Immobilienmakler-Weiterbildungspflicht abgeschafft: Was sich seit Juli 2026 für Makler und Kunden ändert

Immobilienmakler-Weiterbildungspflicht abgeschafft: Was sich seit Juli 2026 für Makler und Kunden ändert

Seit dem 24. Juli 2026 gilt keine gesetzliche Weiterbildungspflicht mehr für Immobilienmakler in Deutschland. Die frühere Verpflichtung, alle drei Jahre 20 Stunden Fortbildung nachzuweisen, wurde durch ein Bürokratieabbaugesetz ersatzlos gestrichen. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Pflicht hingegen unverändert bestehen.


Key Takeaways

  • Ab dem 24. Juli 2026 müssen Immobilienmakler keine Weiterbildungsstunden mehr gesetzlich nachweisen.
  • Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026, Teil I Nr. 215.
  • Laufende Dreijahreszeiträume für Makler verlieren automatisch ihre Rechtswirkung; es gibt keine Übergangsfrist.
  • Wohnimmobilienverwalter unterliegen weiterhin der 20-Stunden-Pflicht pro Dreijahreszeitraum.
  • Gewerbeämter prüfen bei Maklern keine Weiterbildungsnachweise mehr, bei Verwaltern schon.
  • Freiwillige Qualifikationen wie IHK-Zertifikate und Verbandszertifizierungen gewinnen als Differenzierungsmerkmal an Bedeutung.
  • Kunden haben keinen gesetzlich garantierten Mindeststandard mehr bei der Makler-Fortbildung und sollten gezielt nach freiwilligen Nachweisen fragen.
  • Die Abschaffung betrifft auch direkt mitwirkende Mitarbeiter in Maklerbüros.

Was genau war die Weiterbildungspflicht für Makler vorher?

Bis zum 23. Juli 2026 verpflichtete die Gewerbeordnung jeden zugelassenen Immobilienmakler dazu, innerhalb von je drei Kalenderjahren mindestens 20 Zeitstunden Weiterbildung zu absolvieren und dies gegenüber den Behörden nachzuweisen. Diese Pflicht galt nicht nur für den Makler selbst, sondern auch für alle Beschäftigten, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Maklertätigkeit mitwirkten.

Die Themen der Pflichtfortbildung umfassten typischerweise Immobilienrecht, Vertragsgestaltung, Energieeffizienz, Verbraucherschutz und aktuelle Marktentwicklungen. Industrie- und Handelskammern sowie private Bildungsträger boten anerkannte Kurse an. Wer den Nachweis nicht erbrachte, riskierte behördliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung der Gewerbeerlaubnis.


Ab wann genau gilt das neue Regelwerk?

Die Änderung gilt seit dem 24. Juli 2026. An diesem Tag trat das „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie weiterer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ in Kraft, das am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026, Teil I Nr. 215 veröffentlicht wurde.

Es gibt keine Übergangsfrist. Bereits laufende Dreijahreszeiträume verlieren mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre rechtliche Verbindlichkeit. Makler, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht alle 20 Stunden absolviert hatten, müssen diesen Zeitraum nicht mehr abschließen.

Ab wann genau gilt das neue Regelwerk?
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Müssen Makler jetzt gar keine Schulungen mehr machen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Weiterbildung mehr. Ob Makler dennoch Fortbildungen absolvieren, liegt seit Juli 2026 in ihrem eigenen Ermessen.

Viele Verbände und IHKs empfehlen ausdrücklich, freiwillig auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Der Markt entwickelt sich weiter: Mietrecht, Energieausweispflichten, Digitalisierung und Verbraucherschutzvorschriften ändern sich regelmäßig. Makler, die nicht fortgebildet sind, riskieren Beratungsfehler und Haftung. Der Unterschied liegt also nicht in der gesetzlichen Pflicht, sondern in der professionellen Verantwortung.

Praxishinweis: Verbandsmitglieder (z. B. IVD, RDM) sind oft über ihre Verbandssatzung zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet, unabhängig vom Gesetz.


Was passiert mit bestehenden Makler-Zertifikaten?

Bereits erworbene Zertifikate verlieren nicht ihre Gültigkeit. Wer bis zum 23. Juli 2026 Fortbildungen abgeschlossen und Nachweise erhalten hat, kann diese weiterhin als Qualitätsmerkmal gegenüber Kunden vorweisen.

Laufende Kurse, die auf den alten Pflichtzeitraum angerechnet werden sollten, können freiwillig abgeschlossen werden. Eine rechtliche Notwendigkeit besteht nicht mehr. IHKs unterscheiden nun klar zwischen gesetzlich erforderlicher Fortbildung (nur noch für Verwalter relevant) und freiwilliger Professionalisierung für Makler.


Wie unterscheidet sich das zu anderen Ländern?

