungen am Kaufpreis justieren. Wenn ein Käufer auf Provisionsnachlass besteht, ist es für den Verkäufer oft günstiger, den Kaufpreis leicht anzupassen, als die Provisionsstruktur zu verändern. So bleibt das Verhältnis zum Makler stabil.
- Regionale Richtwerte als Anker nutzen. Maklerverbände und Immobilienportale veröffentlichen aktuelle Durchschnittswerte. Diese als neutralen Ausgangspunkt nennen, nicht als Vorwurf.
Wann sollte man über Maklerprovision sprechen im Verkaufsprozess?
Das optimale Timing ist früh, aber nicht zu früh. Für Käufer gilt: nach der ersten Besichtigung, aber vor jeder verbindlichen Zusage. Für Verkäufer: vor Unterzeichnung des Maklervertrags.
Wer als Käufer beim ersten Kontakt sofort über Provision spricht, wirkt unentschlossen. Wer es nach der Reservierung anspricht, hat kaum noch Verhandlungsmasse. Das Fenster liegt dazwischen: nach ernsthafter Interessensbekundung, aber bevor rechtlich bindende Schritte eingeleitet werden.
Maklerprovision senken ohne den Makler zu verärgern
Der Ton entscheidet. Provision verhandeln muss nicht bedeuten, die Arbeit des Maklers abzuwerten. Wer die Leistung anerkennt und gleichzeitig sachlich auf Marktdaten und gesetzliche Rahmenbedingungen verweist, bleibt glaubwürdig.
Formulierungen, die funktionieren:
- „Ich schätze Ihre Arbeit sehr. Angesichts der Gesamtnebenkosten frage ich mich, ob wir beim Provisionssatz noch etwas bewegen können.“
- „Laut regionalen Marktdaten liegt die übliche Spanne bei X bis Y Prozent. Könnten wir uns am unteren Ende orientieren?“
- „Wir möchten schnell und unkompliziert abschließen. Gibt es Spielraum bei der Provision, wenn wir das tun?“
Was nicht funktioniert: „Das ist viel zu teuer“ oder „Andere Makler nehmen weniger“ ohne konkreten Beleg. Das wirkt konfrontativ und schadet der Vertrauensbasis.
Unterschied zwischen Käufer- und Verkäuferprovision bei Immobilien
Bei Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) gilt seit 2020 der gesetzliche Halbteilungsgrundsatz: Wenn der Makler für beide Seiten tätig ist, darf er von keiner Seite mehr verlangen als von der anderen. Für Mehrfamilienhäuser und Anlageobjekte gilt diese Regel nicht automatisch.
Ein BGH-Urteil vom Juli 2026 stellte klar, dass beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern der Verkäufer häufig von der Provisionszahlung freigestellt werden kann. Hier haben die Parteien deutlich mehr Spielraum bei der Kostenverteilung.
Zusammenfassung der Unterschiede:
- Wohnimmobilien (privat): 50/50-Teilung gesetzlich vorgeschrieben, Gesamthöhe verhandelbar.
- Mehrfamilienhäuser, Gewerbe: Freie Vereinbarung möglich, Verkäufer kann vollständig freigestellt werden.
- Alleinauftrag durch Verkäufer: Käufer darf maximal 50 % der Gesamtprovision tragen.
Was passiert, wenn man sich mit dem Makler über die Provision nicht einigt?
Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt der ursprünglich vereinbarte Satz bestehen oder der Maklervertrag kommt nicht zustande. Käufer, die festgestellt haben, dass eine Vereinbarung gegen den Halbteilungsgrundsatz verstößt, können bereits gezahlte Beträge auf Basis des Bereicherungsrechts zurückfordern.
Praktisch bedeutet das: Wer als Käufer einen Vertrag unterschrieben hat, der ihn zur alleinigen Provisionszahlung verpflichtet, sollte rechtlichen Rat einholen. Solche Vereinbarungen sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung vollständig nichtig.
Häufige Fehler beim Verhandeln von Maklerprovisionen
Viele Verhandlungen scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Methode. Die häufigsten Fehler:
- Zu spät ansprechen: Nach der Kaufzusage hat man kaum noch Verhandlungsmasse.
- Ohne Marktdaten argumentieren: „Das ist zu teuer“ ohne Beleg wirkt schwach.
- Alles auf einmal fordern: Wer gleichzeitig Preisnachlass, Provisionsreduzierung und bessere Konditionen fordert, verliert Glaubwürdigkeit.
- Den Makler persönlich angreifen: Kritik an der Person statt am Marktpreis erzeugt Widerstand.
- Die gesetzliche Lage ignorieren: Wer nicht weiß, dass der Halbteilungsgrundsatz gilt, verhandelt ohne wichtigen Hebel.
Ist es unhöflich, den Makler nach einem Rabatt zu fragen?
Nein. Es ist weder unhöflich noch ungewöhnlich, die Provision sachlich anzusprechen. Makler sind Verhandlungsprofis und erwarten, dass Käufer und Verkäufer ihre Interessen vertreten.
Entscheidend ist der Ton. Ein respektvolles Gespräch auf Augenhöhe, das die Arbeit des Maklers anerkennt und gleichzeitig sachliche Argumente nennt, wird in der Regel professionell aufgenommen. Wer dagegen fordernd oder abwertend auftritt, riskiert eine angespannte Zusammenarbeit, die den gesamten Kaufprozess erschwert.
