Die Vorabpauschale verstehen: Steuern auf ETFs

Die Vorabpauschale verstehen: Steuern auf ETFs

Key Takeaways

  • 📌 Die Vorabpauschale gilt für alle inländisch verwahrten Investmentfonds in Deutschland, auch für thesaurierende ETFs ohne Ausschüttungen.
  • 📌 Grundlage ist der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich veröffentlichte Basiszins (2025: 2,53 %).
  • 📌 Die maximale Vorabpauschale für 2025 beträgt ca. 178 € je 10.000 € Fondsvolumen bei Aktien-ETFs [1].
  • 📌 Dank der Teilfreistellung von 30 % bei Aktien-ETFs sind nur rund 125 € davon steuerpflichtig.
  • 📌 Die tatsächliche Steuer darauf beläuft sich auf maximal ca. 33 € (ohne Kirchensteuer) pro 10.000 € [1].
  • 📌 Ausschüttungen im selben Jahr reduzieren die Vorabpauschale direkt.
  • 📌 Der Sparerpauschbetrag (1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für Ehepaare) kann die Steuer vollständig abdecken.
  • 📌 Depotanbieter führen die Steuer automatisch ab, sofern genug Liquidität im Verrechnungskonto vorhanden ist.
  • 📌 Fällt der ETF im Wert oder erzielt er keinen Gewinn, fällt keine Vorabpauschale an.
  • 📌 Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Vorabpauschalen auf den Gewinn angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Was ist die Vorabpauschale und warum existiert sie?

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Vorauszahlung auf Gewinne aus Investmentfonds, die der Gesetzgeber mit dem Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt hat. Sie stellt sicher, dass thesaurierende Fonds, also solche, die keine Erträge ausschütten, steuerlich nicht dauerhaft besser gestellt sind als ausschüttende Fonds [4][5].

Vor 2018 konnten Anleger mit thesaurierenden ETFs Steuern über Jahrzehnte hinausschieben. Die Vorabpauschale schließt diese Lücke, indem sie jährlich einen fiktiven Mindestertrag besteuert, auch wenn kein Geld auf das Konto geflossen ist.

Wer ist betroffen?

  • Alle Anleger mit ETFs oder aktiv gemanagten Fonds in einem deutschen Depot
  • Sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Fonds (bei letzteren wird die Ausschüttung angerechnet)
  • Nicht betroffen: Einzelaktien, Anleihen direkt gehalten, Immobilien

Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer. Sie ist eine Vorauszahlung, die beim späteren Verkauf des ETFs mit dem dann fälligen Gewinn verrechnet wird.


Wie wird die Vorabpauschale konkret berechnet?

() infographic-style illustration showing the Vorabpauschale calculation flow for a German ETF investor in 2026. Three

Die Berechnung folgt einer klaren gesetzlichen Formel, die in drei Schritten funktioniert [4][7]:

Schritt 1: Basisertrag ermitteln

<code>Fondswert zu Jahresbeginn × (Basiszins × 70 %) = Basisertrag
</code>

Für 2025 gilt: Basiszins = 2,53 %, davon 70 % = 1,771 %

Beispiel: 10.000 € × 1,771 % = 177,10 € Basisertrag

Schritt 2: Vorabpauschale bestimmen

Die Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus:

  • dem Basisertrag (177,10 €), und
  • dem tatsächlichen Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr

Ist der ETF im Jahr 2025 nur um 100 € gestiegen, beträgt die Vorabpauschale 100 €, nicht 177 €. Ist er gefallen, ist die Vorabpauschale null.

Schritt 3: Ausschüttungen abziehen

Von der Vorabpauschale werden alle Ausschüttungen des Fonds im gleichen Jahr abgezogen. Bei einem ausschüttenden ETF mit 177 € Basisertrag und 200 € Ausschüttung ergibt sich keine Vorabpauschale mehr.

Übersicht: Vorabpauschale 2026 (für Steuerjahr 2025)

Fondsvermögen Max. Vorabpauschale Steuerpflichtig (nach 30 % Teilfreistellung) Max. Steuer (ohne KiSt)
10.000 € ~178 € ~125 € ~33 €
50.000 € ~885 € ~620 € ~163 €
100.000 € ~1.771 € ~1.239 € ~327 €
200.000 € ~3.542 € ~2.479 € ~654 €

Quelle: Berechnung basierend auf Basiszins 2,53 % für 2025, Teilfreistellung 30 %, Abgeltungsteuer 26,375 % [1][2]


Was ist die Teilfreistellung und wie senkt sie die Steuerlast?

