Kann ich bei Flugverspätung eine Entschädigung bekommen?

Kann ich bei Flugverspätung eine Entschädigung bekommen?

Schnellantwort: Ja. Wer bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel betroffen ist, hat nach der EU-Verordnung 261/2004 grundsätzlich Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person, sofern die Airline die Verspätung verschuldet hat und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Der Ticketpreis spielt dabei keine Rolle.

Key Takeaways

  • Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden gilt: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht.
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro bis 1.500 km, 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 Euro bei mehr als 3.500 km.
  • Auch bei Billigtickets von Ryanair oder anderen Budgetairlines können 600 Euro fällig werden.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterereignissen kann die Airline die Zahlung ablehnen.
  • Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
  • Pauschalreisende sind durch ein EuGH-Urteil von 2025 noch besser gestellt: Sie können direkt gegen die ausführende Airline klagen.
  • Wer seinen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte, kann Fluggastrechte-Portale wie AirHelp nutzen.
  • Das Europäische Parlament hat Anfang 2026 bestätigt, dass die bisherigen Entschädigungsbeträge und die Drei-Stunden-Schwelle unverändert bleiben.
Key Takeaways

Was zählt als Flugverspätung für eine Entschädigung?

Eine Flugverspätung im Sinne der EU-Verordnung 261/2004 liegt vor, wenn das Flugzeug am Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommt. Entscheidend ist dabei nicht der Abflugzeitpunkt, sondern die tatsächliche Ankunftszeit, also der Moment, in dem die Flugzeugtür geöffnet wird oder die Passagiere das Flugzeug verlassen können.

Der Europäische Gerichtshof hat Anfang 2024 klargestellt, dass eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung nur bei einem tatsächlichen „Zeitverlust“ zusteht. Wer gar nicht zum Check-in erscheint oder selbst einen Ersatzflug bucht, der mit weniger als drei Stunden Verspätung ankommt, hat keinen Anspruch auf die pauschale Entschädigung.

Wichtige Eckpunkte:

  • Verspäteter Abflug allein reicht nicht: Holt das Flugzeug die Verspätung auf dem Weg auf, zählt nur die Ankunftszeit.
  • Die Drei-Stunden-Grenze gilt für die Ankunft am Endziel, nicht für Zwischenstopps.
  • Bei einer Ankunftsverspätung von genau drei Stunden besteht bereits Anspruch auf Entschädigung.
  • Annullierung von Flügen ist ebenfalls durch die Verordnung abgedeckt: Auch bei Annullierung von Flügen hat der Fluggast Rechte, die oft noch weiter gehen als bei einer Verspätung.

Wann beginnt die Drei-Stunden-Frist?

Die Frist beginnt mit der planmäßigen Ankunftszeit laut Buchung. Kommt der Flug um 14:00 Uhr ankommen sollen und landet er erst um 17:05 Uhr, sind die drei Stunden überschritten, und der Anspruch auf Entschädigung entsteht.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Höhe der pauschalen Entschädigung bei einer Flugverspätung richtet sich ausschließlich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis. Verbraucherorganisationen in Deutschland bestätigen für 2026, dass Passagiere bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person haben.

Die aktuelle Flugverspätung Entschädigung Tabelle zeigt die genauen Beträge nach Flugdistanz:

Flugdistanz Entschädigung Beispielroute
Bis 1.500 km 250 Euro Berlin, Paris
1.500-3.500 km (innerhalb EU über 1.500 km oder sonstige) 400 Euro Frankfurt, Kairo
Über 3.500 km 600 Euro München, New York

Besonderheit bei Langstrecken: Bei Flügen über 3.500 km kann die Airline die Entschädigung um 50 Prozent auf 300 Euro reduzieren, wenn sie eine alternative Beförderung anbietet, die mit maximal vier Stunden Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Ankunftszeit ankommt. Das Europäische Parlament hat am 7. Juli 2026 bestätigt, dass diese Regelung unverändert bleibt.

Kein Zusammenhang mit dem Ticketpreis: Wer ein Billigticket für 39 Euro gebucht hat, bekommt bei einer Flugverspätung auf einer Langstrecke dennoch bis zu 600 Euro Entschädigung. Das ist einer der wichtigsten Punkte, den viele Fluggäste nicht wissen.

Flugverspätung 2 Stunden: Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Bei einer Verspätung von zwei Stunden besteht noch kein Anspruch auf pauschale Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Die Schwelle für eine Entschädigung liegt bei drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel.

