Die Teilfreistellung bei ETFs bedeutet, dass ein festgelegter Prozentsatz deiner Erträge aus Investmentfonds steuerfrei bleibt. Für Aktien-ETFs beträgt dieser Anteil 30 %, für Mischfonds 15 % und für Immobilienfonds bis zu 80 %. Das Ziel ist, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, da der Fonds auf bestimmte Erträge bereits Körperschaftsteuer zahlt.
Key Takeaways
- 📊 Aktien-ETFs (mind. 51 % Aktienanteil): 30 % der Erträge sind steuerfrei
- 🏘️ Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien: bis zu 80 % steuerfrei
- ⚖️ Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale
- 🏦 Rechtsgrundlage ist das Investmentsteuergesetz (InvStG) in der Reform von 2018
- 💡 Anleger müssen die Teilfreistellung nicht selbst berechnen – Depotbanken übernehmen das automatisch
- ❌ Fällt der Aktienanteil eines Mischfonds unter 25 %, entfällt die Teilfreistellung vollständig
- 🔄 Die Teilfreistellungsquoten gelten auch für die Vorabpauschale, die seit 2024 wieder relevant ist
- ✅ Für 2026 sind keine gesetzlichen Änderungen an den Teilfreistellungsquoten bekannt
Was ist die Teilfreistellung bei ETFs und warum gibt es sie?
Die Teilfreistellung bei ETFs ist ein steuerlicher Mechanismus, der verhindert, dass Anleger auf Erträge doppelt Steuern zahlen. Ohne sie würden Erträge zuerst auf Fondsebene (Körperschaftsteuer) und dann nochmals beim Anleger (Abgeltungsteuer) besteuert.
Das Investmentsteuergesetz (InvStG), das 2018 grundlegend reformiert wurde, schuf diesen Ausgleich. Konkret funktioniert es so: Ein Aktien-ETF zahlt auf bestimmte inländische Dividenden und Gewinne Körperschaftsteuer. Damit der Anleger nicht erneut auf denselben Betrag besteuert wird, bleiben 30 % seiner Erträge aus diesem ETF steuerfrei [1][2].
Wichtig zu verstehen: Die Teilfreistellung ist kein Freibetrag in Euro, sondern ein prozentualer Abschlag auf die steuerpflichtigen Erträge. Sie gilt automatisch und wird von der Depotbank bei der Steuerabführung berücksichtigt.
„Die Teilfreistellung soll die Vorbelastung auf Fondsebene pauschal abgelten – eine elegante Lösung, die Anleger von komplexen Einzelberechnungen befreit.“ [2]
Welche Teilfreistellungsquoten gelten für welchen ETF-Typ?
Die Höhe der Teilfreistellung hängt direkt vom Fondstyp ab. Entscheidend ist dabei der im Fondsprospekt festgelegte Anlageschwerpunkt, nicht die tatsächliche Zusammensetzung zu einem bestimmten Stichtag.
Übersicht der Teilfreistellungsquoten (Privatdepot, Stand 2026)
| Fondstyp | Mindestaktienanteil | Teilfreistellung |
|---|---|---|
| Aktien-ETF / Aktienfonds | ≥ 51 % Aktien | 30 % |
| Mischfonds / Misch-ETF | ≥ 25 % Aktien | 15 % |
| Immobilienfonds (inländisch) | Überwiegend DE-Immobilien | 60 % |
| Immobilienfonds (ausländisch) | Überwiegend ausländische Immobilien | 80 % |
| Geldmarktfonds / Rentenfonds | < 25 % Aktien | 0 % |
Diese Sätze werden von mehreren aktuellen Quellen für 2025 und 2026 übereinstimmend bestätigt [1][4][6].
Praxisbeispiel: Wer 1.000 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF realisiert, muss nur 700 Euro versteuern. Bei einem Steuersatz von 26,375 % (Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag) ergibt das eine Steuerlast von ca. 184,63 Euro statt 263,75 Euro ohne Teilfreistellung.
Entscheidungsregel: Wähle einen ETF mit klar definiertem Aktienanteil von mindestens 51 %, wenn du die volle 30-%-Teilfreistellung sicherstellen möchtest. Mischfonds mit variablem Aktienanteil können die Quote verlieren, wenn der Aktienanteil unter 25 % fällt.
Wie wirkt die Teilfreistellung bei ETFs auf die Vorabpauschale?
Die Teilfreistellung gilt nicht nur beim Verkauf von ETF-Anteilen, sondern auch für die Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs, die sicherstellt, dass Anleger nicht unbegrenzt lange Steuern aufschieben können [7].
Seit 2024 ist die Vorabpauschale aufgrund gestiegener Zinsen wieder relevant. Für das Jahr 2026 gilt: Auch auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird [10].
