Covestro Dividende: Was Aktionäre nach der Übernahme durch ADNOC wissen müssen

Covestro Dividende 2025

Covestro zahlt seit vier Jahren keine Dividende mehr – und die Aktie steht vor dem endgültigen Abschied von der Börse. Für das Geschäftsjahr 2025 gab es wie schon für 2022, 2023 und 2024 keine Ausschüttung; die letzte Dividende von 3,40 Euro je Aktie floss laut Dividendenhistorie auf der Investor-Relations-Seite für das Rekordjahr 2021. Seit dem Vollzug der Übernahme durch XRG, die Investmenttochter des Staatskonzerns ADNOC aus Abu Dhabi, am 11. Dezember 2025 gehört der Leverkusener Kunststoffkonzern mehrheitlich den Emiraten. Die Hauptversammlung am 19. Mai 2026 hat den Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 59,46 Euro je Aktie beschlossen; wirksam wird er mit der Eintragung ins Handelsregister, die wegen Anfechtungsklagen bis Mitte September 2026 noch ausstand. Stand der Angaben: 16. September 2026.

Key Takeaways

  • Dividende für das Geschäftsjahr 2025: keine – zum vierten Mal in Folge (Konzernverlust 2025: 644 Millionen Euro laut Börse Express).
  • Letzte Dividende: 3,40 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2021, gezahlt im April 2022.
  • ADNOC/XRG hat das Übernahmeangebot zu 62,00 Euro je Aktie am 11. Dezember 2025 vollzogen und hält seither rund 95,1 Prozent des Grundkapitals.
  • Squeeze-out-Verlangen vom 20. März 2026, Barabfindung 59,46 Euro je Aktie, Beschluss der Hauptversammlung am 19. Mai 2026.
  • Gegen den Beschluss sind Anfechtungsklagen beim Landgericht Köln anhängig; die Eintragung ins Handelsregister – und damit die Auszahlung – stand am 10. September 2026 noch aus.
  • Nach dem Squeeze-out können Aktionäre die Höhe der Abfindung in einem Spruchverfahren überprüfen lassen.

Dividende im Überblick

UnternehmenCovestro AG (Leverkusen)
ISINDE0006062144
Dividende GJ 2025 (Zahlung 2026)keine
Vorjahr (GJ 2024)keine (letzte Dividende: 3,40 Euro für GJ 2021)
Hauptversammlung 202619. Mai 2026 – Beschluss über den Squeeze-out, keine Dividende
Zahltagentfällt; Barabfindung von 59,46 Euro je Aktie nach Handelsregistereintragung des Squeeze-outs
Ausschüttungspolitik35 bis 55 Prozent des Konzernergebnisses (seit GJ 2020); bei negativem Ergebnis keine Dividende
QuelleDividendenseite Covestro Investor Relations, Pressemitteilungen zur Übernahme, Bundesanzeiger-Meldungen laut Spruchverfahren-direkt

Dividendenhistorie Covestro (2020–2026)

Covestro war nach dem Börsengang 2015 zeitweise ein verlässlicher Dividendenzahler, die Ausschüttung folgte jedoch stets dem stark zyklischen Kunststoffgeschäft. Auf das Rekordjahr 2021 mit 3,40 Euro je Aktie folgten Energiekrise, Nachfrageschwäche und Verluste. Laut Dividendenseite des Unternehmens wurde für die Geschäftsjahre 2022 bis 2025 „im Einklang mit der aktuellen Dividendenpolitik“ wegen negativer Konzernergebnisse keine Dividende gezahlt.

GeschäftsjahrDividende je AktieVeränderung
2019 (Zahlung 2020)1,20 Euro–50,0 %
2020 (Zahlung 2021)1,30 Euro+8,3 %
2021 (Zahlung 2022)3,40 Euro+161,5 %
2022 (Zahlung 2023)keine–100 %
2023 (Zahlung 2024)keine–
2024 (Zahlung 2025)keine–
2025 (Zahlung 2026)keine–

Was ist passiert: Übernahme durch ADNOC/XRG und Squeeze-out

Im Oktober 2024 legte ADNOC International – inzwischen firmierend als XRG P.J.S.C. – ein Übernahmeangebot über 62,00 Euro je Covestro-Aktie vor. Laut Pressemitteilung von Covestro vom 19. Dezember 2024 wurden bis zum Ende der weiteren Annahmefrist 91,3 Prozent der Aktien angedient. Es folgten die Prüfungen durch Kartellbehörden, Investitionskontrolle und die EU nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Der Vollzug erfolgte am 11. Dezember 2025; gleichzeitig zeichnete XRG eine Kapitalerhöhung über 1,17 Milliarden Euro zur Finanzierung der Transformationsstrategie (Quelle: Börse Express). Damit stieg der Anteil auf rund 95,1 Prozent.

