Welche Firmen gehoeren zu Scientology? Was belegbar ist

Welche Firmen gehören zu Scientology

Kurze Antwort vorweg – und sie ist unbequem: Die Frage lässt sich in der Form, in der sie meist gestellt wird, nicht beantworten. Die Scientology-Organisation besteht ganz überwiegend aus Non-Profit-Körperschaften ohne Anteilseigner. Eigentumsquoten im gesellschaftsrechtlichen Sinn existieren dort nicht. Was es gibt, sind Lizenz- und Aufsichtsverhältnisse – und die sind zum Teil gut belegt. Kursierende Listen angeblicher „Scientology-Firmen“ sind es dagegen fast nie.

Der Kern: wer welche Rechte hält

Nach der Selbstdarstellung der Organisation:

  • Church of Spiritual Technology (CST) – 1982 gegründete kalifornische Non-Profit-Körperschaft. Hält nach eigener Angabe die Urheberrechte an den Werken L. Ron Hubbards und lizenziert deren Nutzung. Bezeichnet sich als „autonome Kirche außerhalb der internationalen kirchlichen Hierarchie“.
  • Religious Technology Center (RTC) – hält die Marken- und Dienstleistungsrechte an Dianetik und Scientology, 1982 von Hubbard übertragen. Vorstandsvorsitzender ist David Miscavige. RTC räumt der Church of Scientology International das Nutzungsrecht ein.
  • Church of Scientology International (CSI) – übernimmt nach eigener Darstellung das übergeordnete kirchliche Management und ist Inhaberin der Urheberrechte an den zentralen Webauftritten.

Der Sozialbereich unter dem Dach von ABLE

Die Association for Better Living and Education International (ABLE) bezeichnet sich selbst als „non-profit, tax-exempt, public benefit corporation“ und als koordinierende Stelle für vier Netzwerke: Narconon International, Criminon International, Applied Scholastics International und The Way to Happiness Foundation.

ABLE grenzt sich in derselben Selbstauskunft finanziell ab: Kirche und Mitglieder förderten ABLE, aber „ABLE and its related organizations do not contribute to the financial support of any Church of Scientology“.

Wie deutsche Behörden zuordnen

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz nimmt eine andere Zuordnung vor als die Organisation selbst und formuliert (Stand der Seite: 20. Juni 2026): „Alle Einrichtungen unterliegen trotz scheinbarer Selbstständigkeit der strikten Befehls- und Disziplinargewalt des zentralen Religious Technology Centers in Los Angeles, geführt von David Miscavige.“

Die Behörde beschreibt drei Säulen: den Church-Bereich mit der Scientology Kirche Deutschland e.V. und der Scientology Kirche Bayern e.V., beide mit Sitz in München; das World Institute of Scientology Enterprises (WISE) als „franchiseähnlichen Zusammenschluss von Unternehmen, die durch Lizenzverträge an die Scientology-Organisation gebunden sind“; sowie ABLE als Dachorganisation des Sozialbereichs.

Ausdrücklich als zurechenbar aufgeführt werden dort unter anderem: WISE, ABLE, „Sag NEIN zu Drogen – Sag JA zum Leben e.V.“, die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte (KVPM/CCHR), Jugend für Menschenrechte e.V., „Der Weg zum Glücklichsein“, Narconon, Criminon, Applied Scholastics und der Verlag New Era Publications International. Narconon und Criminon sind laut derselben Quelle in Deutschland nicht aktiv.

Das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen nennt für NRW die Scientology Kirche Düsseldorf e.V. und das Celebrity Centre Rheinland Scientology Kirche e.V.

Die gerichtliche Einordnung

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied am 12. Februar 2008 (Az. 5 A 130/05), dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology in Deutschland weiter beobachten und dabei nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Klägerinnen waren die Scientology Kirche Deutschland und die Scientology Kirche Berlin. Nach Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Urteil seit dem 28. April 2008 rechtskräftig.

Was sich nicht belegen lässt – und warum das wichtig ist

  • Konkrete Firmennamen von WISE-Mitgliedsunternehmen. Für keine einzelne Firma ließe sich aus einer Primär- oder Behördenquelle eine Zugehörigkeit verifizieren. WISE-Unternehmen sind nach der Beschreibung der Behörde Lizenznehmer – die Gleichsetzung „Scientology gehört Firma X“ wäre sachlich falsch. Deshalb steht hier keine Firmenliste.
  • Beteiligungsquoten zwischen CST, RTC, CSI, ABLE und WISE. Es sind Lizenz- und Aufsichtsverhältnisse, keine Kapitalbeteiligungen.
  • Registernummern der deutschen Vereine und der kalifornischen Körperschaften: nicht frei abrufbar.
  • Die IRS-Entitätenliste von 1993, die rund 150 Körperschaften erfassen soll, war nicht verifizierbar. Ohne Verifikation gehört keine daraus abgeleitete Liste in einen Artikel.

Quellen

  • Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz, Scientology-Organisation – lfv.bayern.de (Seite zuletzt geändert 20. Juni 2026)
  • Ministerium des Innern NRW, Scientology Organisation – im.nrw
  • OVG NRW, Pressemitteilungen zu Az. 5 A 130/05 – Urteil vom 12. Februar 2008
  • Religious Technology Center, Organization and Hierarchy (Selbstauskunft) – rtc.org
  • Scientology Newsroom, About ABLE (Selbstauskunft) – scientologynews.org

Stand: 26. August 2026. Dieser Text gibt ausschließlich belegbare Zuordnungen wieder: Selbstauskünfte der Organisation, behördliche Feststellungen und eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung. Wo eine Angabe nicht belegbar war, steht das ausdrücklich im Text.