Verbraucher können einen Maklervertrag, der per Telefon, E-Mail, über eine Online-Plattform oder an der Haustür abgeschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Makler eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
Key Takeaways
- Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag gilt nur für Verbraucher, nicht für gewerbliche Auftraggeber.
- Die Standardfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss und ordnungsgemäßer Belehrung.
- Bei Fernabsatz (Telefon, E-Mail, Online) und Haustürgeschäften greift das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB vollumfänglich.
- Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
- Der Widerruf ist formfrei, muss aber eindeutig erklärt werden. Schriftform per E-Mail oder Brief wird dringend empfohlen.
- Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Maklerplattformen verpflichtet, einen elektronischen Widerrufsbutton nach § 356a BGB bereitzustellen.
- Hat der Makler bereits mit der Leistung begonnen und der Verbraucher hat dies ausdrücklich gewünscht, kann Wertersatz fällig werden.
- Der BGH hat in mehreren aktuellen Urteilen bestätigt, dass Maklerverträge vollumfänglich dem Verbraucherwiderrufsrecht unterliegen.
Was ist ein Maklervertrag und wann kann man ihn widerrufen?
Ein Maklervertrag verpflichtet den Makler, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen oder einen Vertragsabschluss zu vermitteln. Im Gegenzug schuldet der Auftraggeber bei Erfolg die Maklerprovision.
Das Widerrufsrecht greift, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Auftraggeber ist ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (keine gewerbliche Nutzung).
- Der Vertrag wurde außerhalb von Geschäftsräumen (Haustür, öffentlicher Ort) oder im Fernabsatz (Telefon, E-Mail, Online-Plattform) geschlossen.
- Es handelt sich um einen entgeltlichen Vertrag, also einen Vertrag mit Provisionsvereinbarung.
Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen des Maklers persönlich abgeschlossen wurde oder wenn der Auftraggeber als Unternehmer handelt.
Wie lange hat man Zeit, einen Maklervertrag zu widerrufen?

Die Standardfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, sofern der Makler eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat.
Was die Frist beeinflusst:
- Wurde keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss.
- Bei Haustürgeschäften muss die Belehrung zwingend in Papierform ausgehändigt werden. Eine mündliche Belehrung genügt nicht.
- Bei Fernabsatzverträgen kann die Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als PDF per E-Mail) übermittelt werden.
Häufiger Fehler: Viele Makler versenden die Widerrufsbelehrung nur als einfachen Text in einer E-Mail ohne PDF-Anhang. Ob das als „dauerhafter Datenträger“ ausreicht, ist rechtlich umstritten. Im Zweifel beginnt die Frist nicht zu laufen.
Maklervertrag widerrufen bei Fernabsatz: Welche Rechte habe ich?
Bei Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die ausschließlich über Telefon, E-Mail, Online-Formulare oder Messenger abgeschlossen wurden, gilt das volle gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312c, 355 BGB.
Der BGH hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass Maklerverträge vollumfänglich dem Verbraucherwiderrufsrecht unterliegen. Das bedeutet konkret:
- Der Verbraucher muss keinen Grund nennen.
- Es reicht eine einfache, eindeutige Erklärung des Widerrufswillens.
- Der Makler darf keine Stornogebühr oder Bearbeitungsgebühr verlangen, sofern kein ausdrücklicher Wunsch zur vorzeitigen Leistungserbringung vorlag.
Wichtig für die Praxis: Wer einen Maklervertrag über ein Online-Portal abschließt, sollte sofort nach Vertragsschluss prüfen, ob eine Widerrufsbelehrung übermittelt wurde. Fehlt sie, läuft die verlängerte Frist.
Kann ich einen Maklervertrag widerrufen, der an der Haustür abgeschlossen wurde?
Ja. Haustürgeschäfte sind ein klassischer Anwendungsfall des Widerrufsrechts. Wird ein Maklervertrag an der Wohnungstür, auf der Straße oder bei einem unangekündigten Besuch des Maklers geschlossen, greift § 312b BGB.
Besondere Anforderungen bei Haustürgeschäften:
- Die Widerrufsbelehrung muss auf Papier übergeben werden, nicht nur mündlich oder per E-Mail.
- Der Makler muss das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB beifügen.
- Fehlt die Papierbelehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage.
Praxisbeispiel: Ein Makler klingelt an der Tür und legt einen vorbereiteten Maklervertrag vor. Der Eigentümer unterschreibt. Erhält er keine schriftliche Widerrufsbelehrung, kann er den Vertrag noch Monate später widerrufen.
