
Wussten Sie, dass die Gebühren für die Änderung des Mädchennamens nach einer Scheidung in der Regel zwischen 25 und 30 Euro liegen? Die Voraussetzungen und Kosten für die Namensänderung können jedoch je nach Standesamt leicht variieren. Sobald die rechtskräftige Scheidung vorliegt, entstehen nicht nur Kosten für die eigentliche Namensänderung, sondern auch für die Aktualisierung aller wichtigen Dokumente, wie zum Beispiel des Personalausweises und des Führerscheins.
Es gibt mehreren Optionen für den neuen Namen nach der Scheidung: den Geburtsnamen, einen Doppelnamen aus Geburtsname und Ehename oder sogar einen früheren Ehenamen aus einer vorherigen Ehe. Beachten Sie dabei, dass auch die Namensänderung der gemeinsamen Kinder nicht automatisch erfolgt und nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
Um den Prozess erfolgreich abzuschließen, ist eine entsprechende Planung und Vorbereitung essentiell, inklusive der Beschaffung der notwendigen Unterlagen wie Personalausweis oder Reisepass und des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen, dem Antragsprozess und den Gebühren für die Namensänderung.
Voraussetzungen für die Namensänderung
Um den Mädchennamen wieder anzunehmen, ist ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss erforderlich. Der Scheidungsbeschluss wird in der Regel erst einen Monat nach seiner Zustellung an beide Eheleute rechtskräftig. Es dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen vom Tag des Scheidungstermins, bis der rechtskräftige Scheidungsbeschluss in der Hand ist. Das Standesamt benötigt zudem folgende Unterlagen: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches, Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk sowie Personalausweis oder Reisepass.
Die Namensänderung kann nicht durch das Scheidungsgericht geregelt werden und ist beim lokalen Standesamt zu beantragen. Die Kosten für Namensänderung Mädchennamen können je nach Aufwand variieren. Typischerweise liegen die Gebühren zwischen 25,- bis 30,- Euro, können jedoch je nach Aufwand auch zwischen 2,50 Euro und 1.022 Euro betragen.
Anwälte verlangen für den Rechtsmittelverzicht oft relativ kleine Beträge, etwa 150,- Euro. Es gibt keine Frist für die Änderung des Familiennamens; diese kann auch Jahre nach der Scheidung erfolgen.
Unterlagen | Beschreibung |
---|---|
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches | Notwendig zur Identifizierung und Dokumentation der Eheschließung |
Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk | Beweis für die Auflösung der Ehe |
Personalausweis oder Reisepass | Zur Identifizierung der Person |
Die Namensänderung Mädchennamen Preis kann je nach Aufwand stark variieren und wird erst nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt. Es ist wichtig, die entsprechenden Dokumente sorgfältig vorzubereiten und rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Namensänderung ist erst nach der Rechtskraft der Scheidung möglich, da die Scheidungsurkunde erforderlich ist. Wenn ein Kind während der Ehe den Namen eines Stiefelternteils angenommen hat, kann dieser nicht mehr geändert werden. Auch ist eine Namensänderung der Kinder in der Regel nicht möglich, außer es liegt ein sehr wichtiger Grund vor, der dem Kindeswohl dient.
Wie stellt man den Antrag auf Namensänderung?
Der Antrag auf Namensänderung muss bei dem zuständigen Standesamt eingereicht werden. Dies kann persönlich oder durch das Einreichen eines ausgefüllten Formulars erfolgen, welches online erhältlich ist. Ein gültiger Identitätsnachweis und der Scheidungsbeschluss sind dabei vorzulegen. Die Beantragung kann auch bei einer ausländischen Eheschließung über das Standesamt Berlin I erfolgen.
In der Regel fallen für die Namensänderung verschiedene Namensänderung Gebühren an, die je nach Bundesland zwischen 20 und 150 € variieren können. Bei einer gerichtlichen Beantragung können zusätzliche Namensänderung Gebühren anfallen. Die Gesamtkosten für eine Namensänderung können, abhängig von der Komplexität des Falles und dem benötigten neuen Personaldokument, deutlich höher sein. Beispielsweise kostet die Erstellung eines neuen Personalausweises bis zu 37 €, ein neuer Reisepass bis zu 114 €.