Was bei einer Flugverspätung von zwei Stunden jedoch gilt:

  • Betreuungsleistungen bei Verspätungen: Ab zwei Stunden Wartezeit (bei Kurzstrecken) hat der Fluggast Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen, sowie auf zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe.
  • Bei Flügen über 3.500 km beginnen die Betreuungsleistungen bereits ab vier Stunden Verspätung.
  • Ab fünf Stunden Verspätung kann der Fluggast den Flug ablehnen und hat Anspruch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises.

Wichtig für Anschlussflüge: Wenn eine Verspätung von zwei Stunden dazu führt, dass ein Anschlussflug verpasst wird und die Gesamtankunft am Endziel um drei oder mehr Stunden verzögert wird, entsteht trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung. Die Gesamtverspätung am Endziel ist entscheidend.

Welche Airlines müssen Entschädigung zahlen?

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen, sowie für Flüge, die auf einem EU-Flughafen landen, sofern die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Das bedeutet: Ryanair, Lufthansa, easyJet, Eurowings und alle anderen europäischen Airlines sind verpflichtet, Entschädigung zu zahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Übersicht der Geltungsbereiche:

  • Alle Flüge ab einem EU-Flughafen (egal welche Airline)
  • Flüge von Nicht-EU-Ländern in die EU, wenn die Airline in der EU ansässig ist
  • Flüge in Island, Norwegen und der Schweiz (EWR-Staaten) fallen ebenfalls unter vergleichbare Regelungen

Budgetairlines: Ja, auch Billigairlines wie Ryanair sind verpflichtet, Entschädigung zu zahlen. Die Flugverspätung Ryanair Entschädigung folgt denselben Regeln wie bei jeder anderen Airline. Viele Passagiere glauben fälschlicherweise, dass günstige Tickets keinen Anspruch begründen.

Nicht-EU-Airlines auf Flügen von außerhalb der EU: Wer von New York nach Frankfurt mit einer US-amerikanischen Airline fliegt, hat keinen Anspruch nach EU-Recht. Hier greifen gegebenenfalls nationale Regelungen oder internationale Abkommen.

Was ist der Unterschied zwischen EU-Verordnung 261/2004 und anderen Entschädigungsregeln?

Die EU-Verordnung 261/2004 ist das wichtigste Regelwerk für Fluggastrechte in Europa und bietet pauschale Entschädigungen ohne Nachweis eines konkreten Schadens. Andere internationale Regelwerke, etwa das Montrealer Übereinkommen, erfordern dagegen den Nachweis eines tatsächlichen Schadens und sind komplizierter in der Durchsetzung.

EU-Verordnung 261/2004 im Überblick:

  • Gilt für Flüge innerhalb und ab der EU
  • Pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro ohne Schadensnachweis
  • Anspruch ab drei Stunden Ankunftsverspätung
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Verspätungen

Montrealer Übereinkommen:

  • Gilt international für alle grenzüberschreitenden Flüge
  • Entschädigung nur bei nachgewiesenem Schaden (z. B. entgangener Urlaub, Hotelkosten)
  • Kein pauschaler Betrag, Schadensnachweis erforderlich
  • Kann zusätzlich zur EU-Verordnung geltend gemacht werden

Für Pauschalreisende: Ein EuGH-Urteil von März 2025 stellt fest, dass Fluggäste auch dann direkt gegen die ausführende Airline auf Ausgleichszahlung klagen können, wenn sie keinen eigenen Beförderungsvertrag mit ihr haben. Das ist besonders relevant für Pauschalreisende. Pauschalreisende sind noch besser gestellt als Individualreisende, weil sie zusätzlich Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen Preisminderung für Pauschalurlauber geltend machen können.

Wann kann die Airline die Zahlung ablehnen?

Die Airline kann die Zahlung ablehnen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sie auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermeiden können. Dieser Ausnahmetatbestand ist in der EU-Verordnung 261/2004 verankert und wird von Airlines regelmäßig als Argument genutzt, um Entschädigungsansprüche abzuwehren.

Was gilt als außergewöhnlicher Umstand?

  • Extremes Wetter (schwere Stürme, Blitzeis, Vulkanasche)
  • Politische Instabilität oder Terroranschläge
  • Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal (nicht aber Streiks der eigenen Airline-Mitarbeiter)
  • Sicherheitsrisiken, die nicht vorhersehbar waren
  • Medizinische Notfälle an Bord, die eine Umleitung erfordern

Was gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand?