Maklerprovision verhandeln bei Neubau vs. Gebrauchtkauf
Bei Neubauten ist die Situation anders als beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Bauträger verkaufen oft ohne Makler, sodass keine Courtage anfällt. Wenn ein Makler eingeschaltet ist, hat der Käufer beim Neubau häufig weniger Verhandlungsspielraum, weil der Bauträger die Konditionen weitgehend vorgibt.
Beim Gebrauchtkauf ist der Spielraum größer, besonders wenn das Objekt schon länger auf dem Markt ist oder mehrere Interessenten fehlen. In solchen Situationen ist der Makler eher bereit, über die Provision zu sprechen, um den Abschluss zu sichern.
Maklerprovision verhandeln bei mehreren Interessenten
Wenn mehrere Käufer ernsthaftes Interesse zeigen, sinkt der Verhandlungsspielraum für jeden einzelnen erheblich. Der Makler hat keinen Anreiz, einem Interessenten entgegenzukommen, wenn andere bereitstehen.
In solchen Situationen empfiehlt sich eine andere Taktik: Statt auf Provisionsnachlass zu bestehen, lieber Kaufentschlossenheit und schnelle Abwicklung in den Vordergrund stellen. Das ist für den Makler wertvoller als ein leicht reduzierter Provisionssatz.
FAQ
Kann ich als Käufer die gesamte Maklerprovision ablehnen? Nein, wenn der Makler rechtmäßig beauftragt wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Anteil der Provision geschuldet. Ablehnen können Sie nur Vereinbarungen, die gegen den Halbteilungsgrundsatz verstoßen.
Wie viel Provision ist normal und wann ist es zu viel? Normal sind 2026 zwischen 5,95 % und 7,14 % Gesamtprovision, hälftig geteilt. Mehr als 7,14 % Gesamtprovision ist unüblich und sollte aktiv hinterfragt werden.
Kann der Verkäufer vereinbaren, keine Provision zu zahlen? Bei Wohnimmobilien mit Doppelbeauftragung nein, da der Halbteilungsgrundsatz gilt. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien ist eine vollständige Freistellung des Verkäufers möglich.
Was ist der beste Zeitpunkt für Käufer, die Provision anzusprechen? Nach der ersten ernsthaften Besichtigung, aber vor jeder verbindlichen Zusage oder Reservierung.
Welche Argumente überzeugen Makler am ehesten? Sachliche Argumente: regionale Marktdaten, gesetzliche Rahmenbedingungen, schnelle Zahlungsbereitschaft und Kaufentschlossenheit.
Gilt der Halbteilungsgrundsatz auch für Gewerbeimmobilien? Nein. Die gesetzliche Regelung (§§ 656a, 656d BGB) gilt nur für Wohnimmobilien, die an Verbraucher verkauft werden.
Kann ich eine bereits gezahlte Provision zurückfordern? Wenn die Vereinbarung gegen den Halbteilungsgrundsatz verstößt und Sie die gesamte Provision allein getragen haben, besteht ein Rückforderungsanspruch. Rechtliche Beratung ist in diesem Fall empfehlenswert.
Ist eine Festpreisvereinbarung mit dem Makler möglich? Ja. Statt eines prozentualen Satzes kann ein fixer Betrag vereinbart werden. Das ist besonders bei sehr hochpreisigen Objekten sinnvoll, wo ein prozentualer Satz eine unverhältnismäßig hohe absolute Summe ergibt.
Was tun, wenn der Makler jede Verhandlung ablehnt? Akzeptieren oder einen anderen Makler suchen. Bei Bestandsobjekten, die über mehrere Makler angeboten werden, lohnt sich der Vergleich.
Gilt die 50/50-Regel auch, wenn der Käufer den Makler beauftragt? Wenn der Käufer den Makler exklusiv beauftragt, trägt er die Provision allein. Die Halbteilungsregel greift nur bei Doppelbeauftragung oder wenn der Verkäufer den Makler beauftragt und die Kosten auf den Käufer abwälzen will.
Fazit: Makler Provision verhandeln ohne verbrannte Brücken
Makler Provision verhandeln: Konkrete Strategien für Käufer und Verkäufer ohne verbrannte Brücken lassen sich auf drei Kernprinzipien reduzieren: den richtigen Zeitpunkt wählen, mit Fakten statt Emotionen argumentieren und den Makler als Partner, nicht als Gegner behandeln.
Konkrete nächste Schritte:
- Regionale Provisionssätze recherchieren, bevor Sie in Verhandlungen gehen. Immobilienportale und Maklerverbände bieten aktuelle Richtwerte.
- Die gesetzliche Lage kennen: Halbteilungsgrundsatz bei Wohnimmobilien, freie Vereinbarung bei Mehrfamilienhäusern.
- Das Gespräch vor der Reservierung führen, nicht danach.
- Einen konkreten Gegenvorschlag formulieren, der dem Makler Spielraum lässt, zum Beispiel eine leicht angepasste Aufteilung statt einer pauschalen Forderung.
- Bei Unsicherheit über die Rechtslage einen Immobilienanwalt oder eine Verbraucherberatungsstelle hinzuziehen, besonders wenn bereits Verträge unterschrieben wurden.
Wer diese Schritte befolgt, verhandelt sachlich, respektvoll und mit realistischen Erfolgsaussichten, ohne die Zusammenarbeit zu gefährden.
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