Die höchstzulässigen Namensänderung Gebühren sind gesetzlich festgelegt und betragen maximal 225 € für eine Vornamensänderung und maximal 1.022 € für eine Nachnamensänderung. Selbst bei einer Ablehnung des Antrags müssen zwischen 10 und 50 % der Namensänderung Gebühren gezahlt werden. Tabellen bieten dabei eine klare Übersicht über die möglichen Kosten:
Gebührenart | Kosten (EUR) |
---|---|
Standesamt (je nach Bundesland) | 20 – 150 |
Gerichtsgebühren | Zusätzlich |
Neuer Personalausweis | Bis zu 37 |
Neuer Reisepass | Bis zu 114 |
Vornamensänderung | Bis zu 225 |
Nachnamensänderung | Bis zu 1.022 |
Abgelehnter Antrag | 10 – 50 % der Gesamtgebühren |
Was kostet es, seinen Mädchennamen wieder anzunehmen?
Die Kosten für die Wiederannahme des Mädchennamens können variieren. Grundsätzlich liegt die Gebühr für die Wiederannahme eines früheren Namens bei etwa 25 Euro. Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die neue Namensführung fallen zusätzliche 12 Euro an.
Neben diesen Grundgebühren können auch weitere Kosten entstehen, wie beispielsweise für die Aktualisierung von Dokumenten wie Reisepass und Führerschein. Auch die Vorlage beglaubigter Dokumente, wie das Scheidungsurteil oder das Eheregister, sind erforderlich, um den Prozess abzuschließen.
Hier sind die detaillierten Gebühren:
Leistung | Kosten |
---|---|
Gebühr für die Wiederannahme eines früheren Namens | 21 Euro |
Bescheinigung über die Namensführung | 9 Euro |
Beratungstermin beim Standesamt | Kostenlos |
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich und kann nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Öffnungszeiten des Standesamts sind wie folgt: Montag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Die Kontaktinformationen für das Standesamt in Köln lauten:
Telefon: 0221 / 221-28135
Telefax: 0221 / 221-25788
Für rollstuhlfahrende Personen sind der Eingangsbereich und die Toiletten voll zugänglich. Mit diesen Informationen können Sie die Kosten und weiteren Anforderungen für die Wiederannahme Ihres Mädchennamens besser einschätzen und planen.
Wann kann man den Mädchennamen wieder annehmen?
Der Mädchennamen kann nach der Rechtskraft der Scheidung wieder angenommen werden. Es gibt keine gesetzliche Frist, sodass die Änderung auch Jahre nach der Scheidung erfolgen kann. Wichtig ist, die Mädchennamen zurück annehmen Kosten zu berücksichtigen. Diese können variieren, je nach zuständigem Standesamt und anderen relevanten Faktoren.
Bei einer Namensänderung nach einer Scheidung können alle früher getragenen Familiennamen wieder angenommen werden. Dies betrifft sowohl den ursprünglichen Geburtsnamen als auch weitere im Laufe des Lebens angenommene Namen. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist eine Namensänderung ohne Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht nicht möglich.
Die rechtlichen Gebühren zur Namensänderung umfassen Kosten für Beglaubigungen und Urkunden beim Standesamt, die etwa 25 Euro betragen. Weitere Kosten, wie etwa Gebühren für beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch, liegen bei etwa 10 Euro. Die insgesamt anfallenden Kosten für die Namensänderung können sich je nach Aufwand und Standesamt auf bis zu 1.000 Euro belaufen.
Interessant ist auch, dass ab dem 1. November 2025 eine Änderung des Namensrechts in Kraft tritt, wodurch es für Stief- und Scheidungskinder einfacher wird, ihren Geburtsnamen zurückzuerhalten. Für eine Namensänderung bei Kindern nach einer Scheidung ist es notwendig, dass beide Elternteile bei gemeinsamem Sorgerecht zustimmen oder der Elternteil, der die Änderung wünscht, das alleinige Sorgerecht besitzt. Ein Kind, das älter als fünf Jahre ist, muss der Änderung ebenfalls zustimmen.