Am 20. März 2026 stellte XRG das Verlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-out nach §§ 327a ff. AktG). Die auf Basis eines Gutachtens von PwC festgelegte Barabfindung beträgt 59,46 Euro je Aktie und liegt damit 2,54 Euro unter dem ursprünglichen Übernahmepreis. Die ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2026 beschloss die Übertragung. Laut Bundesanzeiger-Mitteilung vom Juli 2026 (zitiert nach Spruchverfahren-direkt) haben mehrere Aktionäre beim Landgericht Köln Anfechtungsklagen gegen den Beschluss erhoben (Az. 82 O 49/26 und 82 O 50/26). Solange die Eintragung ins Handelsregister aussteht, bleibt die Aktie formal existent; die Regionalbörsen Düsseldorf, Hamburg, Hannover und München haben laut ad-hoc-news bereits am 24. Juli 2026 alle offenen Orders gelöscht. Nach der Übersicht anstehender Spruchverfahren vom 10. September 2026 war die Maßnahme noch nicht eingetragen.

Was bedeutet das für Aktionäre?

Wer seine Covestro-Aktien noch hält, wird sie nicht mehr freiwillig abgeben müssen – sie werden mit der Handelsregistereintragung kraft Gesetzes auf XRG übertragen, und die Depotbank schreibt die Barabfindung von 59,46 Euro je Aktie automatisch gut. Ab dem Tag der Bekanntmachung der Eintragung ist die Abfindung gesetzlich mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wer die Abfindung für zu niedrig hält, kann innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung ein Spruchverfahren beantragen; die Kanzlei Arendts hat laut Börse Global angekündigt, Minderheitsaktionäre dabei zu vertreten. Eine gerichtlich festgesetzte Nachbesserung käme allen ausgeschiedenen Aktionären zugute, ist aber nicht garantiert. Eine Nachfolge-Dividende gibt es nicht: XRG ist nicht börsennotiert, und ADNOC-Aktien sind für Privatanleger in Deutschland nicht direkt zugänglich.

Steuern auf die Covestro-Abfindung

Da keine Dividende gezahlt wird, fällt keine Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen an. Die Barabfindung aus dem Squeeze-out wird steuerlich wie ein Verkauf behandelt: Auf die Differenz zwischen 59,46 Euro und den eigenen Anschaffungskosten fällt Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer an; Verluste können mit anderen Aktiengewinnen verrechnet werden. Die gesetzlichen Zinsen auf die Abfindung sowie eine spätere Nachbesserung aus einem Spruchverfahren sind ebenfalls Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer.

FAQ

Zahlt Covestro 2026 eine Dividende? Nein. Für das Geschäftsjahr 2025 gab es wegen des Konzernverlusts zum vierten Mal in Folge keine Dividende. Die letzte Ausschüttung waren 3,40 Euro je Aktie für 2021.

Wie viel bekomme ich für meine Covestro-Aktien? Die Barabfindung im Squeeze-out beträgt 59,46 Euro je Aktie. Sie wird nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister automatisch über die Depotbank ausgezahlt.

Warum liegt die Abfindung unter dem Übernahmepreis von 62 Euro? Die Abfindung wurde von PwC nach dem Ertragswert zum Stichtag der Hauptversammlung 2026 ermittelt. Nach dem Ergebnisrückgang 2025 (EBITDA minus 31 Prozent auf 740 Millionen Euro) fiel der Wert niedriger aus als das frühere Angebot.

Kann ich gegen die Höhe der Abfindung vorgehen? Ja, über ein Spruchverfahren beim Landgericht Köln, das innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung beantragt werden muss. Das Ergebnis gilt für alle ausgeschiedenen Aktionäre.

Fazit

Das Kapitel Covestro-Dividende ist geschlossen: Vier Jahre ohne Ausschüttung, die Übernahme durch ADNOC/XRG zu 62 Euro und der beschlossene Squeeze-out zu 59,46 Euro beenden die Börsengeschichte des Konzerns. Für verbliebene Aktionäre entscheidet nun der Zeitpunkt der Handelsregistereintragung über die Auszahlung, und ein Spruchverfahren über eine mögliche Nachbesserung. Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.