So läuft die Berechnung ab:
- Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale auf Basis des Basiszinses und des Fondswerts
- Die Teilfreistellung (z. B. 30 % bei Aktien-ETFs) wird abgezogen
- Auf den verbleibenden Betrag wird die Abgeltungsteuer erhoben
- Der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Einzelpersonen, 2.000 Euro für Ehepaare) wird vorher verrechnet
Häufiger Fehler: Viele Anleger vergessen, einen Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank einzurichten. Ohne ihn wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale sofort abgezogen, auch wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist [5][6].
Wer sich auch für den Einstieg ins Trading und den Unterschied zwischen Long- und Short-Positionen interessiert, sollte die steuerlichen Auswirkungen von Haltefristen und Realisierungszeitpunkten ebenfalls im Blick behalten.
Wie berechnet man den konkreten Steuervorteil durch die Teilfreistellung?
Der Steuervorteil durch die Teilfreistellung bei ETFs lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen. Für Privatanleger im Privatdepot gilt:
Formel:
Steuerpflichtiger Ertrag = Gesamtertrag × (1 – Teilfreistellungsquote)
Konkretes Rechenbeispiel für einen Aktien-ETF:
- Kursgewinn beim Verkauf: 5.000 Euro
- Teilfreistellung: 30 %
- Steuerpflichtiger Anteil: 5.000 × 0,70 = 3.500 Euro
- Abgeltungsteuer (26,375 %): 3.500 × 0,26375 = 923,13 Euro
- Ohne Teilfreistellung: 5.000 × 0,26375 = 1.318,75 Euro
- Ersparnis: 395,62 Euro
Bei größeren Depots oder langen Anlagezeiträumen summiert sich dieser Effekt erheblich. Ein Depot mit 100.000 Euro Buchgewinn spart durch die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs rechnerisch fast 4.000 Euro Steuern.
Hinweis für Betriebsvermögen: Im Betriebsvermögen gelten andere Teilfreistellungsquoten (z. B. 60 % statt 30 % für Aktien-ETFs bei Körperschaften). Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf das Privatdepot.
Welche ETFs profitieren am meisten von der Teilfreistellung?
Nicht alle ETFs nutzen die Teilfreistellung gleich gut. Am stärksten profitieren Anleger, die in Aktien-ETFs mit klar definiertem Aktienanteil von mindestens 51 % investieren. Das trifft auf die meisten gängigen Index-ETFs zu, etwa auf ETFs, die den MSCI World, den S&P 500 oder den DAX abbilden.
ETF-Kategorien im Vergleich:
- ✅ Breite Aktien-ETFs (MSCI World, S&P 500, FTSE All-World): Volle 30 % Teilfreistellung, ideal für langfristige Anleger
- ✅ Branchen-ETFs (Technologie, Gesundheit, Energie): Ebenfalls 30 %, sofern Aktienanteil ≥ 51 %
- ⚠️ Multi-Asset-ETFs / Mischfonds: Nur 15 % – prüfe den Fondsprospekt auf den Aktienanteil
- ❌ Anleihen-ETFs / Geldmarkt-ETFs: 0 % Teilfreistellung, volle Steuerpflicht auf alle Erträge
- 🏘️ Immobilien-ETFs (REITs): Achtung – REITs gelten steuerlich oft als Aktienfonds, nicht als Immobilienfonds. Die Einstufung hängt von der Fondsstruktur ab [2][6]
Wer sich für alternative Anlageformen interessiert, kann auch einen Blick auf Aktienhandel mit islamkonformen Sharia-konformen ETFs werfen, die eigene steuerliche Besonderheiten mitbringen können.
Wie funktioniert die Teilfreistellung bei ETFs in der Steuererklärung?
Für die meisten Privatanleger ist hier die gute Nachricht: Du musst in der Steuererklärung in der Regel nichts manuell berechnen. Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab und berücksichtigt dabei die Teilfreistellung. Die Jahressteuerbescheinigung der Bank weist bereits die korrekten, teilweise freigestellten Beträge aus.
Wann du selbst aktiv werden musst:
- Wenn du mehrere Depots bei verschiedenen Banken hast und den Sparerpauschbetrag aufteilen möchtest
- Wenn du Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen verrechnen willst (Verlustverrechnungstopf)
- Wenn du ausländische Depots nutzt, bei denen keine automatische Steuerabführung stattfindet
- Wenn du Kirchensteuer zahlst und diese nicht automatisch abgeführt wurde
Wichtiger Hinweis: Bei ausländischen Brokern ohne deutschen Steuerabzug musst du die Teilfreistellung selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung geltend machen. Die Fondskategorie (und damit die Quote) findest du im Bundesanzeiger oder im Fondsprospekt [1][9].
