
Wer einen Maklervertrag kündigen möchte, muss zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen unterscheiden. Unbefristete einfache Makleraufträge können jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Bei befristeten Alleinaufträgen ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit meist ausgeschlossen, und eine automatische Verlängerung greift, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist erfolgt. Eine bereits verdiente Provision bleibt in der Regel auch nach der Kündigung geschuldet.
Key Takeaways
- Unbefristete Makleraufträge können jederzeit ordentlich gekündigt werden; befristete Alleinaufträge hingegen grundsätzlich nur zum Vertragsende.
- Automatische Verlängerungsklauseln sind rechtlich zulässig, sofern sie transparent im Vertrag oder in den AGB vereinbart wurden.
- Um eine automatische Verlängerung zu verhindern, muss die Kündigung innerhalb der vereinbarten Frist vor Ablauf der Laufzeit eingehen.
- Eine Kündigung des Maklervertrags beseitigt nicht automatisch eine bereits entstandene Provisionspflicht.
- Schriftliche Kündigung ist dringend empfohlen, da sie Beweissicherheit bietet und dem Formerfordernis vieler Verträge entspricht.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass ein sechsmonatiger Alleinauftrag mit dreimonatiger Verlängerung und vierwöchiger Kündigungsfrist keine unangemessene AGB-Klausel darstellt.
- AGB-Klauseln, die eine Provision unabhängig vom Vertragsabschluss vorsehen, sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
- Verbraucher können unter bestimmten Umständen einen Maklervertrag widerrufen, wenn er im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
Was ist ein Maklervertrag und wie lange läuft er normalerweise?
Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Eigentümer oder Kaufinteressent einen Makler beauftragt, gegen Provision den Kauf, Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie zu vermitteln. Die Laufzeit hängt von der Vertragsart ab.
Es gibt zwei Grundformen:
- Einfacher Maklerauftrag (unbefristet): Keine feste Laufzeit, jederzeit kündbar.
- Makleralleinauftrag (befristet): Typischerweise sechs Monate Laufzeit, oft mit automatischer Verlängerungsoption um drei Monate.
Der Alleinauftrag verpflichtet den Eigentümer, ausschließlich mit dem beauftragten Makler zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug erhält der Makler das alleinige Vermarktungsrecht. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) betrachtet eine anfängliche automatische Verlängerung von drei Monaten, gefolgt von monatlichen Verlängerungen, als branchenüblich.
Wie lange sind die Kündigungsfristen für einen Maklervertrag?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Vertragstyp und den individuell vereinbarten Konditionen. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Einheitsfrist.
| Vertragsart | Kündigung möglich | Typische Frist |
|---|---|---|
| Unbefristeter einfacher Auftrag | Jederzeit | Keine Frist erforderlich |
| Befristeter Alleinauftrag (ohne Verlängerungsklausel) | Zum Vertragsende | Keine aktive Kündigung nötig |
| Befristeter Alleinauftrag (mit Verlängerungsklausel) | Vor Ablauf der Laufzeit | Meist 4 Wochen vor Laufzeitende |
Der BGH hat in einem Grundsatzurteil (I ZR 40/19) bestätigt, dass eine vierwöchige Kündigungsfrist bei einem sechsmonatigen Alleinauftrag mit automatischer dreimonatiger Verlängerung rechtlich zulässig ist. Wer diese Frist verpasst, verlängert den Vertrag automatisch.
Praxishinweis: Das Fristende im Kalender vormerken, sobald der Vertrag unterzeichnet ist.
Kann man einen Maklervertrag vor Ablauf kündigen?
Bei unbefristeten Makleraufträgen ist eine Kündigung jederzeit und ohne Grund möglich. Bei befristeten Alleinaufträgen ist eine ordentliche Kündigung während der laufenden Frist in der Regel ausgeschlossen.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch immer möglich, zum Beispiel bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Maklers (fehlende Marktkenntnis, Interessenkonflikte, Täuschung). Dieser Grund muss aber konkret und nachweisbar sein.
„Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit eines Alleinauftrags ist typischerweise vertraglich ausgeschlossen. Ohne wichtigen Grund bleibt der Eigentümer bis zum Vertragsende gebunden.“
Maklervertrag automatische Verlängerung: Wie funktioniert das?
Eine automatische Verlängerungsklausel bewirkt, dass der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit stillschweigend um einen weiteren Zeitraum verlängert wird, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Diese Klauseln sind wirksam, sofern sie klar und transparent im Vertrag oder in den AGB formuliert sind.
Beispiel: Ein Alleinauftrag läuft sechs Monate. Die AGB enthalten eine Klausel, nach der sich der Vertrag um drei Monate verlängert, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Verpasst der Eigentümer diese Frist, läuft der Vertrag automatisch weiter.
