Innerhalb der EU, sowie in den EWR-Staaten, der Ukraine und der Republik Moldau gilt das Prinzip „Roam like at home“. In anderen Ländern kann die Nutzung des Tarifs jedoch durch das Roaming schnell recht teuer werden, zumal auf Schiffen, in Flugzeugen, an Landesgrenzen und in der Mailbox oft Kostenfallen lauern. Deshalb bietet es sich an vor der Reise entweder ein Auslandspaket beim eigenen Mobilfunkanbieter zu wählen oder sich für den Kauf einer eSIM zu entscheiden.
Alles auf einen Blick:
- „Roam like at home“ gilt in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Ukraine und Moldau.
- Beim Datenroaming außerhalb der EU gilt grundsätzlich eine Kostenbegrenzung von 59,50 Euro brutto pro Abrechnungszeitraum.
- Besonders teuer können Satellitennetze auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen werden, da dort andere Kostenregeln gelten können.
- Auch in Grenzregionen besteht eine Kostenfalle, wenn sich das Smartphone automatisch in das Mobilfunknetz eines Nicht-EU-Landes einwählt.
- Die Mailbox kann außerhalb der EU zusätzliche Roaming-Kosten verursachen. Deshalb sollte vor der Reise die Mailbox am besten einfach ausgeschaltet werden.
- Auslandspakete des eigenen Mobilfunkanbieters, lokale SIM-Karten und eSIMs können eine günstigere Alternative zum klassischen Roaming sein.
- Wer eine fehlerhafte oder überhöhte Mobilfunkrechnung erhält, kann innerhalb von acht Wochen Einwendungen gegen die Rechnung erheben.
Wo Roam like at home gilt und wo nicht
Unter Roam like at home versteht man das Prinzip, das eigene Smartphone mit der mobilen Internetverbindung innerhalb des EU-Auslands nutzen zu können, ohne dafür zusätzliche Gebühren zahlen zu müssen. Das heißt, dass Smartphone-Besitzer ihren Tarif innerhalb der EU zu denselben Konditionen nutzen können, wie es im Heimatland der Fall ist.
Auf der sicheren Seite befindet man sich mit dem Prinzip Roam like at home, wenn man sich in:
- den 27 EU-Mitgliedsstaaten aufhält.
- den EWR-Staaten wie Island, Liechtenstein und Norwegen befindet.
- Osteuropa unterwegs ist, wie zum Beispiel in der Ukraine und in der Republik Moldau.
Die gesetzliche Kostenobergrenze und wie sie sich prüfen lässt
Hält man sich in einem Land auf, in dem das Prinzip Roam like at home nicht greift, stellt sich die berechtigte Frage danach, was für Kosten auf einen zukommen können. Denn das Roaming ist in der Regel deutlich teurer als der Tarif, den man für sein Smartphone nutzt.
Generell gilt eine weltweite gesetzliche Kostenbegrenzung für das Datenroaming von 59,50 Euro brutto innerhalb des Abrechnungszeitraums, der in der Regel einen Monat umfasst. Ist diese Grenze erreicht, sperrt der Anbieter in der Regel die Datenverbindung, die man entweder über SMS oder App wieder aufheben kann. Dabei greift jedoch oft die nächste gesetzliche Stufe von 119 Euro brutto.
Allerdings kann diese Grenze auf Schiffen oder in Flugzeugen anders sein, da dort unter Umständen gesonderte Satelliten-Tarife gelten können.
Prüfen und verwalten (die Kostengrenze anpassen) kann man diese Grenze unter anderem:
- über die App des Anbieters unter dem Punkten: Tarifoptionen – Ausland oder Datendiesnte und Roaming.
- direkt über das Gerät in den Einstellungen unter den Punkten: Netzwerk und Internet – Datennutzung oder mobiles Datenlimit.
Jeder Anbieter ist dazu verpflichtet, seinen Kunden bei der Einreise in das Ausland eine SMS zu schicken, in der die Preisbedingungen genannt werden. Zudem muss er eine weitere SMS schicken, wenn circa 80 Prozent des Kostenlimits erreicht wurden.