Zusammengefasst ist es möglich, den Mädchennamen jederzeit nach der Rechtskraft einer Scheidung wieder anzunehmen, wobei die Mädchennamen zurück annehmen Kosten berücksichtigt werden müssen.
Besondere Fälle und Ausnahmen
In Ausnahmefällen können besondere Kosten entstehen, besonders wenn zusätzliche Rechtsdokumente benötigt werden oder die Namensänderung in einem nicht-standardisierten Verfahren durchgeführt wird. Ein Beispiel ist, wenn der ehemalige Ehepartner ein bekannter Verbrecher ist oder Missbrauch vorlag, was als wichtiger Grund für eine schnellere oder vereinfachte Namensänderung gelten kann. Die Kosten der Namensänderung beim Standesamt liegen dann häufig zwischen 25 und 30 Euro.
In Fällen, wo der sorgeberechtigte Vater einen neuen Nachnamen annimmt, muss die leibliche Mutter der Namensänderung des Kindes zustimmen. Zusätzlich ist ab einem Alter von fünf Jahren auch die ausdrückliche Zustimmung des Kindes erforderlich. Ein wichtiger Rechtsgrund für die Namensänderung von Kindern gemäß § 3 des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) ist die Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei kriminellen Handlungen des Ex-Partners.
Der Antrag auf Namensänderung muss bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt werden. Im Normalfall sind dafür die Geburtsurkunde des Kindes, das Scheidungsurteil der Eltern, der Nachweis über das Sorgerecht sowie Einwilligungserklärungen beider Elternteile und die Begründung für die Namensänderung erforderlich. Beispielsweise lehnte das Familiengericht Ravensburg einen Antrag zunächst ab, da kein Kindeswohl betroffen war, jedoch entschied das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten der Mutter, die nach einer gewaltsamen Ehe die Namensänderung anstrebte. Der Fall betraf Kinder, die 2012 und 2014 geboren wurden.
Eine Änderung des Nachnamens des Kindes nach einer Scheidung ist grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Das Oberste Gericht hat in einem Urteil (Az. XII ZB 29/20) die Bedingungen für die Ersetzung der elterlichen Einwilligung gelockert, wenn gewichtige Gründe vorliegen und dies im Interesse der Kinder ist. Sobald jedoch Uneinigkeit zwischen den Eltern besteht, kann das Familiengericht eingreifen, um die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen.
Eine Namensänderung stellt somit eine besondere Herausforderung dar, die strengen rechtlichen Voraussetzungen unterliegt. Dazu gehört, dass die Vorteile für das Kind die möglichen Nachteile überwiegen müssen, was das Kindeswohl als entscheidenden Maßstab impliziert.
Planung und Vorbereitung
Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung sind entscheidend, wenn es darum geht, seinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Zunächst ist es ratsam, alle benötigten Unterlagen wie den Scheidungsbeschluss und den Eheregisterauszug rechtzeitig zu besorgen. Diese Dokumente werden bei der Beantragung der Namensänderung zwingend benötigt.
Es ist ebenfalls wichtig, sich über die genauen Kosten beim Standesamt zu informieren. Die Kosten für die Beurkundung einer Namensänderung betragen etwa 20 bis 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Kommune. Ehemalige Eheleute sollten zudem die Kosten für neue Personalausweise (circa 37 Euro) und gegebenenfalls für die Änderung des Reisepasses (zwischen 37 und 114 Euro) berücksichtigen.
Darüber hinaus sollte man alle Vertragspartner, Banken und wichtigen Stellen rechtzeitig über die Namensänderung informieren, da auch dies mit einem administrativen Aufwand verbunden ist. Dienstleister wie „Namensänderung.de“ können hierbei hilfreich sein und bieten Unterstützung, um die notwendigen Schritte zu koordinieren. So kann man sicherstellen, dass alle rechtlichen und praktischen Aspekte erfolgreich umgesetzt werden.