Deutschland war eines der wenigen EU-Länder mit einer gesetzlich geregelten Makler-Weiterbildungspflicht vergleichbarer Art. In Österreich und der Schweiz gibt es berufsrechtliche Anforderungen, die sich jedoch in Trägerschaft und Umfang unterscheiden. In vielen anderen EU-Staaten hängt die Qualitätssicherung stärker von privatrechtlichen Verbandspflichten oder Zulassungssystemen ab.

Mit der Abschaffung nähert sich Deutschland einem Modell an, das stärker auf Markt- und Verbandsregulierung setzt statt auf staatliche Nachweispflichten. Ob das den Verbraucher schwächer stellt als in Ländern mit strengeren Systemen, wird in der Branche diskutiert.


Wird es jetzt günstigere Makler geben?

Theoretisch senkt der Wegfall der Pflichtfortbildung die Betriebskosten für Maklerbüros leicht, da Kurs- und Administrationskosten entfallen. Ob und wie stark das zu günstigeren Provisionen führt, ist unsicher und von vielen weiteren Faktoren abhängig.

Wahrscheinlicher ist, dass die Einsparungen intern verbleiben oder in freiwillige Qualifizierungsmaßnahmen reinvestiert werden. Maklerprovisionen in Deutschland sind seit der Gesetzesänderung von 2020 gesetzlich geregelt (hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer), was den preislichen Spielraum zusätzlich einschränkt.


Können jetzt weniger qualifizierte Makler arbeiten?

Ja, theoretisch ist das möglich. Der gesetzliche Mindeststandard an aktueller Fachkenntnis ist weggefallen. Wer eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO besitzt, darf als Makler tätig sein, ohne künftig Fortbildungen nachzuweisen.

Allerdings bleibt die Sachkundeanforderung bei der Erstzulassung bestehen. Neu zugelassene Makler müssen ihre grundlegende Qualifikation weiterhin belegen. Das Problem liegt eher bei langjährig tätigen Maklern, die sich bisher regelmäßig aktualisieren mussten und das nun nicht mehr tun müssen.


Wie finde ich jetzt einen guten Makler ohne Pflichtqualifikationen?

Ohne gesetzlich vorgeschriebene aktuelle Fortbildung liegt die Prüfpflicht stärker beim Kunden. Konkret lohnt es sich, folgende Punkte zu klären:

  • Verbandsmitgliedschaft: IVD, RDM oder ähnliche Verbände verpflichten Mitglieder zu regelmäßiger Fortbildung.
  • IHK-Zertifikate: Makler können freiwillig IHK-anerkannte Abschlüsse vorweisen, z. B. den „Geprüften Immobilienfachwirt“.
  • Aktuelle Fortbildungsnachweise: Makler können freiwillig Kursbestätigungen aus dem laufenden Jahr vorlegen.
  • Referenzen und Bewertungen: Nachprüfbare Erfahrungen anderer Kunden bleiben ein verlässliches Signal.
  • Berufserfahrung: Jahrelange Praxis in einem lokalen Markt ersetzt keine Fortbildung, kompensiert sie aber teilweise.
Wie finde ich jetzt einen guten Makler ohne Pflichtqualifikationen?
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Entscheidungsregel: Wählen Sie einen Makler mit Verbandsmitgliedschaft oder aktuellem IHK-Zertifikat, wenn Sie eine maximale Qualitätssicherung wünschen. Für einfache Mietvermittlungen können Bewertungsportale und lokale Marktkenntnis ausreichen.


Schützt das Käufermakler-Gesetz Kunden noch genauso?

Die Provisionsregelung aus dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten von 2020 bleibt vollständig in Kraft. Käufer zahlen weiterhin maximal die Hälfte der vereinbarten Provision, und die andere Hälfte trägt der Verkäufer. Dieser Verbraucherschutz ist durch die Abschaffung der Weiterbildungspflicht nicht berührt worden.

Was sich ändert, ist der Qualitätsschutz: Der Gesetzgeber garantiert nicht mehr, dass ein aktiv tätiger Makler regelmäßig über aktuelle Rechts- und Marktentwicklungen informiert ist. Dieser Schutz muss nun über freiwillige Nachweise und eigene Prüfung hergestellt werden.


Gibt es freiwillige Fortbildungen für Makler noch?

Ja, das Angebot bleibt vollständig erhalten. IHKs, Verbände und private Bildungsträger bieten weiterhin Kurse an, vermarkten sie nun jedoch als Qualitätsmerkmal statt als Pflichterfüllung. Viele Anbieter haben ihre Programme im Sommer 2026 entsprechend angepasst und bewerben Fortbildungen unter dem Begriff „freiwillige Professionalisierung“.

Makler, die sich differenzieren wollen, nutzen diese Angebote aktiv als Wettbewerbsvorteil. Branchenverbände und IHKs erwarten, dass freiwillige Qualitätsstandards mittelfristig an Bedeutung gewinnen, weil Kunden zunehmend nach überprüfbaren Nachweisen fragen werden.


Wird das Immobiliengeschäft unsicherer ohne Pflichtschulungen?

Ein gewisses Risiko besteht. Ohne den gesetzlichen Zwang zur Aktualisierung könnten einzelne Makler veraltetes Wissen anwenden, insbesondere in Bereichen wie Mietrecht, Energieausweispflichten oder Datenschutz.