Die Teilfreistellung reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage pauschal, weil Fonds auf Ebene des Fonds bereits Steuern zahlen. Für Anleger bedeutet das: Nicht die gesamte Vorabpauschale ist steuerpflichtig [4][6].

Fondstyp Teilfreistellung Steuerpflichtig
Aktien-ETF (mind. 51 % Aktien) 30 % 70 % der Vorabpauschale
Mischfonds (mind. 25 % Aktien) 15 % 85 %
Immobilienfonds (inländisch) 60 % 40 %
Immobilienfonds (ausländisch) 80 % 20 %
Rentenfonds / sonstige 0 % 100 %

Praxisbeispiel: Bei einem Aktien-ETF mit 178 € Vorabpauschale sind nur 178 € × 70 % = 124,60 € steuerpflichtig. Darauf fallen 26,375 % Abgeltungsteuer an, also rund 32,88 € [1].


Wann und wie zahlt man die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale gilt steuerrechtlich als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Die Steuer wird Anfang Januar 2026 fällig [5][7].

So läuft der Prozess ab:

  1. Der Depotanbieter (Bank oder Broker) berechnet die Vorabpauschale automatisch.
  2. Er zieht die Abgeltungsteuer direkt vom Verrechnungskonto des Anlegers ab.
  3. Falls kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist, kann der Broker ETF-Anteile verkaufen oder den Anleger zur Einzahlung auffordern (je nach Anbieter unterschiedlich).
  4. Liegt ein gültiger Freistellungsauftrag vor, wird dieser zuerst verrechnet.

Häufiger Fehler: Anleger, die kein Guthaben auf dem Verrechnungskonto halten, werden von der automatischen Abbuchung überrascht. Wer mehrere Depots hat, sollte Freistellungsaufträge entsprechend aufteilen, da der Gesamtbetrag 1.000 € (Einzelperson) nicht überschreiten darf [7].

Für Anleger, die sich auch mit anderen Anlageformen beschäftigen, lohnt sich ein Blick auf Dividendenaktien aus Skandinavien als Ergänzung zum ETF-Portfolio, da dort die Besteuerung von Ausschüttungen direkt anfällt und die Vorabpauschale nicht greift.


Wie wirkt sich der Sparerpauschbetrag auf die Vorabpauschale aus?

Der Sparerpauschbetrag befreit Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Jahr (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaare) von der Steuer. Die Vorabpauschale zählt als Kapitalertrag und kann damit vollständig oder teilweise durch den Pauschbetrag abgedeckt werden [4][7].

Rechenbeispiel:

  • ETF-Depot: 50.000 €
  • Vorabpauschale 2025: ca. 885 €
  • Steuerpflichtig nach Teilfreistellung: ca. 620 €
  • Sparerpauschbetrag noch nicht verbraucht: 1.000 €
  • Ergebnis: Keine Steuer fällig, da 620 € unter dem Freibetrag liegen.

Wann reicht der Pauschbetrag nicht?

Bei größeren Depots oder wenn bereits Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne im selben Jahr angefallen sind, kann der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft sein. In diesem Fall greift die volle Abgeltungsteuer.

Wer seine Steuerbelastung im Blick behalten möchte, sollte auch die steuerlichen Aspekte bei Abfindungen kennen, da diese ebenfalls den Gesamtbetrag der Kapitalerträge beeinflussen können.


Wie unterscheiden sich thesaurierende und ausschüttende ETFs bei der Vorabpauschale?

Beide ETF-Typen unterliegen der Vorabpauschale, aber auf unterschiedliche Weise [3][6].

Thesaurierende ETFs:

  • Schütten keine Erträge aus, reinvestieren sie direkt im Fonds
  • Die Vorabpauschale entspricht dem vollen Basisertrag (sofern der ETF entsprechend gestiegen ist)
  • Der Anleger muss Steuern zahlen, ohne Geld erhalten zu haben

Ausschüttende ETFs:

  • Zahlen Dividenden und Zinsen direkt aus
  • Diese Ausschüttungen werden von der Vorabpauschale abgezogen
  • Bei hohen Ausschüttungen kann die Vorabpauschale auf null sinken
  • Ausschüttungen selbst sind sofort steuerpflichtig

Wer sollte was wählen?

