Vermögensauskunft: Rechtliche Grundlagen & Verfahren

Vermögensauskunft

Seit 2013 haben in Deutschland über 1,5 Millionen Schuldner jährlich eine Vermögensauskunft abgegeben. Diese Zahl verdeutlicht die enorme Bedeutung dieses rechtlichen Instruments im Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Vermögensauskunft, die den früheren Offenbarungseid ersetzt, zwingt Schuldner dazu, ihre finanzielle Situation offenzulegen.

Im Jahr 2024 spielt die Vermögensauskunft eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Forderungen. Sie ermöglicht es Gläubigern, detaillierte Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu erhalten. Dabei müssen Schuldner unter Eid alle ihnen gehörenden Vermögensgegenstände angeben.

Die Zwangsvollstreckung hat durch dieses Verfahren an Effizienz gewonnen. Gläubiger können nun gezielter vorgehen, während Schuldner sich ihrer Pflicht zur Transparenz nicht entziehen können. Die Vermögensauskunft bildet somit eine Brücke zwischen den Interessen beider Parteien im Vollstreckungsprozess.

Inhalt des Artikels

Kernpunkte

  • Jährlich geben über 1,5 Millionen Schuldner eine Vermögensauskunft ab
  • Seit 2013 ersetzt die Vermögensauskunft den Offenbarungseid
  • Schuldner müssen alle Vermögensgegenstände offenlegen
  • Die Auskunft erfolgt unter Eid
  • Zentrale Bedeutung für effektive Zwangsvollstreckung
  • Balanciert Interessen von Gläubigern und Schuldnern

Definition und rechtliche Bedeutung der Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft ist ein wichtiges Instrument im Zwangsvollstreckungsrecht. Sie dient dazu, dem Gläubiger Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Schuldners zu gewähren.

Geschichte des Offenbarungseids

Vor 2013 gab es den Offenbarungseid. Die Gesetzesreform führte dann die Vermögensauskunft ein. Diese Änderung vereinfachte das Verfahren für Gläubiger.

Aktuelle gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die Vermögensauskunft bildet § 802c ZPO. Schuldner müssen alle zwei Jahre eine Auskunft abgeben. Bei falschen Angaben drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft.

Bedeutung im Zwangsvollstreckungsverfahren

Die Vermögensauskunft spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Forderungen. Gläubiger erhalten so Informationen über das Vermögen des Schuldners. Dies ermöglicht gezielte Vollstreckungsmaßnahmen.

Wichtige Fakten zur Vermögensauskunft:

  • Frist für offene Forderungen: zwei Wochen
  • Eintrag ins öffentliche Schuldnerregister
  • Negativer SCHUFA-Eintrag
  • Mögliche Kündigung bestehender Kredite
  • Sperrfrist von zwei Jahren für erneute Anforderung

Die Abgabe der Vermögensauskunft hat weitreichende Folgen für den Schuldner. Sie beeinflusst die Kreditwürdigkeit und kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Daher ist es ratsam, Schulden wenn möglich direkt zu begleichen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Voraussetzungen für die Abgabe der Vermögensauskunft

Die Abgabe einer Vermögensauskunft erfolgt nicht ohne Grund. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Notwendige Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist die Grundlage für die Abgabe der Vermögensauskunft. Dies kann ein Gerichtsurteil, ein Vollstreckungsbescheid oder ein anderer vollstreckbarer Titel sein. Ohne diesen Titel kann der Gläubiger keine Zwangsvollstreckung einleiten.

Rolle des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieher spielt eine zentrale Rolle im Verfahren. Er ist zuständig für die Durchführung der Zwangsvollstreckung und die Abnahme der Vermögensauskunft. Seine Aufgaben umfassen:

  • Ermittlung des Wohnorts des Schuldners
  • Feststellung der Einkommenssituation
  • Versuch einer gütlichen Einigung
  • Abnahme der Vermögensauskunft

Fristen und Termine

Nach Erhalt des Vollstreckungsauftrags setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. Wird die Forderung nicht beglichen, bestimmt er einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft. Der Schuldner muss dann ein Formular ausfüllen, das detaillierte Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen enthält.