Typische Kostenfallen: Grenznähe, Schiffe, Flugzeuge, Mailbox
Vorsicht bezüglich des Prinzips Roam like at home ist geboten, wenn man sich auf den Weg in ein beliebtes Reiseland macht. Denn, beliebtes Reiseland bedeutet nicht automatisch, dass dort auch das Prinzip Roam like at home gilt. So ist zum Beispiel die Türkei vor allem bei deutschen Urlaubern sehr beliebt, doch das Land gehört nicht zur EU, zu den EWR-Staaten oder den Ländern aus Osteuropa, in denen das Prinzip greift. Dasselbe trifft auf die Schweiz und auch auf Großbritannien zu. Zwar gibt es einige Anbieter, die bezüglich des Roaming Ausnahmen machen und somit auch in anderen Ländern die Möglichkeit bieten, den Tarif zu den bekannten Konditionen ohne Aufpreis nutzen zu können, doch das sollte immer im Voraus geprüft werden.
Kostenfallen lauern ebenfalls:
- in den Balkanstaaten außerhalb der EU und der Ukraine, wie zum Beispiel Albanien und auch Serbien)
- in der Luft und auf der See, wie zum Beispiel auf Fähren, Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen.
- in Grenzgebieten, wenn sich das Smartphone in ein teures Fremdnetz einwählt, anstatt das Heimatnetz zu nutzen.
Eine besonders versteckte Kostenfalle lauert hinter der Mailbox. Denn bei ihr handelt es sich um eine bedingte Rufumleitung, bei der sogar doppelte Roaming-Gebühren entstehen können. Denn man zahlt für die Weiterleitung des Anrufes ins Ausland und die Umleitung zurück nach Deutschland gebühren, ohne überhaupt ein Gespräch geführt zu haben. Es bietet sich aus diesem Grund an, die Mailbox auszuschalten und nach dem Auslandsaufenthalt wieder zu aktivieren.
Alternativen zum Roaming-Tarif im Vergleich
Wer sich ins Ausland begibt, in dem das Roam like at home Prinzip nicht gilt, muss nicht zwingend die Roaming-Gebühren zahlen. Es gibt durchaus die Möglichkeit, sich bei dem Mobilfunkanbieter über Auslandspakete für das Zielland zu informieren oder sich z. B. eine eSIM von Saily zu besorgen. Auf diese Weise muss man sich keine Sorgen bezüglich der Roaming-Kosten machen und kann von einer funktionierenden und günstigen Internetverbindung profitieren.
Sicherlich gibt es auch die dritte Möglichkeit, sich eine lokale SIM-Karte vor Ort zu besuchen, doch das ist nicht immer so einfach. Mit einer eSIM kann man stattdessen für jedes Land und Region ein Datenpaket wählen, seine Nummer behalten und die eSIM vor Abflug aktivieren. In den meisten Fällen kommt man damit günstiger und auch bequemer weg, als mit anderen Alternativen oder dem Roaming.
Was tun bei überhöhter Rechnung: Widerspruch, Bundesnetzagentur, Fristen
Wer darauf verzichtet, sich ein Auslandspaket bei dem eigenen Mobilfunkanbieter oder eine eSIM zu besorgen und stattdessen auf das Roaming zurückgreift und in diesem Zusammenhang eine überhöhte Roaming-Rechnung bekommt, kann sich unter Umständen dagegen wehren.
Direkt über den Mobilfunkanbieter:
Nach der Zustellung der Rechnung hat man 8 Wochen Zeit, um die Rechnung formell bei dem Mobilfunkanbieter zu beanspruchen.
Über die Bundesnetzagentur (BNetzA)
Sollte der Mobilfunkanbieter uneinsichtig sein, kann man sich anschließend an die Bundesnetzagentur wenden und dort ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten lassen. Während dieses Verfahren läuft, ist es dem Mobilfunkanbieter untersagt, die SIM-Karte zu sperren. Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesnetzagentur jedoch keine Bußgelder eintreiben kann, sondern das Ziel verfolgt, eine rechtlich verbindende Einigung einzutreiben.