  • Technische Defekte am Flugzeug (in den meisten Fällen)
  • Personalengpässe der Airline
  • Streiks des eigenen Personals der Airline
  • Überbuchung des Fluges

Praxistipp: Airlines behaupten häufig, dass technische Probleme außergewöhnliche Umstände darstellen. Der EuGH hat jedoch mehrfach entschieden, dass normale technische Defekte, die im Rahmen des Betriebs auftreten, kein außergewöhnlicher Umstand sind. Wer eine solche Ablehnung erhält, sollte seine Anspr che weiterverfolgen und nicht aufgeben.

Kann ich Entschädigung bekommen, wenn ich meinen Anschlussflug verpasst habe?

Ja, auch bei einem verpassten Anschlussflug kann eine Entschädigung bei einer Flugverspätung beansprucht werden, wenn die Gesamtankunft am Endziel um mindestens drei Stunden verzögert ist. Entscheidend ist immer die Ankunftszeit am endgültigen Reiseziel, nicht die Verspätung des einzelnen Teilfluges.

Voraussetzungen:

  • Die Buchung muss unter einer einzigen Buchungsnummer erfolgt sein (oder die Airline hat die Verbindung selbst angeboten).
  • Die Gesamtverspätung am Endziel beträgt mindestens drei Stunden.
  • Die Ursache liegt bei der Airline, nicht beim Passagier.

Beispiel: Wer von Hamburg nach Bangkok über Frankfurt fliegt und der erste Flug Hamburg, Frankfurt hat zwei Stunden Verspätung, sodass der Anschluss verpasst wird und die Ankunft in Bangkok um fünf Stunden verzögert ist, hat Anspruch auf 600 Euro Entschädigung.

Selbst gebuchte Anschlüsse: Wer zwei separate Tickets gebucht hat und den Anschluss verpasst, hat in der Regel keinen Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004. Hier besteht nur dann eine Chance, wenn die Airline den Anschluss trotzdem als Teil ihrer Beförderungspflicht übernommen hat.

Was ist, wenn ich trotz Verspätung pünktlich ankam?

Wenn der Flug zwar verspätet abgeflogen ist, aber die Ankunft am Endziel weniger als drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit lag, besteht kein Anspruch auf pauschale Entschädigung. Der EuGH hat klargestellt, dass nur der tatsächliche Zeitverlust am Endziel zählt.

Das bedeutet: Wer bei einem verspäteten Abflug trotzdem pünktlich oder mit weniger als drei Stunden Verspätung ankommt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Betreuungsleistungen während der Wartezeit am Flughafen können jedoch trotzdem beansprucht werden, wenn die Wartezeit die entsprechenden Schwellenwerte erreicht hat.

Wie lange habe ich Zeit, Entschädigung zu beantragen?

Nach aktueller deutscher Rechtslage verjähren Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Ein Flug im März 2024 kann also noch bis Ende 2027 geltend gemacht werden.

Praktische Hinweise zur Frist:

  • Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Flug stattfand.
  • Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Airline Beweise vernichtet oder Aufzeichnungen löscht.
  • Es empfiehlt sich, den Anspruch so schnell wie möglich geltend zu machen.
  • Einige andere EU-Länder haben kürzere Fristen, etwa Großbritannien mit zwei Jahren (seit dem Brexit gilt dort das UK261-Recht).

Welche Dokumente brauche ich, um eine Flugverspätung nachzuweisen?

Um eine Entschädigung bei einer Flugverspätung erfolgreich zu beantragen, sind bestimmte Dokumente notwendig. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar, und viele Informationen lassen sich im Nachhinein noch beschaffen.

Notwendige Unterlagen:

  • Buchungsbestätigung oder E-Ticket mit Flugnummer und Datum
  • Bordkarte (physisch oder digital), die den tatsächlichen Flug belegt
  • Nachweis der Verspätung (z. B. Screenshot der Fluginformationen, Flughafenquittungen, Fotos der Anzeigetafel)
  • Kommunikation mit der Airline (E-Mails, SMS über Verspätungen)
  • Bei Folgekosten: Hotelrechnungen, Taxibelege, Restaurantquittungen

Tipp: Viele Fluggastrechte-Portale und Dienste können die Verspätungsdaten direkt aus Flugdatenbanken abrufen, sodass Passagiere nicht alle Beweise selbst sammeln müssen.