Wichtig zu wissen: Eine erneute Vermögensauskunft ist frühestens nach zwei Jahren erforderlich, es sei denn, es gibt Hinweise auf wesentliche Vermögensänderungen. Bei Verweigerung der Abgabe droht dem Schuldner die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

Ablauf des Vermögensauskunftsverfahrens

Das Vermögensauskunftsverfahren ist ein wichtiger Schritt im Zwangsvollstreckungsprozess. Der Gerichtsvollzieher spielt dabei eine zentrale Rolle. Er fordert den Schuldner zur Zahlung auf und setzt einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft fest.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Der Schuldner erhält eine Zahlungsaufforderung mit zweiwöchiger Frist.
  • Nach Fristablauf findet der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft statt.
  • Der Gerichtsvollzieher erstellt ein detailliertes Vermögensverzeichnis.
  • Der Schuldner gibt eine eidesstattliche Versicherung ab.

Im Vermögensverzeichnis werden alle relevanten Informationen zur finanziellen Situation des Schuldners erfasst. Dies umfasst Angaben zu Einkommen, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Der Schuldner muss die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an Eides statt versichern.

Nach Abschluss des Verfahrens wird das Vermögensverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Der Gläubiger erhält umgehend einen Ausdruck. Die Vermögensauskunft bleibt in der Regel zwei Jahre gültig.

Pflichtangaben im Vermögensverzeichnis

Das Vermögensverzeichnis ist ein wichtiges Dokument im Zwangsvollstreckungsverfahren. Es enthält detaillierte Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Alle Vermögenswerte müssen im Verzeichnis aufgeführt werden. Dazu zählen bewegliche Güter wie Büroeinrichtungen, Warenvorräte und Firmenfahrzeuge. Bei Fahrzeugen sind Typ, Baujahr und Zulassungsnummer anzugeben. Auch Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt und deren Restschuld sind zu nennen.

Arbeits- und Einkommenssituation

Das Einkommen spielt eine zentrale Rolle im Vermögensverzeichnis. Angaben zum Arbeitgeber, Gehalt, Renten und Sozialleistungen sind erforderlich. Zusätzliche Einnahmequellen wie Beteiligungen oder Mieteinnahmen müssen ebenfalls offengelegt werden.

Bankverbindungen und Konten

Alle Bankkonten und deren Guthaben sind im Verzeichnis aufzuführen. Dies umfasst auch Barvermögen und Kassenbestände. Die Angabe falscher Informationen kann strafrechtliche Folgen haben.

Die Daten werden für drei Jahre im zentralen Schuldnerverzeichnis gespeichert. Eine vorzeitige Löschung ist möglich, wenn die Forderung beglichen wurde. Die Eintragung kann zu Lohn- oder Kontopfändungen führen und wirkt sich auf die Kreditwürdigkeit aus.

Rechte und Pflichten des Schuldners

Bei der Vermögensauskunft haben Schuldner sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Schuldnerpflichten umfassen die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe aller Vermögenswerte. Dies gilt auch für Vermögen, das sich nicht im direkten Besitz des Schuldners befindet.

Die Auskunftspflicht des Schuldners erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Einkommen und Arbeitssituation
  • Bankkonten und Guthaben
  • Immobilien und Grundstücke
  • Versicherungen und Ansprüche
  • Schulden und Verbindlichkeiten

Eine wichtige Schuldnerpflicht ist die Ergänzungspflicht. Stellt sich heraus, dass Angaben unvollständig oder ungenau sind, muss der Schuldner diese ergänzen. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben.

Schuldner haben das Recht, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen. Sie können Akteneinsicht beantragen und ihre Datenschutzrechte geltend machen. Wichtig ist auch das Recht auf Verschiebung des Termins bei triftigen Gründen.