Maklervertrag widerrufen bei Online-Maklerplattformen: Wie geht das?

Online-Maklerplattformen unterliegen seit dem 19. Juni 2026 einer neuen Pflicht: Sie müssen einen elektronischen Widerrufsbutton nach § 356a BGB auf ihrer Plattform bereitstellen. Dieser Button muss klar beschriftet, leicht auffindbar und dauerhaft zugänglich sein.
So funktioniert der Widerruf über Online-Plattformen:
- Den Widerrufsbutton auf der Plattform aufrufen (meist im Kundenbereich oder Vertragsbereich).
- Den Widerruf elektronisch bestätigen.
- Eine Bestätigung per E-Mail anfordern und archivieren.
Plattformen, die keinen solchen Button anbieten, verstoßen gegen geltendes Recht. In diesem Fall kann der Widerruf alternativ per E-Mail oder Brief erklärt werden.
Können Online-Plattformen den Widerruf ablehnen? Nein. Ein rechtswirksam erklärter Widerruf innerhalb der Frist kann nicht abgelehnt werden. Versucht eine Plattform, den Widerruf zu ignorieren oder zu verzögern, empfiehlt sich eine anwaltliche Abmahnung.
Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung eines Maklervertrags?
Widerruf und Kündigung sind zwei grundverschiedene Rechtsinstrumente.
| Merkmal | Widerruf | Kündigung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 312 ff., 355 BGB | Vertrag / § 627 BGB |
| Frist | 14 Tage (ggf. verlängert) | Vertraglich oder jederzeit |
| Begründung nötig | Nein | Meist nein, aber empfohlen |
| Rückwirkung | Vertrag gilt als nie geschlossen | Nur für die Zukunft |
| Provisionsanspruch | Entfällt grundsätzlich | Kann bestehen bleiben |
Der Widerruf ist das stärkere Instrument: Er beseitigt den Vertrag rückwirkend. Die Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft, lässt aber bereits entstandene Ansprüche bestehen.
Maklervertrag widerrufen: Wer trägt die Kosten?
Nach einem wirksamen Widerruf entfällt der Provisionsanspruch des Maklers grundsätzlich vollständig. Der Verbraucher schuldet keine Maklerprovision.
Ausnahme: Wertersatz bei vorzeitiger Leistungserbringung
Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Makler noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und erklärt er danach den Widerruf, kann der Makler anteiligen Wertersatz verlangen. Voraussetzung ist:
- Ein ausdrücklicher schriftlicher Wunsch des Verbrauchers zur vorzeitigen Leistungserbringung.
- Der Verbraucher muss über den Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung belehrt worden sein.
Fehlt dieser ausdrückliche Wunsch, schuldet der Verbraucher keinen Wertersatz, selbst wenn der Makler bereits tätig war. Das BGH-Urteil vom 22. Oktober 2025 (I ZR 192/24) und das Urteil vom 11. März 2026 (I ZR 202/25) haben diese Grundsätze zur Rückzahlung von Maklerlohn weiter präzisiert.
Was passiert, wenn der Makler bereits einen Käufer gefunden hat?
Wird der Widerruf wirksam erklärt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, entfällt dieser vollständig, auch wenn der Makler bereits einen Interessenten präsentiert hat.
Entscheidend ist der Zeitpunkt:
- Widerruf vor Abschluss des Hauptvertrags (z. B. Kaufvertrag): Kein Provisionsanspruch.
- Widerruf nach Abschluss des Hauptvertrags: Der Provisionsanspruch ist bereits entstanden. Ein nachträglicher Widerruf des Maklervertrags ändert daran in der Regel nichts mehr.
Grenzfall: Wurde der Hauptvertrag innerhalb der Widerrufsfrist abgeschlossen und der Verbraucher widerruft danach den Maklervertrag, ist die Rechtslage komplex. Hier empfiehlt sich anwaltliche Beratung.
Maklervertrag widerrufen: Was muss ich beachten und welche Fehler sollte ich vermeiden?
Häufige Fehler beim Widerruf:
- Den Widerruf nur mündlich erklären, ohne schriftlichen Nachweis.
- Die Widerrufserklärung verspätet absenden (Fristbeginn falsch berechnet).
- Annehmen, der Widerruf sei automatisch wirksam, ohne eine Bestätigung anzufordern.
- Den Widerruf mit einer Kündigung verwechseln und falsche Formulierungen wählen.