Wie kann man seine Rechte durchsetzen?

Es gibt drei Wege, um Fluggastrechte bei einer Flugverspätung durchzusetzen. Der direkte Weg über die Airline ist kostenlos, aber oft langwierig. Schlichtungsstellen bieten eine kostenlose Alternative. Fluggastrechte-Portale übernehmen die gesamte Arbeit gegen eine Erfolgsprovision.

Weg 1: Direkte Beschwerde bei der Airline

  • Schreiben Sie die Airline schriftlich an (per E-Mail oder Musterbrief).
  • Nennen Sie Flugnummer, Datum, Verspätungsdauer und gewünschten Entschädigungsbetrag.
  • Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für die Antwort.
  • Für einen Flugverspätung Entschädigung Musterbrief gibt es kostenlose Vorlagen bei Verbraucherzentralen.

Weg 2: Schlichtungsstelle

  • In Deutschland ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) zuständig.
  • Das Verfahren ist kostenlos für Passagiere.
  • Die Schlichtung ist nicht bindend, aber viele Airlines akzeptieren den Schiedsspruch.
  • Auch die Europäische Kommission bietet Informationen zu nationalen Durchsetzungsbehörden.

Weg 3: Fluggastrechte-Portal

  • Dienste wie übernehmen die gesamte Kommunikation.
  • Sie arbeiten auf Erfolgsbasis: Keine Entschädigung, keine Gebühr.
  • Die Provision liegt typischerweise zwischen 25 und 35 Prozent der ausgezahlten Entschädigung.
  • Sinnvoll, wenn die Airline die Zahlung verweigert oder das Verfahren kompliziert wird.

Weg 4: Klage vor Gericht

  • Bei hartnäckigen Fällen kann der Fluggast vor dem zuständigen Amtsgericht klagen.
  • Bei Streitwerten bis 5.000 Euro ist kein Anwalt erforderlich.
  • Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass bei verweigerter Beförderung auf Langstrecken über 3.500 km ein Anspruch auf 600 Euro Ausgleichszahlung besteht und dieser gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Setzen Sie Ihre Fluggastrechte durch: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ihre Rechte als Fluggast durchzusetzen ist einfacher als viele denken. Mit den richtigen Schritten und den notwendigen Dokumenten lässt sich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung in vielen Fällen ohne großen Aufwand beantragen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Verspätung dokumentieren: Fotos der Anzeigetafel, Screenshots der Fluginformations-App, Quittungen für Ausgaben am Flughafen.
  2. Anspruch prüfen: Nutzen Sie einen kostenlosen Online-Rechner oder prüfen Sie manuell anhand der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  3. Airline kontaktieren: Schreiben Sie die Airline direkt an. Nutzen Sie einen Musterbrief und setzen Sie eine klare Frist.
  4. Ablehnung nicht akzeptieren: Wenn die Airline ablehnt und sich auf außergewöhnliche Umstände beruft, prüfen Sie die Begründung kritisch. Technische Defekte sind in den meisten Fällen kein gültiger Grund.
  5. Schlichtung oder Portal einschalten: Wenn die direkte Kommunikation scheitert, wenden Sie sich an die söp oder ein Fluggastrechte-Portal.
  6. Klage als letztes Mittel: Bei hartnäckiger Verweigerung bleibt der Klageweg vor dem Amtsgericht.

ÖAMTC Tipps für österreichische Passagiere: Auch der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) empfiehlt, alle Belege aufzubewahren und Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist in Österreich die zuständige Schlichtungsstelle für Fluggastrechte.

Internationale Flüge: Gelten die EU-Regeln auch außerhalb Europas?

Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU abgehen, unabhängig vom Zielort. Bei Flügen von außerhalb der EU in die EU gilt sie nur für EU-Airlines. Wer also von Dubai nach Frankfurt mit Emirates fliegt, hat keinen Anspruch nach EU-Recht.

Überblick internationale Flüge:

  • Flug ab EU-Flughafen nach USA mit Lufthansa: EU-Recht gilt.
  • Flug ab USA nach EU mit Lufthansa: EU-Recht gilt (EU-Airline).
  • Flug ab USA nach EU mit Delta: EU-Recht gilt nicht; US-Recht (DOT-Regelungen) kann gelten.
  • Flug ab Dubai nach Frankfurt mit Emirates: EU-Recht gilt nicht.