Zugleich sind professionelle Makler durch zivilrechtliche Haftung und Berufshaftpflichtversicherung zu sorgfältiger Beratung verpflichtet. Wer als Makler Fehler macht, haftet. Dieser Druck bleibt unverändert. Für Kunden bedeutet das: die Lage ist nicht dramatisch unsicherer, aber die passive staatliche Qualitätssicherung ist weggefallen.


Welche Qualifikationen sollte ich beim Makler überprüfen?

QualifikationAussagekraftPrüfbar?
IHK-Zertifikat / ImmobilienfachwirtHoch, anerkannter AbschlussJa, Zertifikat vorzeigbar
Verbandsmitgliedschaft (IVD, RDM)Mittel-hoch, interne FortbildungspflichtJa, Mitgliedschaft öffentlich
Aktuelle FortbildungsnachweiseHoch, zeigt aktives EngagementJa, auf Anfrage
Bewertungen auf PortalenMittel, ErfahrungswerteJa, öffentlich
Berufserfahrung (Jahre, Region)Mittel, MarktkenntnisseEingeschränkt, Eigenangabe

FAQ

Gilt die Abschaffung auch für Mitarbeiter in Maklerbüros? Ja. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht entfällt sowohl für Makler selbst als auch für alle unmittelbar in der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten.

Müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Fortbildungen nachweisen? Ja, vollständig. Für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter bleibt die Pflicht zu 20 Zeitstunden Weiterbildung pro Dreijahreszeitraum unverändert bestehen.

Prüft das Gewerbeamt noch Weiterbildungsnachweise bei Maklern? Nein. Seit dem 24. Juli 2026 sind Gewerbeämter nicht mehr befugt, von Maklern Weiterbildungsnachweise zu verlangen. Bei Verwaltern bleibt die Prüfpflicht der Behörden bestehen.

Kann ich meinen Makler zwingen, einen Fortbildungsnachweis vorzulegen? Gesetzlich können Sie das nicht erzwingen. Sie können jedoch vertraglich vereinbaren, dass der Makler freiwillige Nachweise vorlegt, oder Makler bevorzugen, die solche Nachweise anbieten.

Verliert ein Makler seine Zulassung, wenn er seit Juli 2026 keine Fortbildung gemacht hat? Nein. Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO bleibt unberührt. Fehlende Fortbildung führt zu keinen behördlichen Konsequenzen mehr.

Gibt es Pläne, die Pflicht wieder einzuführen? Stand November 2026 gibt es keine bekannten gesetzgeberischen Initiativen zur Wiedereinführung. Die Abschaffung ist Teil eines umfassenderen Bürokratieabbaus, was eine kurzfristige Rücknahme unwahrscheinlich macht.

Ist ein Makler ohne aktuelle Weiterbildung haftungsrechtlich schlechter gestellt? Nicht direkt durch das Wegfallen der Pflicht, aber ein Makler, der veraltetes Wissen anwendet und dadurch Fehler macht, haftet zivilrechtlich wie bisher. Fehlende Aktualisierung kann im Schadensfall als Argument gegen ihn verwendet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem IHK-Zertifikat und dem alten Pflichtnachweis? Die frühere Pflicht verlangte nur Stunden, kein inhaltliches Niveau. Ein IHK-Zertifikat belegt tatsächlich geprüftes Fachwissen und ist inhaltlich anspruchsvoller.


Fazit: Was Makler und Kunden jetzt konkret tun sollten

Die Immobilienmakler-Weiterbildungspflicht ist seit dem 24. Juli 2026 abgeschafft, und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Ersatzregelung. Für Makler bedeutet das weniger Bürokratie, aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Qualitätssicherung. Für Kunden bedeutet es, dass die staatliche Qualitätsgarantie entfallen ist.

Für Makler:

  • Freiwillige Fortbildungen aktiv nutzen und dokumentieren, um sich gegenüber Wettbewerbern zu differenzieren.
  • Verbandsmitgliedschaft als Signal aktiver Professionalisierung nach außen kommunizieren.
  • Interne Fortbildungssysteme aufbauen, da Haftungsrisiken durch Wissenslücken unverändert bestehen.

Für Kunden:

  • Beim nächsten Maklerkontakt gezielt nach IHK-Zertifikaten, Verbandsmitgliedschaft und aktuellen Fortbildungsnachweisen fragen.
  • Makler ohne jeglichen Qualifikationsnachweis meiden, insbesondere bei komplexen Transaktionen.
  • Den Unterschied zwischen Maklern und Verwaltern kennen: Wer nur verwaltende Dienstleistungen sucht, profitiert weiterhin von der gesetzlichen Fortbildungspflicht für Verwalter.

Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht verlagert die Qualitätssicherung vom Staat auf Markt und Eigenverantwortung. Das kann funktionieren, aber nur wenn Kunden informiert nachfragen und Makler professionell vorangehen.