Wer sich intensiver mit Anlagestrategien beschäftigt, findet im Bereich Nebenwerte aus Osteuropa – Unentdeckte Chancen mit Potenzial weitere Perspektiven für die Depotgestaltung.
Welche häufigen Fehler sollte man bei der Teilfreistellung vermeiden?
Selbst erfahrene Anleger machen bei der Teilfreistellung vermeidbare Fehler. Hier sind die häufigsten:
Fehler 1: Falsche Fondskategorie annehmen Nicht jeder ETF, der Aktien enthält, gilt automatisch als Aktien-ETF im steuerlichen Sinne. Maßgeblich ist die im Fondsprospekt festgelegte Anlagepolitik, nicht die aktuelle Portfoliozusammensetzung. Prüfe die Kategorie im Bundesanzeiger.
Fehler 2: Kein Freistellungsauftrag eingerichtet Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank sofort Steuern ab, auch wenn der Sparerpauschbetrag noch nicht genutzt wurde. Das Geld kommt zwar über die Steuererklärung zurück, aber es fehlt dir zwischenzeitlich als Liquidität [5].
Fehler 3: Teilfreistellung bei Verlustverrechnung ignorieren Verluste aus Aktien-ETFs werden ebenfalls nur zu 70 % angesetzt. Das bedeutet: Ein Verlust von 1.000 Euro aus einem Aktien-ETF kann nur 700 Euro Gewinn aus demselben Topf ausgleichen. Viele Anleger unterschätzen diesen Effekt bei der Verlustplanung.
Fehler 4: Mischfonds mit schwankendem Aktienanteil wählen Wenn ein Mischfonds seinen Aktienanteil unter 25 % senkt, verliert er die Teilfreistellung komplett. Das kann mitten im Anlagezeitraum passieren, ohne dass der Anleger es sofort bemerkt [2][8].
Fehler 5: Betriebsvermögen mit Privatvermögen verwechseln Die Quoten unterscheiden sich erheblich. Wer seinen ETF im Betriebsvermögen hält, sollte einen Steuerberater hinzuziehen.
Wer sein Vermögen breiter aufstellt, findet in unserem Artikel über Immobilien als Kapitalanlage ergänzende Informationen zur steuerlichen Behandlung von Sachwertinvestments.
Teilfreistellung bei ETFs: Steuervorteile optimal nutzen – praktische Strategien für 2026
Die Teilfreistellung bei ETFs ist ein fester Bestandteil jeder steuerlich optimierten ETF-Strategie. Wer die Vorteile konsequent nutzt, kann über einen langen Anlagezeitraum erhebliche Steuerbeträge sparen.
Konkrete Handlungsempfehlungen:
Aktien-ETFs bevorzugen: Wer die maximale Teilfreistellung von 30 % anstrebt, sollte den Schwerpunkt auf breit diversifizierte Aktien-ETFs legen, die klar als Aktienfonds klassifiziert sind.
Freistellungsauftrag optimal aufteilen: Verteile deinen Sparerpauschbetrag (1.000 Euro / 2.000 Euro für Ehepaare) so auf deine Depots, dass er vollständig ausgenutzt wird – zuerst bei Depots mit den höchsten erwarteten Erträgen.
Thesaurierende vs. ausschüttende ETFs: Beide Varianten unterliegen der Teilfreistellung. Bei thesaurierenden ETFs fällt die Vorabpauschale an, bei ausschüttenden ETFs werden Dividenden direkt besteuert. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab [7][10].
Verluste strategisch realisieren: Wenn du Verluste in einem Aktien-ETF hast, bedenke, dass diese nur zu 70 % verrechenbar sind. Plane Verlustverrechnungen entsprechend.
Fondskategorie regelmäßig prüfen: Besonders bei Mischfonds kann sich die steuerliche Einstufung ändern. Prüfe die Klassifikation mindestens einmal jährlich im Bundesanzeiger.
Wer seine Finanzstrategie weiterentwickeln möchte, kann auch Social Trading mit NAGA als ergänzenden Ansatz in Betracht ziehen, sollte dabei aber die steuerlichen Implikationen im Blick behalten.
FAQ: Teilfreistellung bei ETFs
Muss ich die Teilfreistellung selbst berechnen? Nein. Bei deutschen Depotbanken wird die Teilfreistellung automatisch berücksichtigt. Bei ausländischen Brokern musst du sie selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen.
Gilt die Teilfreistellung auch für ausschüttende ETFs? Ja. Die Teilfreistellung gilt für alle Ertragsarten: Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale [1][6].
