Last updated: July 27, 2026
Quick Answer: Wer in Deutschland Aktiengewinne erzielt, zahlt darauf grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dank des Sparerpauschbetrags (seit 2023: 1.000 Euro pro Person) bleiben Gewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde. Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden und reduzieren so die Steuerlast.
Key Takeaways
- Aktiengewinne unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf), was effektiv ca. 26,375 Prozent ergibt.
- Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 jährlich 1.000 Euro (Einzelperson) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare/eingetragene Lebenspartner).
- Ein Freistellungsauftrag muss aktiv bei der Bank gestellt werden, sonst zieht die Bank Steuern auch auf Gewinne unterhalb des Freibetrags ab.
- Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen.
- Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer (je nach Bundesland).
- Freistellungsaufträge können auf mehrere Banken aufgeteilt werden, solange die Gesamtsumme den Pauschbetrag nicht übersteigt.
- Wer seinen persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent hat, kann die sogenannte Günstigerprüfung nutzen und Kapitalerträge zum niedrigeren Satz versteuern.
- Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen.
Wie funktioniert die Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne in Deutschland?
Die Kapitalertragssteuer erfasst alle Erträge aus Kapitalanlagen, also Kursgewinne beim Aktienverkauf, Dividenden und Zinsen. Bei inländischen Depots zieht die Bank (Depotbank) die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab, der Anleger muss in der Regel nichts weiter tun.
So läuft die Besteuerung ab:
- Anleger kauft Aktien und verkauft sie später mit Gewinn.
- Die Depotbank berechnet den Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Transaktionskosten).
- Die Bank zieht 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ab.
- Der Nettobetrag wird dem Konto gutgeschrieben.
- Liegt ein Freistellungsauftrag vor, bleibt der Betrag bis zur Freigrenze steuerfrei.
Wichtig: Bei ausländischen Brokern (z. B. Interactive Brokers oder Depots außerhalb der EU) erfolgt kein automatischer Steuerabzug. Anleger müssen Kapitalerträge dann selbst in der Einkommensteuererklärung angeben.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber nicht ganz dasselbe. Kapitalertragssteuer ist der Oberbegriff für alle Steuern auf Kapitalerträge. Die Abgeltungssteuer ist die seit 2009 in Deutschland geltende Pauschalsteuer von 25 Prozent, die diese Kapitalerträge „abgilt“, also abschließend besteuert. Das bedeutet: Kapitalerträge müssen nicht mehr in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden, sofern die Abgeltungssteuer bereits einbehalten wurde.
„Die Abgeltungssteuer ersetzt für die meisten Anleger die aufwendige Erklärungspflicht bei Kapitalerträgen vollständig.“
Kurz zusammengefasst:
- Kapitalertragssteuer = Oberbegriff
- Abgeltungssteuer = die konkrete 25-%-Pauschalsteuer seit 2009
- Quellensteuer = bei Dividenden aus dem Ausland erhobene Steuer (kann angerechnet werden)
Wie viel Steuern muss ich auf Aktiengewinne zahlen?
Ein Anleger zahlt auf Aktiengewinne in Deutschland effektiv ca. 26,375 Prozent (25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf). Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungssteuer, was die Gesamtbelastung auf rund 27,8 bis 27,99 Prozent erhöht.
Beispielrechnung ohne Kirchensteuer:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Aktiengewinn brutto | 5.000 Euro |
| Sparerpauschbetrag | – 1.000 Euro |
| Steuerpflichtiger Gewinn | 4.000 Euro |
| Abgeltungssteuer (25 %) | 1.000 Euro |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 55 Euro |
| Gesamtsteuer | 1.055 Euro |
| Nettogewinn | 3.945 Euro |
Tipp: Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent hat (z. B. Rentner oder Geringverdiener), kann beim Finanzamt die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert die Kapitalerträge dann zum niedrigeren persönlichen Satz und erstattet die Differenz.
Ab wann muss ich Aktiengewinne versteuern?
Aktiengewinne sind ab dem ersten Euro steuerpflichtig, sobald der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Der Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Person jährlich (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Jahressteuergesetz 2022). Gewinne unterhalb dieser Grenze bleiben steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wurde.
Wann greift die Steuerpflicht konkret:
- Gewinn aus Aktienverkauf + Dividenden + Zinsen übersteigen gemeinsam 1.000 Euro im Kalenderjahr.
- Kein Freistellungsauftrag gestellt: Steuer wird bereits ab dem ersten Euro einbehalten (kann aber per Steuererklärung zurückgeholt werden).
- Auslandsbroker: Anleger müssen alle Gewinne selbst erklären, unabhängig von der Höhe.
