Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Sicherheitsstufe innerhalb der elektronischen Signaturtechnologien.

Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) ausgestellt wird. Die QES ist gemäß eIDAS-Verordnung und dem deutschen Signaturgesetz (SigG) der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Für Unternehmen und Behörden, die in einem föderalen System wie dem Deutschlands agieren, ist diese Technologie essenziell, um Dokumente rechtlich bindend und elektronisch signieren zu können – unabhängig vom Bundesland.

Die Bedeutung der qualifizierten elektronischen Unterschrift für den interkommunalen Geschäftsverkehr

Im föderalen Kontext Deutschlands, wo Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen verschiedener Bundesländer zunehmend digitalisiert wird, bietet die qualifizierte elektronische Unterschrift einen rechtssicheren Rahmen für die elektronische Kommunikation. Besonders bei grenzüberschreitenden Verwaltungsakten zwischen Ländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen oder bei internen Ausschreibungen ist eine rechtlich bindende elektronische Signatur unerlässlich. Hierbei ist oft ausschließlich eine qualifizierte elektronische Signatur zugelassen, um die Integrität und Authentizität der Dokumente zu gewährleisten.

Wann ist eine qualifizierte digitale Signatur erforderlich?

Die elektronische Signatur ist nicht in allen Fällen gleichbedeutend mit der QES. Viele Geschäftsvorgänge, insbesondere im öffentlichen Sektor, erfordern eine höhere Sicherheitsstufe. Eine qualifizierte digitale Signatur ist beispielsweise notwendig bei:

  • Verträgen mit hohem Haftungsrisiko
  • Ausschreibungen öffentlicher Stellen
  • Kommunikation mit Justizbehörden
  • Notariellen Verfahren

In solchen Fällen ist ein qualifiziertes Zertifikat notwendig, um elektronisch signieren zu dürfen. Die QES ist dann rechtlich bindend und durch die eIDAS-Verordnung in ganz Europa anerkannt.

Digitale Signatur und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Ein zentrales Element der QES ist die Rolle der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Diese Anbieter stellen qualifizierte digitale Zertifikate aus und gewährleisten über eine sichere Identitätsprüfung der qualifizierten elektronischen Signatur, dass die Signatur tatsächlich der erklärenden Person zugeordnet werden kann.

Signius ist ein in Deutschland aktiver qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, bei dem Unternehmen und Behörden sowohl elektronische Signaturen als auch digitale Siegel (qualifizierte digitale Zertifikate) erwerben können. Dies ermöglicht es, den gesamten Signaturprozess in bestehende Arbeitsabläufe zu integrieren – unter Berücksichtigung der Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben.

So funktioniert das qualifiziert elektronisch Signieren in der Praxis

Die technische Grundlage für eine QES bildet ein digitales qualifiziertes Zertifikat, das vom Nutzer nach einer erfolgreichen Identifizierung – meist per VideoIdent oder eID – erworben wird. Anschließend kann der Anwender qualifiziert elektronisch signieren, indem das Zertifikat auf einem sicheren Signaturgerät oder über eine Fernsignaturlösung verwendet wird. Die signierten Dokumente sind manipulationssicher und elektronisch signatur rechtsgültig.

Auch bei wiederholten Transaktionen, wie etwa der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mehrerer Bundesländer, ist die QES ein bewährtes Werkzeug.

Rechtliche Grundlagen: eIDAS-Verordnung und Signaturgesetz (SigG)

Die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) regelt seit 2016 die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in Europa. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für die elektronische Signatur und verpflichtet dazu, dass qualifizierte Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Ergänzend dazu definiert das deutsche Signaturgesetz (SigG) die rechtlichen Anforderungen für die Anwendung und Anerkennung der qualifizierten Signatur innerhalb Deutschlands.

Die Verordnung verlangt insbesondere:

  • Verwendung von qualifizierten Zertifikaten, die von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt wurden
  • Sichere Identitätsprüfung
  • Nachvollziehbarkeit und Integrität der elektronischen Unterschrift

Warum Unternehmen und Behörden jetzt handeln sollten

In der föderalen Struktur Deutschlands ist die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Ländern, Behörden und Unternehmen ohne rechtssichere elektronische Signaturen nicht denkbar. Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es, Dokumente elektronisch signieren zu können – sicher, rechtlich bindend und EU-weit gültig.

Signius bietet hierfür nicht nur die erforderlichen qualifizierten digitalen Zertifikate, sondern auch integrierbare Lösungen für komplexe Geschäftsprozesse. Ob zwischen Ministerien in verschiedenen Bundesländern oder bei bundesweiten Unternehmenskooperationen: Mit einer qualifizierten Signatur sichern Sie sich den technologischen und rechtlichen Vorsprung im digitalen Wandel.