Die Abgabe der Vermögensauskunft führt zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit. Die Daten werden nach drei Jahren gelöscht, unabhängig vom Zahlungsstatus der Forderung.

Schuldner können eine Vermögensauskunft abwenden, wenn sie glaubhaft machen, die Schulden innerhalb eines Jahres zu begleichen. Bei Nichtabgabe droht ein Haftbefehl. Eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis ist möglich, wenn die Forderung beglichen oder erlassen wurde.

Rolle des Gerichtsvollziehers im Detail

Der Gerichtsvollzieher spielt eine zentrale Rolle im Vermögensauskunftsverfahren. Seine Aufgaben sind vielfältig und von großer Bedeutung für den reibungslosen Ablauf des Prozesses.

Aufgaben und Befugnisse

Der Gerichtsvollzieher ist befugt, Fristen zu setzen und Termine zu bestimmen. Er kann Informationen zu Einkommen und Vermögensverhältnissen des Schuldners einholen, wie die Adresse des Arbeitgebers, Kontoverbindungen und Fahrzeugdaten.

Durchführung der Vermögensauskunft

Bei der Durchführung der Vermögensauskunft erstellt der Gerichtsvollzieher das Vermögensverzeichnis. Er geht dieses gemeinsam mit dem Schuldner durch und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen erfasst werden.

Dokumentation und Protokollierung

Ein wichtiger Teil des Vermögensauskunftsverfahrens ist die genaue Protokollierung. Der Gerichtsvollzieher dokumentiert alle Angaben des Schuldners sorgfältig. Er kann auch zusätzliche Fragen des Gläubigers zulassen und in das Protokoll aufnehmen.

Nach Abschluss der Vermögensauskunft wird das Vermögensverzeichnis für zwei Jahre beim Zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch gespeichert. In dieser Zeit ist eine erneute Abgabe nur bei erheblicher Verbesserung der finanziellen Situation erforderlich.

Einsichtsrechte und Datenschutz

Das Einsichtsrecht in Vermögensverzeichnisse ist streng geregelt. Vollstreckungsgerichte, Insolvenzgerichte und Strafverfolgungsbehörden haben Zugriff auf diese sensiblen Daten. Der Datenschutz spielt eine zentrale Rolle beim Umgang mit Schuldnerinformationen.

Seit 2013 werden Vermögensauskünfte elektronisch im bundesweiten Vollstreckungsportal gespeichert. Dies ermöglicht einen effizienten Zugriff für berechtigte Stellen. Die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis erfordert eine Online-Registrierung und dient verschiedenen Zwecken:

  • Durchführung von Zwangsvollstreckungen
  • Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile
  • Kostenlose Selbstauskunft für Betroffene

Der Datenschutz wird durch die DSGVO gestärkt. Schuldner haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten. Die Beantragung erfolgt unter Angabe des konkreten Falls. Für jede Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist ein separater Antrag nötig.

Die Übermittlung und Verwaltung der Daten unterliegt strengen Sicherheitsmaßnahmen. Verschlüsselung und spezielle Übertragungsprotokolle schützen die Vertraulichkeit. Nur berechtigte Nutzer wie Gerichtsvollzieher und bestimmte Behörden dürfen auf die Informationen zugreifen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Konsequenzen

Die Zwangsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Forderungen. Sie kommt zum Einsatz, wenn Schuldner ihre offenen Rechnungen nicht freiwillig begleichen. Für die Einleitung der Zwangsvollstreckung ist ein gültiger Vollstreckungstitel erforderlich.

Haftbefehl bei Verweigerung

Verweigert ein Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft, kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen. Diese Zwangsmaßnahme dient dazu, den Schuldner zur Kooperation zu bewegen. Die Haftdauer ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Sobald der Schuldner die Vermögensauskunft abgibt, muss die Haft umgehend beendet werden.