  • Thesaurierende ETFs eignen sich für Anleger, die den Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft haben und langfristig Vermögen aufbauen wollen.
  • Ausschüttende ETFs passen zu Anlegern, die regelmäßige Einnahmen wünschen oder den Pauschbetrag gezielt nutzen wollen.

Wer sich für den Einstieg in ETFs interessiert, findet in unserem Artikel über den Unterschied zwischen Long- und Short-Positionen eine gute Ergänzung zum Grundlagenwissen über Finanzinstrumente.


Welche Fehler machen Anleger bei der Vorabpauschale?

Selbst erfahrene Investoren tappen in typische Fallen. Hier sind die häufigsten:

Fehler 1: Kein Guthaben auf dem Verrechnungskonto
Der Broker bucht die Steuer automatisch ab. Fehlt das Guthaben, kann es zu Problemen kommen, bis hin zu ungewollten Teilverkäufen.

Fehler 2: Freistellungsauftrag vergessen oder falsch aufgeteilt
Wer bei mehreren Banken Depots hält, muss den Freistellungsauftrag aufteilen. Ohne Auftrag wird die volle Steuer abgezogen, auch wenn der Gesamtbetrag unter 1.000 € liegt.

Fehler 3: Annahme, thesaurierende ETFs seien steuerfrei
Das war vor 2018 teilweise möglich, gilt aber nicht mehr. Seit dem Investmentsteuergesetz 2018 unterliegen alle Fonds der Vorabpauschale [4].

Fehler 4: Doppelbesteuerung befürchten
Die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet. Es gibt keine Doppelbesteuerung, solange der Anleger die Steuerbescheinigungen seines Brokers aufbewahrt.

Fehler 5: Vorabpauschale bei ETF-Wechsel ignorieren
Wer einen ETF im Jahresverlauf verkauft, muss prüfen, ob eine anteilige Vorabpauschale anfällt. Die genaue Berechnung übernimmt der Broker, aber Anleger sollten den Zeitpunkt des Verkaufs im Blick behalten.

Wer sich auch mit anderen Finanzentscheidungen beschäftigt, etwa dem Wohnungsverkauf als strategische Investitionsentscheidung, sollte die steuerlichen Auswirkungen stets im Gesamtkontext betrachten.


Wie hat sich die Vorabpauschale von 2024 auf 2026 verändert?

Die Vorabpauschale steigt mit dem Basiszins, der vom BMF jährlich neu festgelegt wird. Der Vergleich der letzten Jahre zeigt einen klaren Aufwärtstrend [2][6]:

Jahr (Steuerjahr) Basiszins Basisertrag (70 %) Max. Vorabpauschale je 10.000 €
2022 0,12 % 0,084 % ~8 €
2023 2,55 % 1,785 % ~179 €
2024 2,29 % 1,603 % ~160 €
2025 2,53 % 1,771 % ~177 €

Quellen: [2][6]

Die deutliche Erhöhung ab 2023 hängt mit dem gestiegenen Zinsniveau zusammen. Für Anleger mit großen Depots ist die Vorabpauschale damit wieder ein relevanter Kostenfaktor geworden, nachdem sie in den Niedrigzinsjahren 2020 und 2021 faktisch null betrug.

Wer sich auch für islamkonforme Anlageformen interessiert, findet bei Sharia-konformen ETFs weitere Informationen zu steuerlichen Besonderheiten dieser Fondsklasse.


Fazit: Die Vorabpauschale verstehen und richtig handeln

Die Vorabpauschale verstehen: Steuern auf ETFs ist kein Hexenwerk, aber es braucht ein grundlegendes Verständnis der Mechanismen. Wer weiß, wie Basiszins, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag zusammenwirken, kann seine Steuerbelastung realistisch einschätzen und böse Überraschungen im Januar vermeiden.

Actionable Next Steps für ETF-Anleger in 2026:

  1. Freistellungsauftrag prüfen: Ist er bei jedem Depotanbieter korrekt eingerichtet und aufgeteilt?
  2. Verrechnungskonto auffüllen: Genug Liquidität für die Steuerabführung Anfang Januar bereithalten.
  3. Depot-Größe kalkulieren: Bei 100.000 € Aktien-ETF-Volumen können bis zu 327 € Steuer anfallen.
  4. ETF-Typ überdenken: Ausschüttende ETFs können helfen, den Sparerpauschbetrag jährlich zu nutzen.
  5. Steuerbescheinigungen aufbewahren: Für die korrekte Anrechnung beim späteren Verkauf unbedingt notwendig.
  6. ETF-Steuerrechner nutzen: Tools wie der ETF-Steuerrechner von justETF helfen bei der individuellen Berechnung [8].