Andere Passagierrechte:

Neben den Fluggastrechten gibt es auch Regelungen für andere Verkehrsmittel. Die Rechte von Zug-Passagieren greifen, wenn der Zug mehr als 60 Minuten verspätet oder ausgefallen ist: Dann haben Fahrgäste Anspruch auf 25 bis 50 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung. Die Rechte von Bus-Fahrgästen und die Rechte von Schiffs-Passagieren sind in eigenen EU-Verordnungen geregelt und bieten ebenfalls Schutz bei erheblichen Verspätungen.

Kann ich statt Entschädigung auch eine Erstattung bekommen?

Ja, bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden kann der Fluggast wählen: Er kann entweder den Flug antreten und Entschädigung fordern, oder er kann den Flug ablehnen und eine vollständige Erstattung des Ticketpreises verlangen. Beides gleichzeitig ist in der Regel nicht möglich.

Wann ist eine Erstattung sinnvoller?

  • Wenn der Reisezweck durch die Verspätung entfällt (z. B. ein wichtiges Meeting oder ein Kreuzfahrtabgang).
  • Wenn die Verspätung so lang ist, dass die Reise keinen Sinn mehr ergibt.
  • Wenn der Ticketpreis höher ist als die pauschale Entschädigung.

Wichtig: Wer sich entscheidet, den Flug abzulehnen und eine Erstattung zu verlangen, hat in der Regel keinen zusätzlichen Anspruch auf die pauschale Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Die Entscheidung sollte also gut überlegt sein.

FAQ: Häufige Fragen zur Flugverspätung Entschädigung

Bei welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?

Eine Entschädigung bei einer Flugverspätung gibt es ab einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel. Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen, nicht der Zeitpunkt des Abflugs. Die Verspätung muss von der Airline verschuldet sein, und es darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, der die Airline von der Zahlungspflicht befreit. Die Entschädigung beträgt je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro pro Person.

Was steht einem bei 2 Stunden Flugverspätung zu?

Bei einer Flugverspätung von zwei Stunden besteht noch kein Anspruch auf die pauschale Entschädigung nach EU-Recht. Allerdings hat der Fluggast bei Kurzstreckenflügen ab zwei Stunden Wartezeit Anspruch auf Betreuungsleistungen: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails. Führt die Verspätung dazu, dass ein Anschlussflug verpasst wird und die Gesamtankunft am Endziel um drei oder mehr Stunden verzögert wird, entsteht dennoch ein Entschädigungsanspruch.

Wie hoch ist die pauschale Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die pauschale Entschädigung bei einer Flugverspätung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km sowie für innereuropäische Flüge über 1.500 km, und 600 Euro für Flüge über 3.500 km. Das Europäische Parlament hat im Juli 2026 bestätigt, dass diese Beträge unverändert bleiben. Der Ticketpreis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung.

Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?

Die Airline muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sie auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermeiden können. Dazu zählen extreme Wetterereignisse, politische Instabilität, Streiks von Fluglotsen oder unvorhersehbare Sicherheitsrisiken. Technische Defekte, Personalengpässe der Airline oder Streiks des eigenen Personals gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände und befreien die Airline nicht von der Zahlungspflicht.

Fazit: Jetzt Anspruch prüfen und Entschädigung sichern

Mehr als 300 Millionen Passagiere fliegen jedes Jahr innerhalb der EU, und ein erheblicher Teil davon erlebt Verspätungen. Dennoch fordern die meisten Betroffenen ihre Entschädigung nie ein, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder den Aufwand scheuen.

Die Kernbotschaft ist klar: Wer bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden betroffen ist, hat nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Das gilt für Flüge ab einem EU-Flughafen und für alle Airlines, die von dort abfliegen.

Handlungsempfehlungen:

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch sofort nach der Verspätung mit einem kostenlosen Online-Rechner.
  • Sammeln Sie alle Belege: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Fotos der Anzeigetafel.
  • Kontaktieren Sie die Airline schriftlich mit einer klaren Frist.
  • Akzeptieren Sie keine Ablehnung ohne Prüfung der Begründung.
  • Nutzen Sie bei Bedarf die Schlichtungsstelle söp oder ein Fluggastrechte-Portal
  • Denken Sie daran: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, aber je früher Sie handeln, desto besser.

Das Recht auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung ist klar geregelt und gilt auch im Jahr 2026 unverändert. Nutzen Sie es.