Fehlt eine solche Klausel, endet der befristete Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Wie kann ich eine automatische Verlängerung verhindern?

Eine automatische Verlängerung lässt sich nur durch eine rechtzeitige, formgerechte Kündigung verhindern. Die folgenden Schritte sind dabei entscheidend:
- Vertragsart und Laufzeit prüfen: Handelt es sich um einen befristeten Alleinauftrag mit Verlängerungsklausel?
- Kündigungsfrist ermitteln: Meist vier Wochen vor Laufzeitende, aber im Vertrag nachsehen.
- Fristende berechnen und im Kalender eintragen.
- Kündigung schriftlich verfassen und per Einschreiben mit Rückschein versenden.
- Zugangsbestätigung aufbewahren als Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.
Wer unsicher ist, ob eine Verlängerungsklausel überhaupt wirksam vereinbart wurde, sollte den Vertragstext und die AGB sorgfältig prüfen. Intransparente oder versteckte Klauseln können nach §307 BGB unwirksam sein.
Muss ich Provision zahlen, wenn ich den Maklervertrag kündige?
Die Kündigung des Maklervertrags beseitigt nicht automatisch eine bereits entstandene Provisionspflicht. Entscheidend ist, ob der Makler vor der Kündigung bereits eine kausale Vermittlungsleistung erbracht hat.
Provision ist geschuldet, wenn:
- Der Makler den Kontakt zum späteren Käufer oder Mieter hergestellt hat.
- Der Hauptvertrag (Kaufvertrag) aufgrund dieser Vermittlung zustande kommt, auch wenn dies nach der Kündigung geschieht.
Provision ist nicht geschuldet, wenn:
- Der Makler keine nachweisbare Leistung erbracht hat.
- Der Hauptvertrag nie zustande kommt.
- Der Maklervertrag wirksam widerrufen wurde (z. B. bei Fernabsatzverträgen nach §312g BGB).
Ein BGH-Urteil vom April 2023 (I ZR 113/22) stellt klar: AGB-Klauseln, die eine Provision oder Reservierungsgebühr unabhängig vom Vertragsabschluss verlangen, sind nach §307 BGB unwirksam.
Provision zurückfordern nach Kündigung des Maklervertrags
Eine bereits gezahlte Provision kann zurückgefordert werden, wenn die Provisionspflicht von Anfang an nicht entstanden ist oder nachträglich entfallen ist. Das ist jedoch die Ausnahme.
Mögliche Rückforderungsgründe:
- Der Maklervertrag war formunwirksam (fehlende Textform bei Verbraucherverträgen).
- Der Makler hat seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten nicht erfüllt (wie im Fall OLG Düsseldorf, 7 U 45/22).
- Der Vertrag wurde wirksam widerrufen.
- Ein Dritter hat ein Vorkaufsrecht ausgeübt und der ursprüngliche Käufer ist dadurch von der Provisionspflicht befreit.
Wichtig: Der bloße Rücktritt vom Hauptvertrag oder dessen einvernehmliche Aufhebung nach Abschluss beseitigt die Provisionspflicht gegenüber dem Makler in der Regel nicht.
Unterschied zwischen Maklervertrag und Verkaufsauftrag

Beide Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge. Der Maklervertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Makler, einschließlich Provision, Laufzeit und Pflichten. Der Verkaufsauftrag (oft Teil des Maklervertrags oder als Alleinauftrag ausgestaltet) beschreibt den konkreten Auftrag, eine bestimmte Immobilie zu vermarkten.
Beim einfachen Maklervertrag kann der Eigentümer parallel mehrere Makler beauftragen oder die Immobilie selbst verkaufen. Beim Alleinauftrag ist das ausgeschlossen.
Maklervertrag kündigen: Schriftlich oder mündlich?
Eine mündliche Kündigung ist zwar grundsätzlich möglich, wenn der Vertrag keine Schriftformklausel enthält, aber aus Beweisgründen dringend abzuraten. Schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist der Standardweg.
Seit der Reform des Maklerrechts (2020) müssen Maklerverträge mit Verbrauchern über Wohnimmobilien in Textform geschlossen werden. Entsprechend sollte die Kündigung ebenfalls in Textform erfolgen, also schriftlich, per E-Mail oder per Fax mit Bestätigung.
Faustregel: Gleiche Form wie beim Vertragsschluss verwenden.
Was passiert, wenn ich den Maklervertrag nicht kündige?