Zwangsmaßnahmen und deren Durchsetzung

Zu den Zwangsmaßnahmen gehören die Forderungspfändung, Sachpfändung und Pfändung anderer Vermögensrechte. Der Gerichtsvollzieher hat die Befugnis, die Wohnung des Schuldners zu betreten und zu durchsuchen. Für bestimmte Maßnahmen wie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse oder Durchsuchungsanordnungen muss der Gläubiger spezielle Anträge stellen.

Seit 2013 gibt es neue gesetzliche Regelungen zur Zwangsvollstreckung. Dazu gehört die Einführung von 16 zentralen Vollstreckungsgerichten zur Verwaltung von Schuldnerverzeichnissen. Zudem wurde die Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft vor Vollstreckungsmaßnahmen eingeführt. Diese Reformen zielen darauf ab, frühzeitig Informationen über das Schuldnervermögen zu sammeln und die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu steigern.

Vermögensauskunft bei juristischen Personen

Bei einer juristischen Person wie einer GmbH spielt die Vermögensauskunft eine besondere Rolle. Der aktuelle Geschäftsführer ist verpflichtet, diese Auskunft zu erteilen. Dies gilt auch für andere Rechtsformen wie die oHG, bei der die gesetzlichen Vertreter in der Pflicht stehen.

Im Rahmen der Vollstreckung einer Forderung muss eine juristische Person Auskunft über ihr Vermögen geben, wenn eine Zahlungsaufforderung unbeantwortet bleibt. Der Vollstreckungsschuldner muss dabei genaue Angaben zur Firma, Registernummer und dem Sitz der juristischen Person machen.

Wichtig zu beachten ist, dass der Geschäftsführer einer GmbH entgeltliche und unentgeltliche Transaktionen der letzten zwei bzw. vier Jahre offenlegen muss. Dies dient dazu, mögliche Vermögensverschiebungen aufzudecken.

Die Vermögensauskunft wird von der zuständigen Vollstreckungsbehörde am Sitz der juristischen Person abgenommen. Dabei wird ein elektronisches Vermögensverzeichnis erstellt. Bei Verweigerung oder Nichterscheinen des Geschäftsführers kann sogar Haft zur Erzwingung der Abgabe angeordnet werden.

Für juristische Personen gelten besondere Regeln bezüglich der Zuständigkeit. Die Vermögensauskunft muss am eingetragenen Geschäftssitz laut Handelsregister erfolgen. Falls der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Zustellung des Termins erfolgen.

Schuldnerverzeichnis und Folgen der Eintragung

Das Schuldnerverzeichnis ist ein wichtiges Instrument im Zwangsvollstreckungsverfahren. Seit 2013 führen die Vollstreckungsgerichte der Länder ein zentrales Register. Eine Eintragung kann weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben.

Dauer der Eintragung

Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis bleibt in der Regel drei Jahre bestehen. Bei Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse verlängert sich die Frist auf fünf Jahre. In bestimmten Fällen kann der Schuldner eine vorzeitige Löschung beantragen, etwa wenn er die Forderung vollständig beglichen hat.

Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis hat negative Folgen für die Kreditwürdigkeit. Die SCHUFA und andere Auskunfteien übernehmen diese Informationen, was zu einer schlechten Bewertung führt. Betroffene müssen mit Einschränkungen bei der Kreditaufnahme rechnen. Auch die Eröffnung eines Girokontos oder der Abschluss von Verträgen können erschwert sein.

Gewerbetreibende sollten besonders vorsichtig sein. Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis kann als mangelnde Zuverlässigkeit gewertet werden und im schlimmsten Fall zu einer Gewerbeuntersagung führen. Falsche Angaben im Vermögensverzeichnis können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wer im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, sollte aktiv an der Verbesserung seiner finanziellen Situation arbeiten. Nur so lassen sich langfristige negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit vermeiden.

