Wem gehört die TSG Hoffenheim? Hopp und die 50+1-Regel

Wem gehört TSG Hoffenheim

Kurze Antwort: Kapitalmäßig gehört die Profiabteilung zu 96 Prozent Dietmar Hopp und zu vier Prozent dem Verein. Die Stimmenmehrheit liegt aber seit dem 29. November 2023 wieder beim Turn- und Sportgemeinschaft Hoffenheim 1899 e. V. Die TSG ist damit ein regulärer 50+1-Klub.

Der Verein

Firmierung: Turn- und Sportgemeinschaft Hoffenheim 1899 e. V., Sitz Sinsheim-Hoffenheim, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim. Der Verein hat rund 13.000 Mitglieder.

Erster Vorsitzender ist seit dem 9. März 2026 André Kreuzwieser, gewählt mit 795 von 1.218 Stimmen. Zweiter Vorsitzender ist Florian Beil, dritter Vorsitzender Frank Engelhardt.

Bemerkenswert ist Paragraf 1 Absatz 6 der Satzung in der Fassung vom 2. Juni 2025: Der Verein bekennt sich darin ausdrücklich zur 50+1-Regel, „wonach der Verein bei Ausgliederung seines Lizenzspielbetriebs die Stimmenmehrheit an der Kapitalgesellschaft halten muss“.

Die Spielbetriebsgesellschaft

Die korrekte Firmierung lautet TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH – mit ß, nicht „Fussball“. Sitz ist die Horrenberger Straße 58 in 74939 Zuzenhausen, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 341926, USt-IdNr. DE 239 626 457. Geschäftsführer sind Andreas Schicker für den Sport, im Amt seit Oktober 2024, und Daniel Förderer für den kaufmännischen Bereich, im Amt seit Mai 2026.

Die Chronologie

  • 2. Februar 2005: Ausgliederung der Fußballabteilung in die GmbH mit Sitz in Zuzenhausen.
  • 2006: Dietmar Hopp hält 96 Prozent der Kapitalanteile.
  • 18. Dezember 2014: Das DFL-Präsidium bewilligt die Förderausnahme von der 50+1-Regel.
  • 9. Februar 2015: Die Mitgliederversammlung stimmt zu. Zum 1. Juli 2015 übernimmt Hopp die Stimmrechtsmehrheit.
  • 1. März 2023: Die TSG teilt mit, Hopp wolle auf den Sonderstatus verzichten.
  • 12. Juni 2023: Die Mitgliederversammlung beschließt die Rückgabe mit großer Mehrheit.
  • 29. November 2023: Vollzug nach Zustimmung des Finanzamts und Akzeptanz des geänderten Gesellschaftsvertrags durch die DFL. Die TSG ist wieder 50+1-Regelklub.

Der Konflikt von 2026 – und was er nicht war

Im Februar 2026 kam es zum offenen Machtkampf. Am 9. Februar 2026 untersagte das Landgericht Heidelberg auf Antrag Hopps die für denselben Abend angesetzte Gesellschafterversammlung, die Andreas Schicker abberufen sollte. Schicker blieb im Amt; der zweite Vorsitzende Christoph Henssler trat zurück, Frank Engelhardt und Jörg Albrecht führten kommissarisch bis zur Neuwahl am 9. März 2026.

Entscheidend für die Eigentumsfrage: Hopp hat die Stimmrechte nicht zurückübernommen. Er handelte als Kapitalgesellschafter über ein Gericht, nicht als Stimmrechtsmehrheitler in der Gesellschafterversammlung. Eine Änderung der Stimmrechtslage ist in keiner Quelle belegt.

Was 50+1 und die Förderausnahme bedeuten

Die 50+1-Regel der DFL erlaubt die Teilnahme am Lizenzspielbetrieb nur Vereinen oder solchen Kapitalgesellschaften, an denen ein Verein mehrheitlich beteiligt ist. Die Förderausnahme erlaubt dem DFL-Präsidium, davon abzuweichen, wenn ein Investor „den Fußballsport seines Vereins seit mehr als 20 Jahren gefördert hat“. Genau darauf beruhte Hopps Status zwischen 2015 und 2023.

Heute hat die TSG keine Förderausnahme mehr. Verblieben sind Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg. Das Bundeskartellamt hält die Grundregel für ausnahmefähig, beanstandet aber die Anwendungspraxis der DFL.

Weitere Gesellschaften im Umfeld

Stadion und Trainingszentrum gehören nicht der Spielbetriebsgesellschaft, sondern der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Besitzgesellschaft mbH & Co. KG (Amtsgericht Mannheim HRA 702006) mit Sitz in St. Leon-Rot, die der Hopp-Seite zuzurechnen ist. Als Tochtergesellschaften der Spielbetriebs GmbH sind die TSG 1899 Hoffenheim Akademie GmbH (HRB 710395) und die Achtzehn99 Reha GmbH gelistet.

Häufige Falschannahmen

„Hopp hat sich die Stimmrechte zurückgeholt.“ Dafür gibt es keinen Beleg. Die Blockade im Februar 2026 lief über ein Gerichtsverfahren.

„Hopp hat 2023 seine Anteile abgegeben.“ Er gab nur die Stimmrechtsmehrheit ab; die 96 Prozent Kapitalanteile blieben.

„Hoffenheim ist ein Ausnahmeklub.“ Seit dem 29. November 2023 nicht mehr.

„Der Verein gehört Hopp.“ Ein eingetragener Verein gehört niemandem. Beteiligungsfähig ist nur die GmbH.

Was sich aus öffentlichen Quellen nicht belegen lässt

Die Aufteilung 96 zu 4 und die Stimmrechtsregelung sind presse- und satzungsseitig belegt, aber nicht durch einen eingesehenen Registerauszug oder eine Gesellschafterliste. Nicht ermittelbar ist auch der technische Mechanismus der Stimmrechtsverlagerung – ob Mehrstimmrechte für die Vier-Prozent-Anteile oder eine Stimmrechtsbeschränkung für Hopp –, weil der Gesellschaftsvertrag nicht öffentlich ist. Ebenfalls nicht ermittelbar sind Aktenzeichen und Beschlussinhalt des Landgerichts Heidelberg sowie die Frage, ob nach dem 9. März 2026 der Gesellschaftsvertrag geändert wurde.

Quellen

Stand: 27. August 2026. Alle Angaben stammen aus den oben verlinkten Quellen.