Was passiert, wenn ein ETF seinen Aktienanteil ändert? Maßgeblich ist die im Fondsprospekt festgelegte Anlagepolitik. Ändert der Fonds offiziell seine Ausrichtung, kann sich die Teilfreistellungsquote ändern. Kurzfristige Abweichungen im Portfolio ändern die Einstufung nicht automatisch [2].
Wie hoch ist die Teilfreistellung bei einem MSCI World ETF? 30 %, da MSCI World ETFs als Aktienfonds klassifiziert sind und einen Aktienanteil von weit über 51 % haben [1][4].
Gilt die Teilfreistellung auch im Verlustfall? Ja, aber das wirkt sich nachteilig aus. Verluste aus Aktien-ETFs werden ebenfalls nur zu 70 % für die Verlustverrechnung angesetzt.
Wie erkenne ich, ob mein ETF als Aktien-ETF gilt? Im Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de) sind alle zugelassenen Investmentfonds mit ihrer steuerlichen Klassifikation gelistet. Alternativ findest du die Information im Fondsprospekt oder bei deiner Depotbank [9].
Ändert sich die Teilfreistellung 2026? Nach aktuellem Stand (Mai 2026) sind keine Änderungen an den Teilfreistellungsquoten geplant. Die Quoten von 30/15/60/80/0 % bleiben unverändert [10].
Kann ich die Teilfreistellung mit dem Sparerpauschbetrag kombinieren? Ja. Erst wird die Teilfreistellung angewendet, dann wird der Sparerpauschbetrag vom verbleibenden steuerpflichtigen Betrag abgezogen. Beide Vorteile wirken also kumulativ.
Was gilt für ETFs im Betriebsvermögen? Für Körperschaften gilt eine Teilfreistellung von 60 % auf Aktien-ETFs, für Personenunternehmen 60 % bei der Gewerbesteuer und 30 % bei der Einkommensteuer. Hier ist steuerliche Beratung empfehlenswert.
Gilt die Teilfreistellung auch für ETF-Sparpläne? Ja, unabhängig davon, ob du ETFs als Einmalanlage oder per Sparplan kaufst. Die steuerliche Behandlung ist identisch [5][6].
Fazit: Steuervorteile durch Teilfreistellung konsequent nutzen
Die Teilfreistellung bei ETFs ist einer der wenigen echten Steuervorteile, die Privatanlegern in Deutschland ohne großen Aufwand zur Verfügung stehen. Wer die Grundregeln kennt, kann seine Steuerlast spürbar senken.
Die wichtigsten Handlungsschritte auf einen Blick:
- ✅ Aktien-ETFs mit klar definiertem Aktienanteil ≥ 51 % bevorzugen
- ✅ Freistellungsauftrag bei jeder Depotbank einrichten und optimal aufteilen
- ✅ Fondskategorie im Bundesanzeiger prüfen, besonders bei Mischfonds
- ✅ Bei ausländischen Brokern: Teilfreistellung selbst in der Anlage KAP eintragen
- ✅ Verlustverrechnung unter Berücksichtigung der 70-%-Regel planen
- ✅ Vorabpauschale nicht vergessen – auch hier greift die Teilfreistellung
Die Teilfreistellung bei ETFs: Steuervorteile optimal nutzen bedeutet in der Praxis vor allem: die richtigen ETF-Typen wählen, administrative Grundlagen sicherstellen und die Mechanismen verstehen. Das erfordert keine Steuerberatung für Standardfälle – aber wer ein komplexes Depot mit Betriebs- und Privatvermögen kombiniert, sollte einen Fachmann hinzuziehen.
References
[1] Steuern – https://finanzwissen.de/etf/steuern/ [
2] Teilfreistellung Etf – https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/teilfreistellung-etf
[4] Vorabpauschale – https://www.biallo.de/aktienfonds/ratgeber/vorabpauschale/
[5] Etf Vorabpauschale 2024 Wann Anleger Steuern Zahlen Müssen – https://growney.de/blog/etf-vorabpauschale-2024-wann-anleger-steuern-zahlen-m%C3%BCssen
[6] Vorabpauschale – https://extraetf.com/de/wissen/vorabpauschale
[7] Was Ist Die Vorabpauschale – https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/was-ist-die-vorabpauschale/
[8] Vorabpauschale Fuer 2023 Anfang 2024 Droht Steuerchaos Bei Investmentfonds – https://www.nfs-netfonds.de/blog/details/vorabpauschale-fuer-2023-anfang-2024-droht-steuerchaos-bei-investmentfonds/
[9] Geldanlage Was Ist Die Vorabpauschale – https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/geldanlage-was-ist-die-vorabpauschale
[10] Vorabpauschale 2026 Was Fondsanleger Wissen Muessen – https://capinside.com/c/vorabpauschale-2026-was-fondsanleger-wissen-muessen