Die Vorabpauschale verstehen: Steuern auf ETFs bedeutet letztlich, das deutsche Steuersystem für Fondsanleger zu kennen und proaktiv zu planen, anstatt jedes Jahr im Januar überrascht zu werden.


FAQ

Was passiert, wenn mein ETF im Jahr 2025 gefallen ist?
Fällt der ETF im Wert, ist die Vorabpauschale null. Sie kann nie negativ sein und wird auch nicht auf Folgejahre übertragen.

Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen und melden?
Nein. Der Depotanbieter berechnet und führt die Steuer automatisch ab. Anleger müssen in der Regel nichts aktiv tun, außer genug Guthaben bereitzuhalten.

Gilt die Vorabpauschale auch für ETFs im Auslandsdepot?
Nein, direkt nicht. Bei Auslandsdepots muss der Anleger die Vorabpauschale selbst in der Steuererklärung angeben. Das ist deutlich aufwendiger.

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf des ETFs doppelt besteuert?
Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf von der Bemessungsgrundlage abgezogen, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Wie hoch ist die Vorabpauschale bei einem ETF-Sparplan?
Bei Sparplänen wird die Vorabpauschale anteilig berechnet, basierend auf dem Wert der Anteile zu Jahresbeginn. Anteile, die erst im Laufe des Jahres gekauft wurden, werden entsprechend kürzer berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag gestellt habe?
Die Steuer wird in voller Höhe abgeführt. Eine Erstattung ist über die Steuererklärung möglich, wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft war.

Gilt die Vorabpauschale auch für ETFs im Riester- oder Rürup-Depot?
Nein. In steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester oder Rürup fällt keine Vorabpauschale an. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung.

Wie unterscheidet sich die Vorabpauschale von der Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer ist der Steuersatz (26,375 % inkl. Soli). Die Vorabpauschale ist die Bemessungsgrundlage, also der Betrag, auf den die Abgeltungsteuer angewendet wird.

Kann ich die Vorabpauschale durch Verluste aus anderen Kapitalanlagen ausgleichen?
Ja, über den Verlustverrechnungstopf bei der Bank oder über die Steuererklärung können Verluste aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.

Wie hoch ist die Vorabpauschale bei einem Mischfonds?
Bei Mischfonds gilt eine Teilfreistellung von nur 15 % (statt 30 % bei Aktien-ETFs), sodass 85 % der Vorabpauschale steuerpflichtig sind.


References

[1] Vorabpauschale – https://www.vergleich.de/vorabpauschale.html

[2] Vorabpauschale auf ETFs versteuern: Nächstes Jahr wird’s nochmal teurer – https://www.finanztip.de/daily/vorabpauschale-auf-etfs-versteuern-naechstes-jahr-wirds-nochmal-teurer-1/

[3] ETF Vorabpauschale 2024: Wann Anleger Steuern zahlen müssen – https://growney.de/blog/etf-vorabpauschale-2024-wann-anleger-steuern-zahlen-m%C3%BCssen

[4] Geldanlage: Was ist die Vorabpauschale – https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/geldanlage-was-ist-die-vorabpauschale

[5] Was ist die Vorabpauschale – https://www.dkb.de/fragen-antworten/was-ist-die-vorabpauschale

[6] Vorabpauschale 2026: Was Fondsanleger wissen müssen – https://capinside.com/c/vorabpauschale-2026-was-fondsanleger-wissen-muessen

[7] Die Vorabpauschale verstehen und mit einem Freistellungsauftrag gut vorbereitet sein – https://bankenverband.de/verbraucher/die-vorabpauschale-verstehen-und-mit-einem-freistellungsauftrag-gut-vorbereitet-sein

[8] ETF Steuerrechner – https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html

[10] Vorabpauschale – https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/


Tags: Vorabpauschale, ETF Steuern, Investmentsteuergesetz, Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag, thesaurierende ETFs, Abgeltungsteuer, Basiszins 2025, Fondsbesteuerung, ETF Deutschland, Kapitalertragsteuer, Steuern Geldanlage