Rechtsmittel und Widerspruchsmöglichkeiten

Schuldner haben verschiedene Möglichkeiten, gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft vorzugehen. Eine wichtige Option ist die Erinnerung nach § 766 ZPO. Diese gilt als Rechtsbehelf im Zwangsvollstreckungsverfahren. Sie ermöglicht es dem Schuldner, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme zu erheben.

Die Erinnerung muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht eingereicht werden. Wichtig zu beachten ist, dass sie keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, die Vollstreckung läuft trotz eingelegter Erinnerung weiter. In dringenden Fällen kann der Schuldner zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Der einstweilige Rechtsschutz zielt darauf ab, die Vollstreckung vorläufig zu stoppen. Das Gericht prüft dann in einem beschleunigten Verfahren, ob die Vollstreckung rechtmäßig ist. Bei der Entscheidung über den Antrag wägt das Gericht die Interessen beider Parteien ab.

Neben diesen Möglichkeiten können Schuldner auch andere Rechtsbehelfe nutzen. Dazu gehören die Vollstreckungsabwehrklage oder die Drittwiderspruchsklage. Welcher Rechtsbehelf im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab. Eine rechtliche Beratung kann hier hilfreich sein.

Besondere Fälle und Ausnahmen

Bei der Vermögensauskunft gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen. Diese Sonderregelungen betreffen Minderjährige, Personen unter Betreuung und Erbengemeinschaften.

Minderjährige Schuldner

Wenn Minderjährige Schulden haben, müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Vermögensauskunft abgeben. Dies geschieht zum Schutz der Minderjährigen, da sie rechtlich nicht voll geschäftsfähig sind. Die Eltern oder ein Vormund übernehmen diese Aufgabe und legen die finanziellen Verhältnisse des Minderjährigen offen.

Betreute Personen

Bei Menschen unter Betreuung entscheidet das Vollstreckungsgericht, wer die Auskunft erteilt. Je nach Grad der Betreuung kann dies der Betreute selbst oder der bestellte Betreuer sein. Diese Regelung stellt sicher, dass die Interessen der betreuten Person gewahrt bleiben und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Erbengemeinschaften

In Fällen von Erbengemeinschaften muss der Schuldner seinen Erbanteil angeben. Dies betrifft das geerbte Vermögen und mögliche Ansprüche aus der Erbschaft. Die genaue Aufschlüsselung des Erbanteils ist wichtig, um die tatsächliche Vermögenssituation des Schuldners zu erfassen.

Diese Sonderregelungen zeigen, dass das Gesetz verschiedene Lebenssituationen berücksichtigt. Sie sorgen für einen fairen Ablauf bei der Vermögensauskunft, auch in komplexen Fällen.

Löschung und Verjährung

Die Löschung des Vermögensverzeichnisses erfolgt in der Regel automatisch nach zwei Jahren. Eine vorzeitige Löschung ist möglich, wenn der Schuldner die Forderung vollständig begleicht oder der Gläubiger sie erlässt. Dies kann die Kreditwürdigkeit des Schuldners verbessern, da auch SCHUFA-Einträge gelöscht werden.

Bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft droht die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis. Diese Eintragung verjährt nach drei Jahren. Eine frühere Löschung ist unter bestimmten Umständen möglich. Die Verjährung spielt eine wichtige Rolle für die finanzielle Zukunft des Schuldners.