Checkliste für einen wirksamen Widerruf:
- Prüfen, ob ein Widerrufsrecht besteht (Fernabsatz oder Haustürgeschäft, Verbrauchereigenschaft).
- Widerrufsfrist berechnen: 14 Tage ab Belehrung, sonst 12 Monate + 14 Tage.
- Widerruf schriftlich erklären: per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben.
- Klare Formulierung verwenden: „Ich widerrufe hiermit den am [Datum] geschlossenen Maklervertrag.“
- Bestätigung des Eingangs beim Makler anfordern und archivieren.
- Bei Online-Plattformen: Den Widerrufsbutton nutzen und die Bestätigungs-E-Mail speichern.
Muss der Widerruf schriftlich oder per E-Mail erfolgen?
Der Widerruf ist gesetzlich formfrei. Er kann mündlich, per E-Mail, per Brief oder über den Widerrufsbutton einer Online-Plattform erklärt werden.
Aus Beweisgründen ist jedoch immer die Schriftform empfehlenswert. Ein Brief per Einschreiben mit Rückschein oder eine E-Mail mit Lesebestätigung schafft einen eindeutigen Nachweis über den Zeitpunkt der Erklärung.
Musterformulierung für den Widerruf per E-Mail:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich den am [Datum] abgeschlossenen Maklervertrag fristgerecht. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Erklärung. [Name, Adresse, Datum]“
Fazit und nächste Schritte
Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag ist ein starkes Verbraucherschutzinstrument, das bei Fernabsatz, Haustürgeschäften und Online-Plattformen greift. Die 14-tägige Frist beginnt nur bei ordnungsgemäßer Belehrung. Fehler des Maklers bei der Belehrung verlängern die Frist erheblich.
Konkrete nächste Schritte:
- Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrung sofort nach Vertragsschluss prüfen.
- Fristbeginn und Fristende schriftlich notieren.
- Widerruf per E-Mail oder Einschreiben erklären und Bestätigung anfordern.
- Bei Unsicherheit über die Rechtslage oder bei Streit über die Provision anwaltliche Beratung einholen, insbesondere wenn der Makler bereits tätig war.
- Bei Online-Plattformen den neuen Widerrufsbutton (ab 19. Juni 2026 Pflicht) nutzen.
Wer diese Schritte konsequent befolgt, schützt sich wirksam vor unberechtigten Provisionsforderungen.
FAQ
Gilt das Widerrufsrecht auch, wenn ich den Maklervertrag selbst unterschrieben habe? Ja, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen wurde. Die Unterschrift allein schließt das Widerrufsrecht nicht aus.
Was gilt, wenn der Makler keine Widerrufsbelehrung erteilt hat? Die Widerrufsfrist verlängert sich auf 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsschluss. Der Verbraucher kann den Vertrag also noch lange nach dem Abschluss widerrufen.
Kann ich den Maklervertrag widerrufen, wenn ich ihn telefonisch abgeschlossen habe? Ja. Telefonisch abgeschlossene Maklerverträge sind Fernabsatzverträge und unterliegen dem vollen Widerrufsrecht.
Muss ich dem Makler erklären, warum ich widerrufe? Nein. Der Widerruf ist bedingungslos und erfordert keine Begründung.
Was passiert mit bereits geleisteten Zahlungen nach dem Widerruf? Bereits gezahlte Provisionen oder Vorschüsse sind nach einem wirksamen Widerruf zurückzuerstatten, sofern kein berechtigter Wertersatzanspruch besteht.
Kann ein Makler eine Vertragsstrafe für den Widerruf verlangen? Nein. Klauseln, die den Widerruf mit einer Vertragsstrafe belegen, sind nach § 361 BGB unwirksam.
Gilt das Widerrufsrecht auch für gewerbliche Auftraggeber? Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB gilt ausschließlich für Verbraucher.
Was ist, wenn der Makler behauptet, die Widerrufsfrist sei abgelaufen? Den Fristbeginn muss der Makler beweisen. Kann er keine ordnungsgemäße Belehrung nachweisen, gilt die verlängerte Frist.
Kann ich den Widerruf per WhatsApp erklären? Rechtlich ist das möglich, da der Widerruf formfrei ist. Aus Beweisgründen ist aber E-Mail oder Brief mit Nachweis deutlich sicherer.
Was gilt in Österreich? In Österreich gibt es ebenfalls ein Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, geregelt im Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Die Fristen und Anforderungen weichen teilweise vom deutschen Recht ab. Österreichische Verbraucher sollten sich an einen österreichischen Rechtsanwalt wenden.
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