Wer einen befristeten Alleinauftrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig kündigt, verlängert den Vertrag automatisch. Das bedeutet: Der Makler behält das alleinige Vermarktungsrecht für den Verlängerungszeitraum, und eine Kündigung ist erst wieder zum nächsten möglichen Termin möglich.
Praktische Folgen:
- Kein Wechsel zu einem anderen Makler ohne Vertragsbruch.
- Weitere Provisionspflicht bei Abschluss eines Kaufvertrags während der Verlängerungszeit.
- Mögliche Schadensersatzansprüche des Maklers bei eigenmächtigem Verkauf.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Maklervertrag zu kündigen?
Der optimale Zeitpunkt ist kurz vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, innerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist. Wer früher kündigen möchte, braucht einen wichtigen Grund.
Checkliste für den richtigen Zeitpunkt:
- Laufzeitende und Kündigungsfrist sind bekannt.
- Kein laufendes konkretes Kaufinteresse eines vom Makler nachgewiesenen Interessenten.
- Schriftliche Kündigung ist vorbereitet und wird rechtzeitig per Einschreiben versandt.
- Nachwirkungsklauseln im Vertrag wurden geprüft (Provision kann auch nach Vertragsende fällig werden, wenn der Käufer vom Makler nachgewiesen wurde).
Kann der Makler den Vertrag auch kündigen?
Ja. Auch der Makler kann den Vertrag kündigen, etwa wenn die Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert oder der Eigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt. Bei einem unbefristeten Auftrag ist das jederzeit möglich. Bei einem befristeten Alleinauftrag gelten dieselben Regeln wie für den Auftraggeber: ordentliche Kündigung nur zum Vertragsende, außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund.
FAQ
Kann ich einen Maklervertrag ohne Grund kündigen? Einen unbefristeten einfachen Maklerauftrag ja, jederzeit. Einen befristeten Alleinauftrag während der Laufzeit nur mit wichtigem Grund.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen? Rechtlich nicht immer, aber aus Beweisgründen dringend empfohlen. Bei Verbraucherverträgen über Wohnimmobilien ist Textform ohnehin vorgeschrieben.
Was ist eine Nachwirkungsklausel? Eine Klausel, die den Provisionsanspruch des Maklers auch nach Vertragsende sichert, wenn ein vom Makler nachgewiesener Interessent die Immobilie kauft. Solche Klauseln sind üblich und rechtlich zulässig.
Verliere ich die Provision, wenn ich den Maklervertrag kündige? Nicht automatisch. Hat der Makler bereits eine kausale Vermittlungsleistung erbracht und kommt der Hauptvertrag zustande, bleibt die Provision geschuldet.
Wie lange gilt eine automatische Verlängerung? Das hängt vom Vertrag ab. Branchenüblich sind zunächst drei Monate, danach monatliche Verlängerungen.
Kann ich den Maklervertrag widerrufen? Ja, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §312g BGB.
Was passiert, wenn der Makler seine Pflichten verletzt? In diesem Fall kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Gerichte haben in solchen Fällen auch Provisionsforderungen vollständig abgewiesen.
Ist eine automatische Verlängerungsklausel immer wirksam? Nein. Die Klausel muss transparent und ausdrücklich vereinbart sein. Intransparente oder versteckte Klauseln können nach §307 BGB unwirksam sein.
Kann ich den Makler wechseln, ohne den alten Vertrag zu kündigen? Beim Alleinauftrag nein, das würde eine Vertragsverletzung darstellen. Beim einfachen Maklerauftrag ist das möglich.
Muss ich den Kündigungsgrund angeben? Bei ordentlicher Kündigung eines unbefristeten Auftrags nicht. Bei außerordentlicher Kündigung sollte der wichtige Grund schriftlich dokumentiert werden.
Fazit: Maklervertrag kündigen richtig angehen
Wer den Maklervertrag kündigen möchte, sollte zuerst die Vertragsart klären: unbefristet oder befristet, mit oder ohne Verlängerungsklausel. Daraus ergibt sich, wann und wie die Kündigung möglich ist.
Konkrete nächste Schritte:
- Vertrag und AGB vollständig lesen, Laufzeit und Verlängerungsklauseln identifizieren.
- Kündigungsfrist berechnen und im Kalender vormerken.
- Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein versenden.
- Nachwirkungsklauseln prüfen, um spätere Provisionsrisiken einzuschätzen.
- Bei Unsicherheit über Formfehler oder Provisionspflichten rechtliche Beratung einholen.
Die Frage der Provision ist dabei besonders heikel: Eine Kündigung beendet den Vertrag, aber sie löscht keine bereits entstandenen Ansprüche. Wer frühzeitig plant, den Vertrag sorgfältig liest und die Fristen einhält, vermeidet teure Überraschungen.
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