Für eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis gibt es mehrere Gründe:

  • Vollständige Begleichung der Forderung
  • Außergerichtlicher Vergleich
  • Unveränderte Vermögensverhältnisse seit letzter Auskunft
  • Verfahrensfehler bei der Eintragung

Die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis ist entscheidend für die Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit. Sie beseitigt das SCHUFA-Negativmerkmal und verbessert die Chancen auf zukünftige Finanzierungen. Schuldner sollten die Möglichkeit der vorzeitigen Löschung nutzen, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Fazit

Die Vermögensauskunft ist ein unverzichtbares Instrument im Zwangsvollstreckungsverfahren. Sie bietet Gläubigern einen detaillierten Einblick in die finanzielle Situation des Schuldners. Für 2024 bleibt die korrekte und vollständige Angabe aller Vermögenswerte von höchster Bedeutung. Eine falsche Auskunft kann schwerwiegende Folgen haben – bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Im Rahmen der Schuldnerrechte ist es wichtig zu wissen, dass die Vermögensauskunft für zwei Jahre im Vollstreckungsgericht gespeichert wird. Schuldner sollten sich bewusst sein, dass nach Abgabe der Auskunft mit weiteren Maßnahmen wie Kontopfändungen zu rechnen ist. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.

Gerichtsvollzieher spielen eine zentrale Rolle in diesem Prozess. Sie sind nicht nur für die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig, sondern streben in jedem Verfahrensschritt eine gütliche Einigung an. Schuldner haben eine 14-tägige Zahlungsfrist, bevor ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft angesetzt wird. Eine sorgfältige Vorbereitung und gegebenenfalls rechtliche Beratung sind angesichts der weitreichenden Konsequenzen der Vermögensauskunft dringend zu empfehlen.

FAQ

Was ist eine Vermögensauskunft?

Eine Vermögensauskunft ist ein rechtliches Instrument im Zwangsvollstreckungsverfahren, bei dem der Schuldner alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände offenlegen und an Eides statt versichern muss, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Sie dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu verschaffen.

Wann muss eine Vermögensauskunft abgegeben werden?

Eine Vermögensauskunft muss abgegeben werden, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt und der Schuldner die Forderung nicht innerhalb einer vom Gerichtsvollzieher gesetzten Zahlungsfrist von zwei Wochen begleicht. Der Gläubiger muss dafür einen entsprechenden Auftrag nach § 802a ZPO erteilen.

Welche Informationen müssen im Vermögensverzeichnis angegeben werden?

Im Vermögensverzeichnis müssen alle Vermögensgegenstände angegeben werden, einschließlich Informationen über Arbeitgeber, Einkommen, Bankverbindungen, Renten, Sozialleistungen, erhaltene noch nicht verbrauchte Beträge, Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt und Erbanteile.

Wer ist für die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig?

Der Gerichtsvollzieher ist für die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig. Er setzt Fristen, bestimmt Termine, erstellt das Vermögensverzeichnis und geht es mit dem Schuldner durch.

Was passiert, wenn man die Vermögensauskunft verweigert?

Bei Verweigerung der Vermögensauskunft kann ein Haftbefehl erlassen werden. Die Haft darf maximal sechs Monate dauern. Der Gerichtsvollzieher kann auch die Wohnung des Schuldners betreten und durchsuchen.

Welche Folgen hat die Abgabe einer Vermögensauskunft?

Die Abgabe der Vermögensauskunft führt zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis für drei Jahre. Dies hat negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit, da SCHUFA und andere Auskunfteien diese Informationen übernehmen.

Kann man sich gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wehren?

Ja, der Schuldner kann Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen, was jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Es besteht auch die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

Wie lange bleibt das Vermögensverzeichnis gespeichert?

Das Vermögensverzeichnis wird nach zwei Jahren automatisch gelöscht. Eine vorzeitige Löschung ist möglich, wenn die Forderung vollständig beglichen oder erlassen wurde.

Wer gibt die Vermögensauskunft bei juristischen Personen ab?

Bei juristischen Personen wie einer GmbH muss der aktuelle Geschäftsführer die Vermögensauskunft abgeben. Bei einer oHG sind die gesetzlichen Vertreter zur Abgabe verpflichtet.

Was passiert bei falschen Angaben in der Vermögensauskunft?

Falsche Angaben in der Vermögensauskunft können strafrechtliche Konsequenzen haben, da der Schuldner an Eides statt versichert, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.