Achtung: Die Haltedauer der Aktien spielt seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 keine Rolle mehr. Gewinne aus Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, können unter Umständen noch steuerfrei sein (Bestandsschutz).
Freistellungsauftrag beantragen: Wie geht das?
Ein Freistellungsauftrag wird direkt bei der Depotbank oder dem Broker gestellt und weist das Institut an, Kapitalerträge bis zur angegebenen Höhe nicht zu besteuern. Die Beantragung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt, meist online über das Kundenportal der Bank.
So beantragen Sie einen Freistellungsauftrag:
- Im Online-Banking oder in der Broker-App unter „Freistellungsauftrag“ oder „Steuereinstellungen“ navigieren.
- Gewünschten Betrag eingeben (maximal 1.000 Euro Einzelperson, 2.000 Euro Ehepaar).
- Steueridentifikationsnummer angeben (Pflicht seit 2011).
- Auftrag bestätigen, er gilt ab sofort oder ab dem nächsten Kalenderjahr.
Wann lohnt sich ein Freistellungsauftrag für mich?
Ein Freistellungsauftrag lohnt sich für jeden, der Kapitalerträge erzielt, also praktisch für alle Anleger. Selbst bei kleinen Depots können Dividenden und Kursgewinne schnell den Freibetrag erreichen. Wer keinen Auftrag stellt, zahlt unnötig Steuern und muss sich die Erstattung aufwendig per Steuererklärung zurückholen.
Freistellungsauftrag bei mehreren Banken: Ist das möglich?
Ja, ein Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Die Gesamtsumme aller Aufträge darf jedoch den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) nicht überschreiten. Das Finanzamt kann die Aufteilung jederzeit prüfen.
Beispiel für eine sinnvolle Aufteilung:
- Hauptdepot bei der Hausbank: 600 Euro Freistellungsauftrag
- Neodepot beim Online-Broker: 400 Euro Freistellungsauftrag
- Gesamtsumme: 1.000 Euro (zulässig)
Typischer Fehler: Viele Anleger stellen bei jeder Bank den vollen Betrag von 1.000 Euro. Das ist formal unzulässig und kann bei einer Steuerprüfung zu Nachzahlungen plus Zinsen führen.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge ab dem ersten Euro ein. Das Geld ist nicht verloren, kann aber nur über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, was Zeit und Aufwand kostet.
Konkret: Wer 800 Euro Aktiengewinne erzielt und keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, zahlt ca. 211 Euro Steuern, die eigentlich nicht fällig wären. Diese werden erst nach Abgabe der Steuererklärung (Anlage KAP) erstattet, oft erst ein bis zwei Jahre später.
Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich geltend machen
Verluste aus Aktienverkäufen können ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen. Diese Einschränkung gilt seit 2020 und ist in Paragraph 20 EStG geregelt.

So funktioniert die Verlustverrechnung:
- Innerhalb desselben Depots verrechnet die Bank Gewinne und Verluste automatisch.
- Verluste bei einer anderen Bank: Eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank beantragen und in der Steuererklärung angeltend machen.
- Nicht verrechnete Verluste werden automatisch ins Folgejahr vorgetragen (Verlusttopf).
Wichtig: Wer den Verlusttopf einer Bank nicht mitnehmen möchte (z. B. bei Depotauflösung), muss aktiv eine Verlustbescheinigung anfordern. Ohne diese verfällt der Vortrag bei Depotschließung.
Kirchensteuer auf Aktiengewinne: Wie funktioniert das?
Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich zur Abgeltungssteuer Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge. Der Satz beträgt 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (alle anderen Bundesländer) auf die Abgeltungssteuer, nicht auf den Gewinn selbst.
Die Depotbank fragt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch ab, ob der Anleger kirchensteuerpflichtig ist (sogenanntes Kirchensteuerabzugsmerkmal, KiStAM). Wer der Datenweitergabe widersprochen hat, muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben.
Kann ich Aktiengewinne von der Steuer absetzen? Tipps zum Steuersparen
Aktiengewinne selbst lassen sich nicht „absetzen“, aber es gibt legale Wege, die Steuerlast zu senken.
Effektive Strategien:
- Sparerpauschbetrag ausschöpfen: Freistellungsauftrag stellen und jährlich überprüfen, ob die Aufteilung noch passt.
- Verluste gezielt realisieren: Gegen Jahresende Positionen mit Verlust verkaufen, um Gewinne zu neutralisieren (Tax-Loss-Harvesting).
- Günstigerprüfung nutzen: Bei niedrigem Gesamteinkommen Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und zum persönlichen Satz versteuern.
- Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen: Bis 15. Dezember bei der Bank stellen, um Verluste depotübergreifend zu verrechnen.
- Kirchensteuer-Widerspruch prüfen: Wer keine Kirchensteuer zahlen möchte, muss die Mitgliedschaft beenden, nicht nur der Datenweitergabe widersprechen.
Vorsicht bei Scheingeschäften: Das Finanzamt erkennt Transaktionen, die ausschließlich zur Verlustkonstruktion dienen, als Gestaltungsmissbrauch und erkennt sie steuerlich nicht an.
Wie berechne ich meine Steuerlast beim Aktienverkauf?
Die Steuerlast berechnet sich aus dem realisierten Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus direkte Transaktionskosten), abzüglich des noch verfügbaren Sparerpauschbetrags, multipliziert mit 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer).
Formel:
Steuer = (Gewinn - verbleibender Pauschbetrag) × 0,26375
Beispiel: Kaufpreis 10.000 Euro, Verkaufspreis 13.500 Euro, Transaktionskosten 20 Euro, bereits genutzter Pauschbetrag 400 Euro.
- Gewinn: 3.480 Euro
- Abzüglich Restpauschbetrag: 3.480 – 600 = 2.880 Euro
- Steuer: 2.880 × 0,26375 = ca. 759,60 Euro
Fazit und nächste Schritte
Die Besteuerung von Aktiengewinnen in Deutschland folgt klaren Regeln, die sich mit etwas Planung deutlich optimieren lassen. Steuern auf Aktiengewinne in Deutschland, also Kapitalertragssteuer, Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag, bilden ein System, das für Anleger weitgehend automatisch funktioniert, aber nur dann wirklich effizient ist, wenn die Grundlagen aktiv genutzt werden.
Konkrete nächste Schritte:
- Freistellungsauftrag bei allen Depotbanken prüfen und korrekt aufteilen.
- Verlusttöpfe zum Jahresende kontrollieren und ggf. Verlustbescheinigung beantragen.
- Gesamteinkommen abschätzen: Günstigerprüfung sinnvoll?
- Auslandsdepots identifizieren und Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung eintragen.
- Bei komplexen Situationen (viele Depots, ausländische Aktien, Kirchensteuer) einen Steuerberater hinzuziehen.
FAQ
Muss ich Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben? Bei inländischen Depots ist das in der Regel nicht nötig, da die Bank die Steuer automatisch abführt. Pflicht wird es bei ausländischen Brokern, bei Nutzung der Günstigerprüfung oder wenn depotübergreifende Verluste verrechnet werden sollen.
Was ist der Sparerpauschbetrag 2026? Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person jährlich (2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare). Er gilt seit dem Jahressteuergesetz 2022 und wurde nicht für 2026 geändert.
Kann ich Verluste aus Aktien mit Dividenden verrechnen? Nein. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen seit 2020 nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Dividenden oder Zinsen.
Was passiert mit meinem Verlusttopf, wenn ich das Depot wechsle? Beim Depotwechsel zu einer anderen Bank wird der Verlusttopf nicht automatisch übertragen. Eine Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beim alten Broker beantragen und in der Steuererklärung geltend machen.
Zahle ich Abgeltungssteuer auch auf ETF-Gewinne? Ja. ETF-Gewinne unterliegen denselben Regeln wie Aktiengewinne. Bei thesaurierenden ETFs wird seit der Investmentsteuerreform 2018 zusätzlich eine jährliche Vorabpauschale fällig.
Was ist die Günstigerprüfung und wer profitiert davon? Die Günstigerprüfung erlaubt es, Kapitalerträge zum persönlichen Einkommensteuersatz statt zum Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Sie lohnt sich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, also typischerweise bei Geringverdienern, Rentnern oder Studierenden.
Wie lange muss ich Steuerunterlagen für Aktiengeschäfte aufbewahren? Privatpersonen sind gesetzlich nicht zur Aufbewahrung verpflichtet, aber es empfiehlt sich, Kauf- und Verkaufsbelege mindestens zehn Jahre aufzubewahren, da das Finanzamt Nachweise verlangen kann.
Gilt die Abgeltungssteuer auch für Kryptowährungen? Nein. Gewinne aus Kryptowährungen gelten steuerlich als private Veräußerungsgeschäfte und werden zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungssteuer.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Jahressteuergesetz 2022, Erhöhung des Sparerpauschbetrags. https://www.bundesfinanzministerium.de (2022)
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 20, § 32d: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
- Bundeszentralamt für Steuern: Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM). https://www.bzst.de
- Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018: Vorabpauschale für thesaurierende Fonds. Bundesministerium der Justiz. (2018)